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Original geschrieben von HHFD
Hi
ein weiterer Punkt, der mich stört, sind die Wirtschaftsflüchtlinge mit "verlorenem" Paß. Diese können nicht abgeschoben werden.
Sie kommen quasi als Trittbrettfahrer der wirklichen Flüchtlinge, und behindern deren zügige Abfertigung/Zuweisung.
Hier sind meines Erachtens die Botschaften gefragt:
Was macht ein Deutscher, der im Ausland seinen Paß verliert? Richtig, er geht zur deutschen Botschaft, und bekommt einen neuen.
Für z. B. einige Afrikaner scheint das nicht zu gelten; sie erhalten Asyl(-leistungen) ohne Herkunftsnachweis. Warum schickt man sie nicht zuerst zur Botschaft ihres vermeintlichen Heimatlandes?
Insofern könnte es hilfreich sein, nur Flüchtlinge mit Paß abzufertigen. Alle anderen verbleiben in der Erstaufnahmeeinrichtung - besser noch: außerhalb der Grenzen Europas - bis die Identität feststeht. Nötigenfalls werden die Botschaften hierbei unterstützt.
Gruß
HHFD
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Ich habe bis vor kurzem in einer Ausländerbehörde gearbeitet und kann dir folgendes sagen:
Während des Asylverfahrens hat man gesetzlich keine Möglichkeit, die Asylbewerber zur Botschaft wegen der Passbeschaffung zu schicken. Das geht erst nach der Ablehnung des Asylantrages.
Und das wird auch gemacht.
Allerdings haben gerade die afrikanischen Vertretungen hier in Deutschland scheinbar überhaupt kein Interesse daran, den Landsleuten Passdokumente bzw. Ersatzdokumente auszustellen. Wir haben von der Bundespolizei (die macht die Vorführung) immer Protokolle der Botschaftsanhörungen bekommen und was dort passiert, ist echt ein Witz. Da werden die Personen teilweise gefragt, ob sie überhaupt wieder zurück in die Heimat wollen. Natürlich verneinen das alle. Dann wird seitens der Botschaft irgendeine fadenscheinige Ausrede getroffen, um die Passausstellung zu versagen.
Es kam auch öfters vor, dass die Afrikaner von ihren deutschen Freundinnen berichtet haben. War auch ein Grund, ihnen keinen Pass auszustellen.
Das hat zur Folge, dass man diese Menschen nie abschieben können wird. Natürlich hat man die Möglichkeit, Personen, die ihre Identität nicht klären, Leistungen zu kürzen oder die Arbeitserlaubnis zu verweigern. Das führt aber im Endeffekt dann zu illegalen Tätigkeiten bzw. die Leistungen reichen diesem Personenkreis dann immer noch.
Dazu muss man sagen, dass die afrikanischen Länder wohl nicht unerheblich von den Transferzahlungen der Personen aus Deutschland/Europa profitieren, so habe ich es zumindest einmal irgendwo gelesen. Kurbelt schließlich die Wirtschaft dort an.