Beiträge von castellohimself

    Hallo TTler,


    auch ich habe es nach Jahren geschafft vom P800 aufs P900 umzusteigen.


    Eines stört mich als Vielbenutzer des Kalenders jetzt gewaltig:


    Beim P800 wurde man nur mit einem (auch selbstgewählten) Erinnerungston an einen Termin erinnert. Beim 900 geht zusätzlich zum Ton auch der Vibrationsalarm an, sofern man die Vibration generell eingeschaltet hat.


    Wie stelle ich den Vibrationsalarm für Kalendererinnerungen aus? Gleichzeitig soll dieser jedoch für eingehende Anrufe und Nachrichten an bleiben.


    Oder kann man jetzt irgendwo einstellen dass die Erinnerung nach einer gewissen Zeit selbstständig aus geht, sofern man darauf nicht reagiert?


    Danke!
    P.S. Ja, ich habe gesucht und gegoogelt...

    Ich arbeite bei einer Versicherung in der Abteilung welche die Autoversicherungverträge verwaltet (sog. Kraft-Betrieb) und kenne mich daher ganz gut mit solchen Fragen aus.


    Mit dem Verkauf des Fahrzeuges gehen die Rechte und Pflichten aus dem zugehörigen Versicherungsvertrag gem. §69 Abs. 1 VVG (wie bereits oben erwähnt) auf den Käufer über. Dabei wird jedoch nicht der Schadenfreiheitsrabatt (die "Prozente") des Verkäufers bei einem Schadenfall des Käufers nach dem Kauf berührt. Der Käufer übernimmt zwar Deinen Versicherungvertrag an sich, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch bei Dir. Ist ein bißchen schwierig zu erklären. Brauchst Dir in der Sache aber keine Sorgen zu machen.


    Für das Versicherungsunternehmen und den Käufer besteht übrigens nach dem Verkauf der versicherten Sach ein Kündigungsrecht.
    Der Verkäufer hat kein Kündigungsrecht. Wir kein Ersatzfahrzeug angeschaft kann er jedoch nach Vorlage der Abmeldebescheinigung des Straßenverkehrsamtes oder nach Vorlage des Kaufvertrages ein Abrechnung des Versicherungvertrages verlangen und somit ggf. eine Rückerstattung des überzahlten Beitrages. Der Versicherungsvertrag ruht dann.

    Also, bevor sich hier irgendjemand aufregt:
    Ja, ich mag Bäume, Blumen und die übrige Natur wirklich sehr gerne. Ich bin ein Gegner der Abholzung von Wäldern und ich weiß wie wichtig die Erhaltung unserer Natur ist. Jedoch:
    Vor dem Haus meiner Großeltern steht auf städtischem Grund eine recht alte Birke von ca. 10 m Höhe. Der Baum scheint mir aus meiner laienhaften Sicht recht gesund zu sein und es besteht wohl keine Chance, das er in absehbarer Zeit von alleine umfällt. Meine Großeltern sind nicht mehr die jünsten und leiden beide schon seit Jahren unter einer massiven Allergie gegen die Pollen der Birke. Es ist absolut unvermeidlich, daß sie von den Pollen betroffen werden, nur ein Umzug würde helfen. Der ist jedoch aus anderen Gründen ausgeschlossen.
    Jeder Versuch die Stadt dazu zu bringen den Baum zu entfernen ist bisher gescheitert. Meine Großeltern sind zu alt um es auf einen etwaigen Prozess gegen die Stadt ankommen zu lassen und ich muß mir derweil ansehen wie beid nach Luft japsen. Das ist noch harmlos formuliert, ich spreche hier von 76 und 82 jährigen Leuten.
    Ums kurz zu machen: Die Birke muß weg. Eine Nacht-und-Nebel-Fällaktion fällt wegen des Risikos aus. Ich brauche also einen anderen schnellen Tot für den Baum.
    Ich weiß, daß dies wahrscheinlich vorsätzlichen Sachbeschädigung ist und ich vermutlich gegen diverse Naturschutzvorschriften verstoße wenn ich gegen den Baum vorgehe. Zur Gesundheit meiner Großeltern bitte ich jedoch um Tips wie ich den Baum loswerden kann.
    Die üblichen Sachen wie Kupfernägel oder Urin bringen nach meinen Recherchen in den einschlägigen Botanik-Foren leider nichts.
    Vielleicht hat hier jemand eine Idee. Vielleicht versteht ihr, dass ich diese Frage nicht in einem Gartenliebhaber-Forum stellen kann.
    Danke!

    Mir passiert voll oft, daß ich "vorraus-singen" kann, welches Lied kommt. Insbesondere nach einer Moderation oder nach den Nachrichten etc.. Ach bei großen Sendern, die einen Titel nicht mehrfach am Tag spielen.
    Es geschieht einfach. Ist für mich fast nichts Besonderes mehr, aber sehr lustig, wenn ich mit Leuten im Auto unterwegs bin und das passiert!

    Der Versicherungskaufmann stimmt zu


    AdministratorDr.:
    In einem Wort: Stimmt, genauso isses. Weltklasse Antwort! :top:


    Zur Anmerkung:
    Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer und auch das Versicherungsunternehmen innerhalb bestimmter Fristen ein Kündigungsrecht. Es ist richtig, daß einige Direktversicherungen (oder "Online-Versicherungen") damit recht schnell sind. Und dann hast Du ein Problem weil Du dir dann ein neues Versicherungsunternehmen suchen mußt. Im Antrag mußt Du dann angeben, ob Du von der Vorversicherung gekündigt worden bist. Wenn Du dann nein ankreuzt ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und darauf folgt u.a. der Verlust des Versicherungsschutztes. Das kriegen die auch raus!
    Wenn Du ja ankreuzt wir Dein Antrag wahrscheinlich nicht nach "Normaltarif" angenommen (d.h. es wird sehr teuer) und/oder Dir wird kein Kaskoversicherungsschutz angeboten.

    Der Versicherungskaufmann klärt auf...


    Der sog. "Zweitwagentarif" hat nichts damit zu tun, wie lange Du Deinen Führerschein schon hast. Wenn Deine Mutter als Versicherungsnehmerin eingesetzt werden soll, kannst Du Deinen Führerschein gestern gemacht haben und sie kann für den Vertrag trotzdem Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2) bekommen. Deine Mutter muß dann jedoch auch Halterin des Fahrzeuges werden.
    Die Länge der Zeit Deines Führerscheinbesitzes spielt lediglich in machen Fällen. für die Einstufung in SF 1/2 eine Rolle.
    Die Vorraussetzugen für SF 2 nach Zweitwagentarif sind (einfach ausgedrückt):


    Auf den selben Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartner ist bereits bei der selben Versicherung ein Pkw versichert (Erstfahrzeug), dessen Vertrag min. auch SF 2 hat.


    Das hinzukommende Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges zugelassen.


    Beide Fahrzeuge werden ausschließlich von Personen gefahren die 23 Jahre oder älter sind.


    Diese sog. "Tarifbestimmungen" sind bei nahezu allen Versicherungsunternehmen gleich. Aber eben nicht bei allen.
    Der Versicherungsnehmer ist bei Versicherungsbegin min. 23 Jahre alt.

    Trialer:
    Wenn ich mich an einem Thread beteilige lese ich immer alle Beiträge durch. Sonnst kommt einfach zu viel Müll zusammen. Auch eine Frage der Höflichkeit.


    Ich lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren, aber ich habe gerade nochmal im Leon Prospekt "Ausstattung und Technische Daten" nachgeschaut und aus diesem geht unzweifelhaft hervor, daß NUR die 150 PS Version über PD-Technik verfügt. Daraus muß ich schlußfolgern, daß alle anderen Versionen herkömmliche Türbodiesel Motoren haben.