Beiträge von castellohimself

    Ich will ja keinen blöden Vorschlag machen:


    Such die ne Frau mit ner sexy Stimme, zerr sie vor einen Windows-Computer mit Mikrophon, laß sie "Mach Die Augen auf Du kleine Pappnase" oder was auch immer ins Mikro hauchen, speicher es ab und schick anschließend ei *.wav an Dein P800.
    Man findet doch allemal ne frau mit ner besseren Stimme als die Synchronstimme von Cameron Diaz. Nur ob die dann auch genauso gut ausschaut ist natürlich fraglich. Aber man siehts ja nicht...

    Hallo Realnokia!
    Ich meine Folgendes:
    Viele Verkehrskontrollen sind grundlos und vollkommen willkürlich. Der Angehaltene muß sich identifizieren, sich rechtfertigen was er getan hat, rechtfertigen ob es sein Fahrzeug ist oder ob er es zurecht gebraucht, sich rechtfertigen, daß das Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand ist, sogar u.U. auf sogenannten "Verdacht" hin sein Fahrzeug durchsuchen lassen.
    Wir sind nun offensichtlich schon so weit, daß man sich rechtfertigen muß, ob man rechtmäßiger Eigentümer eines Handys ist. Eines Handys! In Grunde genommen ist das doch ein lächerlicher Gegenstand. Ich frage mich halt wohin der nächste Schritt führt. Wird demnächst auch kontrolliert ob ich die Coladose im Wagen auch rechtmäßig mit mir führe? Ab wann dürfen Ordnungshüter meine Wohnungstür aufbrechen und meine Wohnung durchsuchen....
    Grundsätzlich stehe ich zu "wer sich nichts zu Schulden kommen läßt braucht sich auch nicht zu verstecken."
    Ich sehe nur die Gefahr der Einschrenkung der Freiheit.


    Aber das ist eigentlich hier nicht das Thema, also zurück zu toppic!

    Ich weiß, das Thema ist zu Ende besprochen, aber um hier ein für alle mal mit dem Unsinn aufzuräumen:


    § 476 BGB
    Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt.


    Die Gewährleistung kann nach neuem BGB-Recht nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn dies immer wieder falsch behauptet wird. Das gilt für alle und alles.
    Konkret:
    Wer als Privatperson ein 15 Jahre altes Auto verkauft und Mängel verschweigt muß dafür zahlen wenn sie dem Käufer auffallen. Deshalb: Den Kaufvertrag und die Eigenschaften der Sache so genau wie möglich formulieren. Z.B.: "Das Fahrzeug wird mit einem defekten Zahnriemen und Reifen mit einer Profiltiefe von XXX Milimetern verkauft."


    Ja, das neue Schuld bzw. Kaufrecht verkompliziert den Verkauf, aber es erweitert die Rechte des Käufers erheblich!

    Heute morgen stand ein Artikel mit folgendem Wortlaut in der Zeitung:


    "Die Besatzung eines Streifenwagens beobachtete gestern morgen den Fahrer eines Pkws beim Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrers stellte sich heraus, daß das Handy vor einigen Monaten aus der Auslage eines Geschäftes gestohlen worden war. Da der 35-jährige keine plausible Erklärung für die Herkunft des Handys hatte wurde er vorläufig festgenommen."


    Wie kann die Polizei feststellen, daß ein Handy geklaut ist? Gibts da ein IMEI Verzeichnis was die abrufen? Ich kanns mir nicht vorstellen. Vor allem wie kommen die darauf, daß das Gerät geklaut worden sein könnte?

    Es sind mit sicherheit 25f/sec gemeint. Das Video welches auf obiger URL zum download steht sieht auch entsprechend aus.
    IMHO ist es aber noch aktzeptabel, ich kann mir vorstellen damit auch ganze Filme zu schauen.
    Wie wird denn jetzt aber ein Film auf entsprechend umgewandelt? D.h. wie funktioniert das ganze jetzt?