Versteh ich dich so, dass du einen Mobfu-Vertrag abgeschlossen hast mit subventioniertem Handy, und du bekommst es nun nicht? Merkwürden.... :cool:
Beiträge von tokwa
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Schmusehandy, ich gebe dir im Grunde recht. Ich finde es einfach "bescheiden" von O2, dass sie einen Vertrag mit einem zu einem bestimmten Tarif abschließen, aber einen in diesem Vertrag beschränken, nämlich eben dahingehend, dass du keine freie Taktwahl ohne Tarifwechsel hast. So weit ich weiß, steht das nicht in den AGB, aber sie wechseln die Taktung nur unter dieser Bedingung. Das können sie nach allgemeinem Vertragsrecht; den alten Vertrag willst du ja ändern (Taktungswechsel = Vertragsänderung), und darauf hast du keinen Anspruch.
Etwas anderes wäre es nur, wenn beim Vertragsabschluss irgendwie (sei es durch AGB oder Auftragsformular/-bestätigung) vereinbart worden wäre, dass der Kunde jederzeit zu den alten Tarifkonditionen die Taktung wechseln will. Das habe ich aber in meinen Unterlagen nicht finden können.
Ich habe auch keine Lust, die darum anzubetteln, ihnen jeden Monat 200 Euro zu überweisen. Wenn sie nicht wollen, ok. Ich habe noch einen umsatzstarken T-Mobile-Business-Profi-Tarif, und dann ziehe ich die Umsätze da rüber. Die sind mE. zwar teurer, aber auch kundenorientierter. Bei denen hatte ich noch nie Grund zur Klage.
Ich habe heute meinen O2-Vertrag eben gekündigt, mit dem Hinweis, dass ich mich dazu aufgrund der Unflexibilität in Sachen Taktungswechsel entschieden habe.
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Werde mich künftig mit Tarifaussagen in Zukunft wohl was zurück halten, sorry. Sind genügend Profis hier zu Werk.
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Du hast völlig recht, in den AGB steht dazu tatsächlich nichts. Hätte ich vorher mal nachsehen sollen, das war Firlefanz. Aber im Ergebnis bleibt es ja dabei: Durch den Button vor dem Absenden des Auftrages macht O2 klar: Taktungswechsel nur zu neuen Tarifen. Die AGB waren als zusätzliche Fundstelle fälschlicherweise mitaufgeführt.
In den weiteren Ausführungen sagen wir ja dasselbe.
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Re: O2 Vertragsverlängerung und einige Fragen
ZitatOriginal geschrieben von gab
Hallo!Mein O2 Select Online Tarif lief jetzt im Juni 05 aus und verlängerte sich automatisch um 1 Jahr.
Meine Fragen:
1. Kann ich jetzt immernoch meinen Vertrag um 2 Jahre verlängern und somit ein neues subventioniertes Handy erhalten, oder hätte ich vor Ablauf verlängern sollen?
2. Select gibt es ja nicht mehr! Wie lange bleibt dieser Select Online Tarif für mich erhalten?
3. Bei verlängerung des Vertrags bleibt es bei Select oder wechsel ich dann zu Genion?
4.Kann ich auch im O2 Shop meinen Onlinevertrag verlängern?
Danke Euch
Bin kein O2-Hottie, aber interessierter Kunde und gebe dir mal folgende Antworten
1. Nein, kannst erst wieder zum Ablauf des verlängerten Vertrages bei dann neuer 2 Jahres VVL Handy abgreifen.2. Solange du neutral verlängerst, also ohne Änderungen, bleibt dir der SO erhalten.
3. Bleibt bei Select.
4. Keine Ahnung.
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Übrigens sehe ich gerade, muss ich l.t. Recht geben: wenn es nur eine bloße VVL war, dann ist es wurscht, ob die zum 30.05. oder 01.06. beantragt wurde; auch nach dem 01.06. müssten sie dir die alten Tarife grds. einräumen.
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Zitat
Original geschrieben von schmusehandy
Ich hoffe ich habe Dich richtig verstanden ?Wenn Du einen T-Mobile Vertrag hast oder ein T-Mobile Vertrag abschliessen tust, dann kannst Du Dich entweder in einen bestehenden Einbinden lassen oder Du lässt dich im Vornherein in einen RV setzen. Der Vertragsinhaber bist Du und auch du bist für die Rechnung verantwortlich und für Kündigungen und ähnliches.
Also, ich habe einen TM-BusinessProfi Tarif, aber ich weiß nicht, in welchen RV ich eingebunden sein sollte. Ich dachte, mein Vertrag wäre der RV, und ich könnte unter diesen noch andere (zB. falls ich jemanden einstelle) nehmen. Vielleicht verstehe ich da ja was falsch.
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Zitat
Original geschrieben von gs32
Per Anruf bei der VVL-Hotline. Der Mitarbeiter hat mir auch garantiert, dass die VVL noch vor dem 1.6. wirksam wird und ich eine Bestätigungs-SMS bekomme. Auf die warte ich heute nochAu weia, das klingt nicht gut. Wie willst du denn da etwa beweisen? Ich empfehle dir nun, schick denen einen Einschreiben mit Rückschein, schildere den Sachverhalt und bitte um entsprechende Berücksichtigung. Wenn das auch nicht hilft (das wäre nicht gerade kulant), zum Anwalt gehen und der soll dann ein Schreiben aufsetzen. Wenn sie dann nicht reagieren, Schw... einziehen, denn du kannst nix beweisen. Ich würde dann aber nichts mehr mit O2 zu tun haben wollen. Aber, wie gesagt, gibt denen erst mal eine Chance, nach meinen Erfahrungen sind die eigentlich ok.
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Zitat
Original geschrieben von gs32
Klar von wegen hätte man umstellen können. Habe gerade gesehen, dass O2 bei mir statt einer VVL am 30.5. bis zum 1.6. gewartet hat und dann gaaaanz zufällig weil irgendwas nicht funktioniert hat ab 1.6. einen Neuvertrag geschaltet hat. Natürlich mit großzügiger Erstattung der Anschlussgebühr.Wann und in welcher Form genau hast du deinen Antrag gestellt? Der Antrag muss nachweisbar am 30.05.05 bei O2 eingegangen sein.
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Im Ergebnis hast du zu 99% Pech gehabt. Zu dem 1% komme ich weiter unten.
Vertragsänderungen können wie Verträge überhaupt vom Grundsatz her formfrei vollzogen werden, es sei denn, es ist eine besondere Form gesetzlich oder vertraglich vorgesehen.
Im vorliegenden Fall greift eine Automatismus ein: Du beantragst online die Änderung der Taktung (=Vertragsänderung), und die nehmen dein Angebot unter der Bedingung an, dass du den aktuellen! (im Zeitpunkt der Änderung geltenden) Tarife zustimmst. So steht es in den AGB und wenn ich mich recht entsinne (habe auch mal umgetaktet) gibt es einen Button vor Absenden des Antrages, wo Du zustimmst. Du beantragst also "Umstellung des Taktes zu aktuellen Konditionen". Mit Umstellung des Taktes wird die Vertragsänderung formgerecht (Annahme schlüssiges Handeln, = vertraglich vereinbarte Form) vollzogen.
Das sind die 99%.Und das andere Prozent? Nun, wenn in den ABG, die deinem Altvertrag seinerzeit zugrunde lagen, nichts über diesen Automatismus steht, dann hättest du bessere Karten. Das ist eine Tatfrage, die du mal genau checken musst. Soweit ich aber weiß, sind bereits die Alt-AGB mit solchen Klauseln versehen.
Ist auch logisch: man hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Vertragsänderung.In diesem Sinne, mein Rat: Leg die gute alte Platte auf: Glücklich ist, wer vergisst, was nun nicht zu ändern ist.