Er kann doch auch den Kabelvertrag kündigen. Dann ist er aus der Nummer raus und hat eine Verantwortung weniger.
auch wenn es, meiner Meinung nach, im folgenden groß und breit erklärt wurde nochmal aus Sicht des Vermieters:
Der Vermieter besitzt eine der z.B. 10 Wohnungen eines Hauses. Somit ist er Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Während andere Wohnungseigentümer selbst die Wohnung bewohnen und Kabelfernsehen nutzen möchten hat unser beispielhafter Vermieter aktuell eine leerstehende Wohnung die er vermieten wird.
Während er beim vorherigen Mieter, bis Juli (oder wann es genau war) den Kabelfernsehanschluss einfach über die Nebenkosten mit seinem Mieter abrechnen konnte so steht er nun in der Zwickmühle das seine Wohnung definitiv Kabelanschluss hat denn die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Entscheidung fürs gesamte Haus treffen (und erhält dadurch ggfs. einen niedrigen Preis), diesen gelieferten Kabelanschluss muss sein Mieter aber nicht bezahlen.
Würde man nun davon ausgehen das ein Vermieter den Mietpreis immer auf die maximal erlaubte Höhe beim Mieterwechsel erhöht fehlen ihm die z.B. 10,-€ monatlich die er in der Vergangenheit über die Nebenkosten vom Mieter gezahlt bekommen hat.
Im Gegenzug wird ein Vermieter der eigentlich den Mietpreis nicht maximal erhöhen wollte die Möglichkeit nutzen und den von ihm über die Wohnungseigentümergemeinschaft bezahlten Kabelanschluß im Rahmen der Kaltmiete auf seinen Mieter umlegen und die Wohnung inklusive kostenlosem Kabelanschluss vermieten.