hallo,
ich habe bei Media Markt am 01.07.2005 einen Debitel Vertrag abgeschlossen. Die Karte wurde auch aktiviert. Leider wurde sie am nächsten Tag gesperrt, ohne dass ich den Grund mitgeteilt bekommen habe und ohne jegliches eigenverschulden. nach dem ich dann beim händler erkundigt habe, weshalb die karte gesperrt wurden sei, bekam ich vom händler eine telefonnummer, welches der händler selbst von der debitel-hotline bekommen hat. als ich bei der hotline angerufen habe, haben sie mir als grund mein wohnviertel genannt, weil sie dort schlechte erfahrungen gemacht haben. um dagegen vorzubeugen, haben sie sich halt beschloßen, dass ich eine Kaution in höhe von €150(!!) zahlen soll, was ich nicht einsehe, da dies vor Vertragsunterschrift nicht erwähnt wurde. als ich dass auch debitel am telefon mitteilte, dass ich dann meinen vertrag stornieren möchte, meinten sie, dass sie das nicht machen könnten, sondern dass es nur media markt machen kann.
darauf hin habe ich mich wieder bei media markt gewendet, und die meinten dass es eine angelegenheit von debitel sei, und kannten die klausel mit der kaution nicht.
als ich dann bei debitel nachfragte, und auch erwähnte, dass der händler nie was von einer kaution gehört hatte, meinte sie, dass das schon seine richtigkeit hat, da der händler nicht über jedes detail informiert wird. d.h. wenn der händler die klausel nicht kennt, hat er sie vor vertragsunterschrift auch nicht erwähnt, und somit gilt der vertrag ohne kaution. was jedoch debitel nicht ansehen will, da sie meinen dass ich die allgemeine geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert und unterschrieben habe (welches ich aber zumindest nicht bewusst tat, sondern irgendwo auf der auftragsbestätigung der händler ein kreuz machte und sagte, dass ich den auftragsbestätigung unterschreiben solle.)
dann habe ich mir die agb genauer durchgelesen, und dort steht bei teil A Punkt 2.1 folgendes:
Wir behalten uns vor, Ihren Auftrag insbesondere dann abzulehnen, wenn wir negative Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit erhalten haben. Sollten Sie mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand sein, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit uns ergeben, oder haben Sie schuldhaft unrichtige Angaben über Ihre Kreditwürdigkeit gemacht oder sind auf anderem Wege Umstände bekannt geworden, die zu begründeten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit führen, oder liegen andere berechtigte Gründe vor, so behalten wir uns das Recht vor, Ihren Auftrag abzulehnen.
dass heißt debitel hat meine kreditwürdigkeit überprüft und hat entschieden, dass ich kreditwürdig bin und somit auch die karte freigeschaltet, so dass der vertrag jetzt gültig ist.
dann weiter unten Teil B Punkt 3.3 steht:
Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren.
d.h. am 01.07.2005 war ich noch kreditwürdig, am 02.07.2005 hatten sie kenntnisse erlangt, die zu berechtigten zweifeln meiner kreditwürdigkeit führe, obwohl alles beim alten ist. also der grund mit dem wohnviertel hätte schon am 01.07.2005 gelten müssen und demnach hätte man die karte nicht freischalten dürfen!
wollt mal wissen, was ich dagegen tun kann. habe keine lust mehr auf debitel, nach diesen vorkommnissen und möchte am liebsten diesen vertrag stornieren.
kennt jemand ähnliche fälle?