Mailbox 20 Sekunden
Ich glaube wir sind á bisserl vom Thema abgekommen.
Das Ursprungsproblem war die Tatsache, dass in den AGB´s unter Leistungsbeschreibung bis mindestens zum 08.06.2005 unter "Mailbox" stand:
"...oder wenn der Kunde die Verbindung nicht binnen dreißig Sekunden nach Anruf entgegennimmt."
Dies wurde, ohne jemanden, wie unter AGB Punkt 4. Leistungsumfang steht:
"Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrages zwischen simyo und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet über die Website unter http://www.simyo.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluß aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB. Die Leistungsbeschreibunen und Preislisten sind im Internet unter http://www.simyo.de/leistungsbechreibung und http://www.simyo.de/preisliste abrufbar und stehen zum Download bereit. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden über die vom Kunden benannte Email-Adresse bekannt gemacht."
zu benachrichtigen, geändert.
Das bedeutet:
Ich habe mit simyo einen Vertrag geschlossen der eine 30 Sekunden Wartezeit bis zur Einschaltung der Mailbox vereinbart.
Simyo hat dies nachträglich, ohne mich zu Informieren, geändert.
Dies ist glatter Vertragsbruch, evtl. sogar Urkundenfälschung.
Ich hätte nix gegen 20 Sekunden, wenn bei Vertragsabchluß auch 20 Sekunden vereinbart worden wäre.
Wenn dieses Geschäftsgebaren von simyo so bleibt, dann gute Nacht !!
Dann kannste jede ungerechtfertigte Gebührenänderung rückgängig klagen.
Leider ist in diesem Riesenthread die Übersicht etwas verlorengegangen, so daß man oft nicht mehr weiß wie alles angefangen hat.