Beiträge von DIGI66

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    Original geschrieben von WernerMemmingen
    Die vertraglich vereinbarte, jederzeitige Buchungsmöglichkeit der Optionen/Pakete ist jedoch unabhängig von irgendeinem Guthaben. Nur das automatische Verlängern der Option IP+ hing von vorhandenem Guthaben ab, nicht jedoch die prinzipielle Möglichkeit, 10 € aufzuladen und dann zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu buchen.


    In diesem Punkt hast Du recht. Aber jetzt mal ganz hypothetisch und hinterlistig, also O²-mäßig :mad: gedacht.
    - Umstellung am 20.10.16
    - 1. Verlängerung November (offene Forderung: 10€)
    - 2. Verlängerung Dezember (offene Forderung: 20€)
    - 3. Verlängerung Januar 2017 (offene Forderung: 30€)
    - Paketablauf Februar 2017 ohne Verängerung, da Guthaben minus Forderung < 10€


    Konsequenz: Ab Februar Abrechnung mit 49ct./MB bis Restguthaben weg ist, was wahrscheinlich nach kurzer Zeit der Fall gewesen sein dürfte.
    Insofern dürfte dann im Mai die 3-monatige Inaktivität erfüllt sein, da ohne Guthaben kein erkennbarer Wille zur Vertragsfortführung da ist. Insofern kann sich das schon erledigt haben.


    Offiziell war von O² nur zu hören, "dass man technische Voraussetzungen geschaffen hat, damit die Kunden die ihnen zustehenden 50GB im Monat bekommen" (sinngemäß). Dass dies unetgeltlich geschieht, war nicht zu vernehmen. O² hat diesbezüglich die vertraglichen Leistungen erbracht. Dass man mehr bekommen konnte spricht nicht dagegen. Wenn man mehr Leistung als vereinbart bekommt, ist das icht unbedingt vertragswidrig. Ich denke auch, dass niemand deswegen einen Widerspruch an O² geschickt hat.


    Meiner Meinung nach haben da eher diejenigen eine Erfolgsaussicht, denen seit der Umstellung die Buchung nicht mehr möglich war. Da hat O² die vertraglichen Leistungen nicht erbracht. Ebendso bei ruhenden IP+ Paketen.


    Aber das sind nur so Gedankengänge. Vielleicht helfen Sie dabei, dass man argumentationstechnisch nicht in eine Falle tappt.

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    Original geschrieben von mario.meininger
    Nur weil das UP später eingeführt wurde, da wurde die IP+ schon eingebaut.


    Aber selbst zwischen den zeitgleich eingeführten 4 Paketen konnte man nicht wechseln. Die Wechselmöglichkeit ergab sich nur, weil sich das UP nicht automatische verlängerte. Das war mit Sicherheit kein Bug, aber einen Anspruch auf die komplette Paketpalette hat man nicht. Wenn O² nun einen anderen BaseGo Tarif vom Markt genommen hätte wäre das UP auch indirekt betroffen gewesen.

    Und bitte daran denken, dass derjenige, der Widerspruch einlegt, auch nachweisen muss, dass das Kundenkonto immer das entsprechende Guthaben hatte. Ansonsten kann man sich die Mühe sparen.


    So groß wie hier die Freude war, dass der "Durchzug" nichts kostet, kann ich mir vorstellen, dass eine nennenswerte Zahl von Nutzern keine Zahlungen mehr leistete.

    Wenn ich die Sache einigermaßen verstanden habe, dann gelten die Inlandstarife jetzt auch im EU-Ausland.
    BaseGo hat ein Datenpaket 500MB (10€) für Inland und ein Urlaubspaket (30€) für EU-Ausland. Das Datenpaket für Inland ist jetzt auch für das EU-Ausland zu gleichen Konditionen nutzbar. Somit hat BaseGo jetzt 2 "EU-Pakete" mit 500MB. Nun kann man ja bei dem Verein denken, dass sie das 10€-Paket abschaffen um dann 30€ zu kassieren, was sie bestimmt auch versucht hätten. Das Problem ist nur, dass aus den anderen BaseGo-Paketen das 30€ Urlaubspaket nicht anwählbar ist. Damit macht O² genau das was sich gehört. Man stellt das Urlaubspaket ein und alle können das 500MB Daten-Paket im EU-Ausland nutzen.


    Und damit bin ich bei der Beantwortung meiner eigenen Frage von gestern. Ein Paketwechsel (Hinzubuchoption) war bei den anderen Paketen nicht vorgesehen.


    Die Internet Flat Plus war im Urlaubspaket eine Option. Dazu gibt es ein gutes Youtube-Video, wie man das Paket bucht. Schaltfläche "Option buchen".


    Es war doch m.M. nach auch O², die schon mal Optionen gekündigt haben und dies auch vor Gericht durchbekommen haben.

    Franky57

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    Die Auslegung "Hinzubuchen" ist nach meinem Dafürhalten dahingehend zu sehen, daß es eine Art "BASISvertrag" OHNE Paket gibt (wenn ein Paket z.B. gerade ausgelaufen ist, dann kann ich ja auch noch anrufen und angerufen werden).


    Gegen den "neutralen Basisvertrag" spricht nach meinem Dafürhalten,


    1. dass in der Online-Vertragsverwaltung der Tarif immer "Urlaubspaket" hieß, egal, welche Option man buchte
    2. dass der Speed immer bei 7,2 Mbit/s lag und nicht bei 1 Mbit/s
    3. dass sich nicht aus allen BaseGo-Paketen in beliebige andere Pakete wechseln ließ.
    4. dass kein anderes BaeGo-Paket einen Wechsel in das UP ermöglichte.
    5. dass sich das UP sich im Gegensatz zu anderen BaseGo-Paketen nicht automatisch verlängerte.


    Ich vermute, dass die ursprüngliche Vorstellung seitens EPlus darin bestand, dass der Käufer des UP das Datenvolumen verbraucht und die Karte danach entsorgt, da ein neues Paket genauso teuer war wie eine erneute Buchung der Option.


    Eine Frage habe ich an die Forenteilnehmer, die vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkle bringt.


    Falls jemand BaseGo als Smartphone-Paket erworben hat (10€ monatlich) und nach Ablauf der Mindestlaufzeit ein anderes Paket, z.B.Telefon-Internet-Paket für 20€, buchte. In welchen Tarif verlängerte sich das Paket dann automatisch bei


    a) Guthaben über 20€
    b) Guthaben über 10€ und unter 20€?


    Wurde das im Fall b) automatisch wieder in das Smatphone-Paket verlängert?
    Wenn ja, beantwortet das die Frage zum "neutralen Basispaket" eigentlich.

    Re: Re: Re: Re: Re: Verstehe das nicht


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    Original geschrieben von mario.meininger
    Es gibt keinen Denkfehler, du vergisst die Entwicklung des Tarifs. Man erinnert sich an der Tatsache, dass am Anfang die IP+ sofort gebucht werden konnte. Später wurde das so geändert, dass die IP+ erst nach Verbrauch der vorausgezahlten Option buchbar war. Das entspricht genau das Konzept, was in diesem alten teltarif Artikel beschrieben wurde - erst die Paketinhalte voll ausschöpfen, danach aufladen und es stehen alle Optionen offen. Im Zuge der Eplus-Übernahme wurde das aber eben nur für das Urlaubspaket umgesetzt, die anderen, die zuerst vermarktet wurden bekamen die IP+ eben nicht. Meiner Meinung nach war es aber geplant, dass alle Pakete alle Optionen bekommen sollten.


    Ich will jetzt nicht alles nachlesen, aber ich denke, dass die Sofortbuchung einigen TTlern über die Hotline gelang.
    Das IP+ bekam man aber nur über das UP und als Paket direkt. Andere Pakete waren schon immer aussen vor.

    Re: Re: Re: Re: Verstehe das nicht


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    Original geschrieben von habehandy
    Darf man Roaming für einzelne Optionen ausschließen?


    Natürlich darf man. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Da das schon im Vertrag stand bevor überhaupt jemand an inkludiertes Roaming dachte, gibts bestimmt auch kein Problem.

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    Original geschrieben von mario.meininger
    Es ist kein Widerspruch in sich, lies nochmals aufmerksam die von mir verlinkten Artikel von 2013. Das Urlaubspaket startete damals später in der Vermarktung. Dort ist die Rede von der Möglichkeit den Grundtarif nach Ablauf der vorausgezahlten Frist zu ändern, was offensichtlich nur zum Teil umgesetzt wurde.

    Genau da liegt aber der Denkfehler. Du zitierst Artikel von Teltarif. Die Aussage darin lautet "Grundtarif ändern". Das steht aber im Widerspruch zur Produktbeschreibung (Tarifheft). Da steht "hinzubuchen". Also keine Änderung des Grundpakets.
    Dafür spricht auch, das das UP von zu Hause aus 7,2 Mbit/s hatte und mit IP+ die Speedoption gar nicht buchbar war. Das fiel nur nicht auf, weil kurz darauf "Hi-Speed für alle" kam.

    Zitat

    Wir warten alle gespannt auf deinen schlagfertigen Musterwiderspruch, der sicher nicht mehr lang auf sich warten lassen wird.


    Der Text für den Widerspruch braucht gar nicht anspruchsvoll zu sein.
    "Hiermit widerspreche ich der von Ihnen am ... angekündigten Vertragsänderung!"


    Das interessante ist doch erst das, was danach passiert. Es wird dann unweigerlich auf Vertragserfüllung geklagt werden müssen. O² wird sich nicht durch einen Widerspruch schocken lassen. Auf die Klagebegründung kommt es letztlich an, insbesondere darauf, dass die Option Bestandteil des Grundvertrags ist. Ich sehe das übrigens nicht so. Ich bezweifle auch, dass sich eine nennenswerte Zahl von Nutzern für den Klageweg entscheiden wird. Und wenn es ein positives Urteil geben wird, dass wird es mit Sicherheit ein Einzelurteil sein. Wenn überhaupt Erfolgsaussicht besteht, dass vielleicht für die reinen IP+ Pakete.


    Und noch eine Gedanke zu Franky57. Der weiß wovon er schreibt.


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    Original geschrieben von mario.meininger Die perverse und laienhafte Rechtsverdrehung seitens surfmobile mit Angebot und Annahme alle 30 Tage will ich gar nicht kommentieren.


    Abgesehen davon, dass surfmobile da wirklich was verdreht hat mit Anbieter und Annehmenden, stammt der Rest von mir. Also nicht von mir sondern aus dem Vertragsrecht nach BGB.



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    Original geschrieben von mario.meininger
    -Eine Begrenzung der IP+ Option (oder Paket-Option) auf Kassel, Erfurt und Dresden war nie vorgesehen, die Nutzung war immer bundesweit möglich und so auch geplannt und kommuniziert, lediglich die Vermarktung der SIM Karten war regional begrenzt


    Da ist schon ein Widerspruch in sich drin, da die Option nach Ablauf (30 Tage oder Guthabenverbrauch) zu jedem Urlaubspaket hinzubuchbar war, unabhängig davon, wo es gekauft und wo es genutzt wurde. Sie wurden bundesweit vermarktet und verkauft. Es kann sich m.M. nach nur um die reinen IP+ Pakete gehandelt haben.

    surfmobile


    Unabhängig davon, was der Einzelne für Erwartungen hat, und was man davon, hält gibt es keinen Grund hier den "Niveau-Limbo" im Unterhaltungston zu tanzen.


    Ich denke im Übrigen ebenfalls, dass das Ende des IP+ wasserdicht ist. Ich würde mir allerdings nicht herausnehmen jemanden so anzugehen, weil er es anders sieht.