ZitatOriginal geschrieben von WernerMemmingen
Die vertraglich vereinbarte, jederzeitige Buchungsmöglichkeit der Optionen/Pakete ist jedoch unabhängig von irgendeinem Guthaben. Nur das automatische Verlängern der Option IP+ hing von vorhandenem Guthaben ab, nicht jedoch die prinzipielle Möglichkeit, 10 € aufzuladen und dann zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu buchen.
In diesem Punkt hast Du recht. Aber jetzt mal ganz hypothetisch und hinterlistig, also O²-mäßig :mad: gedacht.
- Umstellung am 20.10.16
- 1. Verlängerung November (offene Forderung: 10€)
- 2. Verlängerung Dezember (offene Forderung: 20€)
- 3. Verlängerung Januar 2017 (offene Forderung: 30€)
- Paketablauf Februar 2017 ohne Verängerung, da Guthaben minus Forderung < 10€
Konsequenz: Ab Februar Abrechnung mit 49ct./MB bis Restguthaben weg ist, was wahrscheinlich nach kurzer Zeit der Fall gewesen sein dürfte.
Insofern dürfte dann im Mai die 3-monatige Inaktivität erfüllt sein, da ohne Guthaben kein erkennbarer Wille zur Vertragsfortführung da ist. Insofern kann sich das schon erledigt haben.
Offiziell war von O² nur zu hören, "dass man technische Voraussetzungen geschaffen hat, damit die Kunden die ihnen zustehenden 50GB im Monat bekommen" (sinngemäß). Dass dies unetgeltlich geschieht, war nicht zu vernehmen. O² hat diesbezüglich die vertraglichen Leistungen erbracht. Dass man mehr bekommen konnte spricht nicht dagegen. Wenn man mehr Leistung als vereinbart bekommt, ist das icht unbedingt vertragswidrig. Ich denke auch, dass niemand deswegen einen Widerspruch an O² geschickt hat.
Meiner Meinung nach haben da eher diejenigen eine Erfolgsaussicht, denen seit der Umstellung die Buchung nicht mehr möglich war. Da hat O² die vertraglichen Leistungen nicht erbracht. Ebendso bei ruhenden IP+ Paketen.
Aber das sind nur so Gedankengänge. Vielleicht helfen Sie dabei, dass man argumentationstechnisch nicht in eine Falle tappt.