Beiträge von polli

    Hm, also bei mir mangelt es bereits an der Möglichkeit ne SMS per Infrarot zu versenden - somit also keine Möglichkeit die SMS aus dem Gerät raus zu bekommen...

    @Boruse: Was für ein BGB hast du denn? Das könntest du mir mal ausleihen:)
    Du hast grundsätzlich mal keine Möglichkeit abgeschlossene Verträge zu wiederrufen, ausnahmen gibts aber speziell im Mobilfunkbereich die Ausnahme bei Onlinekäufen ist schon ziemlich kompliziert (von wegen Karte darf nicht benutzt sein und so)
    Also kannst du nur auf Kulanz hoffen - wenn du natürlich nen Gerätedefekt haben solltest gibts möglichkeiten das Gerät nach misslungener Nachbesserung zurück zu geben - mit dem Mobilfunkvertrag hat das aber nix zu tun.

    Vielleicht eine Lösung für euer Problem, was spricht denn dagegen dass der Händler welche die Daten via PC sichert diese auf Diskette anstelle Festplatte sichert?
    Also, wenn der das beim abgeben gleich macht und ich die Diskette mitnehme?
    Oder hab ich das Problem falsch verstanden?

    Abi99: Das hängt davon ab wie man das definiert. Ich konnte Telefonbucheinträge problemlos zum PC übertragen - es spricht nix dagegen dass es auch umgekehrt geht.
    Was du sicher meinst ist der Ärger dass die Syncronisierung nicht funktioniert (hab jetzt 150 Telefonbucheinträge auf den PC übertragen wg Handytausch und es bislang mangels Zeit noch nicht geschafft das Tauschgerät wieder damit zu "befüllen")

    So, hab nochmal nachgeschaut:
    In § 478 IV steht sogar nochmal explizit drin dass "Auf eine vor Mitteilung eins Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung die zum Nachteil des Unternehmens von ... sowie Absatz1-3 (in 2 stand das wo ich´s von hatte mit dem Rückgriffsrecht drin) und von ... abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird.


    Soll also heisen dass der Lieferant sich wie du sagtest schon davon befreien kann dass du Rückgriffsrecht hast, gleichzeitig muß er aber gleichwertigen Ersatz anbieten (wie auch immer der dann aussieht).


    Selbstverständlich hast du mit dem HGB auch recht da der Händler danach unverzüglich Ware die geliefert wurde prüfen muß um die Gewährleistungs-bzw. Rückriffsrechte zu haben.

    Also ich bin nicht ganz juristische Laie und durfte Fälle dieser Art schon im Rahmen meines Studiums klären bzw. gibts da eben auch den Aufschrei der Industrie bezüglich des von mir genannten Paragraphen da der Händler laut Gesetz sehr große Möglichkeiten hat was er alles abrechnen kann - also z.B. 5,-€ für die annahme des Gerätes, weiter 5,-€ für den Versand an ne Werkstatt etc.
    Bezüglich einer Ausnahmeregelung dass man diese Regressfunktion ausschließen kann bin ich mir nicht sicher und schau das nachher nach.
    Ein AGBG gibts aufjedenfall nicht mehr, die entsprechenden §§ sind zum 1.1.02 ins BGB mit aufgenommen worden!

    Also hier im Forum gibts wohl genau eine Person die ein serielles Kabel gefunden hat mit dem es funktioniert, das Kabel gibts wohl bei Vodafone.
    USB geht wohl wunderbar.
    Bei Infrarot kannst du nur einzelne Datensätze übertragen, Syncro-Funktion hat wohl niemand zum laufen gebracht - trotzdem bin ich damit zufrieden. Ich hab den MA-620 von Mobile Action, da ist für mein 8210 u.a. gleich passende Software dabei, mit XP brauchte ich das Ding nur an USB ranzuhängen und konnte sofort Daten ans GD-87 übertragen (wär natürlich klasse wenn jemand noch die Panasonic Software zum syncen zum laufen bringen würde...)

    bakaroo: das hast du wundervoll und fast vollständig erklärt - ich hab aber vermißt dass der Händler laut BGB ein Rückgriffsrecht auf seinen Lieferanten hat - er also wenn er einen Gewährleistungsfall auf den Tisch bekommt sich die durch behebung des Schadens (incl. diversen Kleinigkeiten) entstandenen Kosten vom Hersteller zurückzuverlangen (siehe §478 II BGB)