Datenschutz im Internet?- Bundesregierung plant den totalen Überwachungsstaat! :mad: :flop:
Persönlich habe ich zwar keine krummen Dinger am Laufen oder sonstige Sachen am Hals ,aber so ganz still und leise passiert hier etwas,was man nicht gut finden kann!:(
Oder findet Ihr solch einen Vorstoß etwa gut?:confused:
Unterstützt doch einfach die nachfolgende Kampagne des Datenschutzzentrums Schleswig-Hosteins und schreibt denen Eure Meinung!:top:
Rote Karte für Internetschnüffler
Worum geht es?
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen , der vorsieht, dass sowohl im Bereich der klassischen Telekommunikation (Festnetz, Handy, SMS, Fax usw.) als auch im Internet alle verfügbaren Daten auf Vorrat gespeichert werden sollen. Zweck soll es sein, dafür zu sorgen, dass die Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall Daten vorfinden, auf die sie zugreifen können. Einzelheiten sollen nicht auf gesetzlicher Ebene festgeschrieben, sondern von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt werden.
Für Daten aus den Bereichen Telekommunikation und Internet gilt zur Zeit genau die gegenteilige Regelung: Grundsätzlich sind alle Daten, die nicht zur Abrechnung gebraucht werden, zu löschen. Insbesondere im Internet sind nach wie vor die meisten Angebote kostenlos, auch bei Bezahldiensten werden zur Abrechnung nur wenige Daten benötigt. Daher müssen die allermeisten Daten gelöscht werden.
Bei einer Speicherpflicht drohen im Gegensatz dazu nahezu unbeschränkte Zwangspeicherungen durch alle beteiligten Akteure. So hätte ein Webhosting-Provider zu speichern, wer seine Seiten besucht. Access-Provider müssten speichern, wann der Nutzer welche Inhalte abruft. Damit entstünde ein komplettes Verzeichnis all dessen, wofür sich die Bürger im Netz interessieren, was sie online einkaufen, mit wem sie was chatten oder welche Informationsmedien sie bevorzugen.
Derartige gesetzliche Regelungen würden das Datenschutzrecht der Bürger vollständig aushebeln. Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, dass es keine Vorratsspeicherung zu unbestimmten Zwecken geben darf, würde ignoriert und in sein Gegenteil verkehrt. Damit entstünde ein Überwachungspotenzial, das in dieser Form mit nichts vergleichbar ist, was bisher in demokratischen Regimen existiert.
Links:
Gesetzentwurf des Bundesrates: http://www.dud.de/dud/documents/ermittlungsg-e-020515.pdf
Weg der Gesetzgebung: http://www.bundesrat.de/Wissen/Funktion5.html
Urteilstext des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken bei der Uni Würzburg, Rn. 161: http://www.uni-wuerzburg.de/dfr/bv065001.html
Der Link des Datenschutzzentrums :cool: