Ein fettes Danke an die bisher abgebenen Meinungen. Hat mich ein ganzes Stück weiter gebracht.
ZitatAlso mein hoffentlich doch gesunder Menschenverstand sagt mir das das normalerweise keine Folgen haben dürfte! Dann müßte ja jede Diskothek oder Partybildeveröffentlicher mit Klagen überschüttet werden weil da bestimmt zig tausend Leute irgendwo im Hintergrund sind die da vielleicht gar nicht drauf wollen.
Also ich würd auf die Seite einen Vermerk machen das wenn sich jemand in seiner Privatssphäre verletzt fühlt doch einfach ne kurze Mail schreiben soll damit du das Foto von der Seite nehmen kannst.
Kann ich nur Zustimmen, nur wollte ich mich auch vergewissern.
ZitatAlles anzeigenHi!
Immer wieder ein guter Anhaltspunkt ist diese Seite: Recht am eigenen Bild
Insbesondere die Punkte 2, 5 und 6 lesen.
Die besonders wichtigen Rechtsgrundlagen in diesem Zusammenhang sind §§ 22, 23 und 33 KUG und hier zu finden.
Mein Fazit: Wenn du von den Leuten Fotos machst und sie darauf hinweist, dass sie diese auf deiner HP finden willigen diese ja damit in die Veröffentlichung ein. Insofern also kein Problem. Sollte jemand später doch was dagegen haben kann er ja die vorher gegeben Einwilligung widerrufen und du musst die betreffenden Fotos vom Netz nehmen, das war's dann.
Was zufällig andere abgelichtete Personen angeht (z.B. im Hintergrund oder in einer großen Menschenmenge): Hier ist eine Veröffentlichung ohne Einwilligung zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KUG ).
Und auch ein Extra Dankeschön, genau solche Links habe ich gesucht.
Werde mich mal durchlesen.