Beiträge von weihnachtsdidi

    Ich möchte mal kurz meine rechtliche Sicht äußern:


    M.E. sind dort wirksame Verträge abgeschlossen, wo schon von Seiten e-plus die Bestätigung der Verträge den jeweiligen Kunden erreicht haben. 321mio hat mit Weiterleitung der Vertragsanfragen von e-plus - unter der aufschiebenden Bedingung einer Freischaltung durch e-plus - die Annahme der jeweiligen Bestellung konkludent erklärt.
    Der Vertrag mit 321mio ist wohl kaum sinnvoll in Teilleistungen teilbar, da der Preis der Hardware von den geschlossenen Mobilfunkverträgen abhängt, sprich der Rest wäre eigentlich zu erfüllen.


    Wer keine Bestätigung von e-plus (oder 321mio) bekommen hat, kann/muss davon ausgehen, dass keine Annahme des Angebots erfolgt ist. Der hat dann entsprechend Pech oder Glück gehabt. Im Falle einer Insolvenz wären die Handys oder ähnliches entweder Insolvenzmasse oder sogar noch im Vorbehaltseigentum der Zwischenhändler. Die Verwertung obläge dem Insolvenzverwalter.


    Beim Betrug handelt es sich um ein Vorsatzdelikt. Nach allem, was zu lesen war, dürfte wohl eher Fahrlässigkeit vorliegen. Der Vermögensvorteil muss nicht zwingend eingetreten sein, es genügt der Versuch der Straftat. Ob ein Vermögensschaden beim jeweiligen Vertragspartner eingetreten ist, hängt wohl davon ab, ob eine vertragliche Vereinbarung vorliegt ( s.o.).


    Wie gesagt: es handelt sich um meine persönliche rechtliche Ansicht und wie die Sache auf Seiten von 321mio aussieht, kann ja nur spekuliert werden. Noch wirken einige Dinge in gewissem Maße widersprüchlich. Konkrete rechtliche Hilfe kann nur ein Anwalt vor Ort geben (und ja, die arbeiten auch i.d.R. in "kleineren Fällen").


    MfG
    weihnachtsdidi

    Hallo!


    Falls möglich, hätte ich gerne ein Angebot für folgende Konstellation:


    1. Vertrag: Neuvertrag als Selbstständiger mit Desire HD (ohne/mit O2-Branding), mit Rufnummerportierung Dezember 2010 (Gutschrift von o2 hier auch möglich?)


    2. Vertrag: VVL O2 Vertrag (falls möglich, zu Mitte Dezember bereits gekündigt) mit SE X10 mini pro red/ Motorola Flipout


    Schon mal vielen Dank im Voraus.


    MfG


    weihnachtsdidi

    Hallo!


    Es gibt lediglich ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Bis zu 2 Jahre Mängelhaftung, aber Verkäufer kann grundsätzlich entscheiden, wie der Mangel behoben werden soll.
    Daneben gibt es bei Fernabsatzverträgen - d.h. mehr oder weniger alles, was nicht im Ladenlöokal gekauft worden ist, ein 2wöchiges Widerrufsrecht. Dann würde allerdings das Vertragsverhältnis komplett aufgehoben. Bei Mobilfunkverträgen ist allerdings zu beachten, dass bei Beginn der Dienstleistungen... ach, Schluss mit der Rechtsberatung. Umtausch im Laden ist grundsätzlich eher freiwillig.


    Hatte auch ein kleines Problem mit meinem Innov8, dabei dann etwas auf der Samsung-Homepage nach Service-Händlern gesucht. Es gibt wohl einige, allerdings stellte sich bei mir die Frage, wer die Kosten tragen sollte. Mein Gerät verfügte nicht über deutsche Sprachunterstützung. Warte jetzt auf das Innov8 in deutsch.


    In der kurzen Zeit hatte ich trotz der Sprachprobleme einen überaus positiven Eindruck gewonnen.


    MfG


    weihnachtsdidi