Beiträge von simon3105

    so hab mal bei dem Händler angerufen. mir wurde als erstes gesagt:


    Es ist möglich, dass es vorher geöffnet wurde, weil man angeblich (stichprobenartig) die Vollständigkeit überprüfen würd.


    Dann habe ich gesagt, dass ich das schwer nachvollziehen kann, da auf dem Siegel draufsteht:


    "DONT ACCEPT IF SEAL IS BROKEN"


    daraufhin hat man mir gesagt, dass der Adressat des Siegels nur der Händler sei. Sollte daher der Händler eine Verpackung mit durchtrennten oder beschädigten Siegel erhalten, wäre dies für ihn ein Grund, die Ware nicht zu akzeptieren. Für den Kunden gelte dies nicht.


    Aha...ist diese Geschäftspraktik eigentlich so üblich?

    hi,


    an der Verpackung meines neuen Handys, war das Siegel bereits durchtrennt bzw. durchschnitten, als ich es per Post bekommen hab. Sollte ich mir Sorgen machen?


    also ich finds nicht besonders gut. Ich werds wohl zurückschicken.

    Zitat

    Original geschrieben von Scott Atacama
    Du musst Dich wirklich für sehr clever und mich für sehr dämlich halten, wenn Du glaubst, mir den wikipedia-Artikel unter die Nase halten zu müssen! Danke, aber den (und einige andere zum Thema) habe ich Deinetwegen (!) längst gelesen.


    sehr löblich.


    Zitat

    Vielleicht kann ja der Volljurist simon3105 auch die entsprechenden Bezüge zum konkreten Fall herstellen - oder, wenn's zu OT sein sollte - einfach mal selbst etwas ruhiger treten? Danke!


    Rechtsberatung kann und darf ich dir nicht anbieten. Aber im Internet findest du sicherlich einige Adressen zu Anwälten in deiner Nähe, die sich auf Baurecht spezialisiert haben.


    und nun...zum vierten mal :rolleyes: : zurück zum Thema:


    SAMSUNG SGH D900

    Zitat

    Original geschrieben von Scott Atacama
    Ganze tolle Anmerkungen. Danke.


    keine Ursache.


    Zitat

    Man wird doch gerne als unkundig betitelt, dann mit seiner Ahnungslosigkeit im Regen stehen gelassen und zum Abschluss im Namen aller zum Schweigen verdonnert. Und das alles wegen mangelnder, versprochener Produkteigenschaften. :flop:


    du hast wirklich nichts verstanden.


    Zitat

    Hättest ja die verwendeten Begrifflichkeiten genau so gut kurz umreißen können (das Standard-Agument "google" greift hier leider nicht, jedenfalls nicht in Deinem Sinne), statt mich


    ist es wirklich zuviel verlangt, wenn ich dich auffordere mit google oder sonstwas oder in der Stadtbibliothek die Definition von Fahrlässigkeit nachzuschlagen? Anscheinend schon. Daher hier der Link für Dich:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlässigkeit



    Und? Soll ich dir jetzt dafür danken, dass du nicht weniger gemäßigt geantwortet hast?


    Zum dritten mal...zurück zum Thema:


    Samsung D900

    Zitat

    Original geschrieben von Scott Atacama
    Naja, es ist schon kein guter Stil, Aussagen zu treffen und mit dem darauffolgenden BTT-Verweis als endgültig manifestieren zu wollen ;).


    Ein Taschenrechner "als Extra" ist im Telefon m. E. gleichzusetzen mit Kameras, mp3-Playern, Diktierfunktionen etc. In sofern sind wir hier wohl durchaus beim Thema (auch wenn's das D900 offenbar nicht derart trifft wie seine Geschwister)


    Die Definition des "qualifizierten Materials" dürfte bei Rechnern schwierig zu erbringen sein, zumal entsprechend deklariertes Material einfach nicht vorhanden ist (auch auf meinen Ti-39 und Ti-92 kann ich keinen Hinweis dazu erkennen). Allein schon dehalb wäre der Begriff der "Fahrlässigkeit" im juristischen Sinne wohl kaum anwendbar. Dass die Aussage "mein Rechner ist Schuld" nicht einfach gelten dürfte, versteht sich hingegen.


    ich sehe schon, dass Du dich nicht mit der Juristerei auseinandergesetzt hast. Deshalb würde ich an Deiner Stelle zu diesem Thema einfach schweigen. Das würde uns hier allen sehr weiterhelfen.


    Zitat

    Aber ich sehe ein, dass Euer Fokus eher auf den essentiellen und/oder den "spektakulären" HighTech-Funktionen der Telefone liegt und für so banales wie einen Taschenrechner kaum Diskussionsbedarf besteht. Ich hätte es hingegen begrüßt, wenn die Rechnefunktion in simons Sinne "qualifiziert" wäre und sehe das Problem - vor allem, da es sich um vermeidbare Einzelfälle handelt - weniger bei meinen Beiträgen als bei Samsung selbst.


    Gruss
    Scott


    und so weiter und so fort...und nun zurück zum Thema:


    D900

    Zitat

    Original geschrieben von Scott Atacama
    Was willst Du damit sagen? Was bedeutet bei Dir "fahrlässig"? Muss man ab sofort jeden "Rechenknecht" mit anderen Geräten oder mit handschriftlichen Lösungen verifizieren, bevor man ihn gefahrlos verwenden kann?


    Fahrlässig...so wie es in der Juristerei gebraucht wird. Da kannst du heute mal schön googlen. Alles andere insbesondere mein voriges Posting ist dazu selbsterklärend.


    Zitat

    Abgesehen von ein paar zu vernachlässigenden Rundungsfehlern bei hinteren Dezimalstellen ist mir seit Erfindung des Taschenrechners kein Gerät mehr untergekommen, welches derart "daneben" lag! Sollte die Kammer nur wegen Samsung ab sofort "Empfehlungen für Taschenrechner" mit schwarzen Listen herausgeben? Wie gesagt, ich denke, bei komplizierteren Berechnungen ist es m. E. überhaupt nicht so leicht feststellbar, ob der Rechner nun die Wahrheit sagt. Und was wäre die Alternative? Ab sofort wieder alles "händisch" rechnen? Wer kann denn schlüssig beurteilen, ob ein Rechner für zehn, 50 oder 200 Euro "wirklichkeitsgetreuer" arbeitet als einer, der in einem 400,- teuren HighTech-Gerät integriert ist? Heutige Kalkulationen basieren wohl auch kaum auf der Zeitverschwendung und dem Schmierzettelverbrauch von "mittelalterlichen" Methoden.


    Du gingst in Deinem Beispiel von einem professionellen, verantwortungsbewussten und Person aus, der Ergebnisse weiterleitet. Basierend auf diesen Ergebnissen würde man dann mit einem Bau beginnen oder einen solchen fortsetzen.


    Ich bin zwar kein Architekt, Bauleiter, oder ähnliches, aber ich bin mir sicher, dass auch solche Personen qualifiziertes Material haben und ein Handyrechner, den man mal zwischendurch zB für den Einkauf benutzt ist kein Rechner, um ihn für einen professionellen Beruf zu benutzen.


    Zitat

    Verzeihung, aber ich vermute, Du hast Meine Antwort auf Deinen Beitrag zu persönlich genommen und konterst nun mit arg waghalsigen Einschätzungen. :) Oder findest Du die Produkteigenschaften in diesem Punkt wirklich akzeptabel?


    Gruss
    Scott


    Nein, ich habe deine Meinung nicht zu persönlich genommen, sondern nur mal darüber nachgedacht, was auf dich zukommen würde, wenn du vor Gericht wirklich so argumentieren würdest.


    Ergebnis: Du würdest Schiffbruch erleiden und alle würden dich auslachen.

    Zitat

    Original geschrieben von Scott Atacama
    Patrick333,
    Ich stelle mir vor, ich gebe auf der Baustelle irgendwelchen Leuten Anweisungen zu Maßen, die ich mal schnell auf dem Telefon berechnet habe. Später stellt sich heraus, dass der Bau nochmal abgetragen weden muss, weil nichts stimmte. Den Blick des Bauherren (oder Richters) möchte ich sehen, wenn ich versuche zu erklären, dass der Taschenrechner falsch rechnete! :eek: Ähnliche fatale Folgen kann sich jeder selbst ausmalen.


    und ich stelle mir vor, ob es von einem Architekten, Bauleiter oder einem anderen Verantwortlichen nicht eher fahrlässig ist seine ("schnellen") Berechnungen vom Handy aus zu tätigen, um basierend auf diesen Ergebnissen Anweisungen zu tätigen.


    Das meine ich Ernst!