ZitatOriginal geschrieben von outdoor
Was käme denn für ein Streitwert bei einem Rechtsstreit zusammen?
OK, ich bin kein Anwalt und kann deshalb hier nur aus Erfahrung berichten. Der Streitwert beläuft sich auf das was die von dir haben wollen, sollte also die Summe aller nicht bezahlten Grundgebühren nicht übersteigen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert + den Auslagen. Wenn du unterliegst musst du die bezahlen.
Wenn du das durchziehen möchtest überlege dir folgendes:
- Kannst du deine Behauptungen beweisen oder hast du Zeugen?
- In den Vertragsbedingungen steht sicher drin das du keinen Anspruch auf eine 100% Netzabdeckung hast. Kannst du beweisen/bezeugen das es 1 Jahr lang klappte?
- Schön sind immer Dinge die du beweisen kannst aber die Gegenseite nicht, das mögen die Richter besonders. Sprich du kannst beweisen das du eine Ersatz-SIM-Karte angefordert hast aber dein Gegner kann nicht beweisen das sie rausgeschickt wurde?
- Hast du die Belege noch für die Reklamationsschreiben und die Schreiben selbst als Kopie? Unheimlich nützlich, damit kannst du zeigen das du versucht hast das Problem zu lösen und die nicht geholfen wurde. Gericht sieht dann das du nicht etwa nur "Kohle rausschlagen" willst.
- Dein Zeuge der im Shop dabei war ist evtl. auch nützlich. Du kannst Ihn in der Klageerwiederung angeben. Ob Ihm geglaubt wird entscheidet das Gericht. Die Entscheidung hat dabei nichts damit zu tun wer mehr Zeugen hat. Es steht also nicht etwa 2 zu 1 für dich gegen den Verkäufer. Das Gericht wird die Aussage würdigen und dann mit einbeziehen oder halt nicht.
Ein Anwalt ist eine große Hilfe bei dem bevorstehenden Papierkrieg. Bei den Fällen die ich bis jetzt hatte war er im Nachhinein nicht nötig, hat aber die Abwicklung erleichtert. Eine eindeutige Rechtslage macht auch ein Anwalt nicht "eindeutiger".
Ich denke bei deinem Fall wäre die Strategie nicht das du kein Netz mehr hattest sondern eher das du einen Mangel gemeldet hast und die nicht reagiert haben. Du kannst das mit deinen Einschreiben beweisen, dein Gegner kann das nicht. Damit solltest du gute Chancen haben. Ich vermute das es garnicht soweit kommen wird. Die Mahnungen laufen automatisch, aber sobald das vor Gericht gehen soll wird sich das noch einmal jemand anschauen.
Eines ist noch wichtig: Hast du subventionierte Hardware erhalten? Wenn ja dann ist ein Teil der Grundgebühr die "Rate" dafür. Diese musst du geg. bezahlen oder das Teil zurückgeben.
Berichte mal was du machen willst.