Es kostet nur was wenn man weiß das der Empfänger im Ausland ist
SMS an deutsche Nummern sind in der Flat mit drin, wo sich der Empfänger damit rumtreibt kann dir egal sein
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Es kostet nur was wenn man weiß das der Empfänger im Ausland ist
SMS an deutsche Nummern sind in der Flat mit drin, wo sich der Empfänger damit rumtreibt kann dir egal sein
ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
Der Traum wäre ein "lokaler" Anbieter, wo der Hotliner jede Sendestation persönlich kennt und nach dem Gespräch rausfährt und nachguckt oder die korrigierte Rechnung oder ein neues Handy dem Kunden persönlich vorbeibringt und gleich erklärt.
Gab es schon, hiessen damals Mannesmann
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es wie gesagt nicht.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt wird, besteht aber die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.
Da bietet sich ja quasi die Möglichkeit auf eine außerordentliche Kündigung an!
Mit der hier beschriebenen Vorgehensweise und den richtigen Schritten könnte man Vodafone ja provozieren ihren Vertrag nicht zu erfüllen, um so vorzeitig wegen Nichterfüllung zu kündigen. Ich überlege ernsthaft das auszunutzen, da ich ohnehin wechseln möchte.
Die (Apple) Garantie zum Gerät hat in allen Ländern die gleichen Bedingungen, egal wo es gekauft wurde.
Wie es mit der Gewährleistung in Luxemburg aussieht weiß ich nicht.
Dann müsste man aber klären, ob der Vertrag bereits online Zustande gekommen ist, oder durch Aushändigen im lokalen Shop. Im zweiten Fall würde dann kein Widerufsrecht bestehen.
ZitatOriginal geschrieben von iAcer
Hey,
was sagt denn deine Widerrufsbelehrung? Dort müsste das eindeutig stehen und die kannst du dann auch bei dem Shop vorlegen. Da der Vertrag online bestellt/umgestellt wurde, greift meiner Meinung nach das Fernabsatzgesetz.
Das sehe ich anders, weil:
Zitat(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
In deisem Fall also der Shop involviert wurde.
Mit einem Rückschein kann man doch nachweisen, das der Postbote einen Briefumschlag in einen Schlitz gesteckt hat, oder?
ZitatOriginal geschrieben von gaspode
Ah kein Traffic weil Netzplanung versagt hat ist das selbe wie Funkloch?
Bist du mit meiner Definition von Funkloch nicht einverstanden? Funkloch ist da, wo kein Empfang ist. Ist doch Furz egal was der Grund ist. Nenn es wie du willst.
Vllt. sollte der TE bei Vodafone auf ein kostenloses Super Signal pochen, wenn sie schon Einsicht zeigen, werden sie schon zustimmen.
Wenn am Wohnort kein "Funkloch" sein darf (Ich definiere "Funkloch" als ein Gebiet, in dem kein Mobilfunk und/oder mobiler Datenverkehr möglich ist, dies trifft auf die Aussage vom TE zu), wieso vertreibt dann Vodafone Femtozellen für ausschliesslich den Bereich, wo der Wohnsitz gemeldet ist?