Beiträge von Dread

    Hallo liebe TT-Freunde,


    ich plane demnächst arbeitsbedingt umzuziehen und habe eine neue Wohnung in Aussicht. Auf dem Gebäude (ehemaliger Bürokomplex der Telekom) befindet sich jedoch ein, ich vermute mal, D1 Sendemast. Die Wohnung würde sich direkt im Dachgeschoss (3. OG.) ca. 10m links unter dem Sendemasten befinden.


    Da man ja öfters mal unschöne Geschichten bzgl. der Strahlung hört, wollte ich nachfragen was ihr davon haltet und ob ich da bedenkenlos einziehen kann. Empfang mit meinen WnW Stick dürfte ich zumindest guten haben. ;)


    Anbei eine Bild des Hauses samt Antenne.



    Danke im Voraus! :)

    Zitat

    Original geschrieben von svb88
    Ich bin heute nach langer Zeit mal wieder bei Burger King gewesen. Hab da doch glatt den BBQ Double Burger entdeckt. Haben die den jetzt fest ins Sortiment aufgenommen? Das wäre mal echt klasse. Ist neben dem Big King der beste Burger.


    BK hat auch noch einige andere Produkte neu ins Sortiment aufgenommen! z.B. den Double Steackhouse!: :top:


    Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Zwar nicht wirklich anspruchsvoll, aber super lustig:


    Meine Frau, ihre Schwiegereltern und ich


    Jetzt auf ARD.


    Ich liebe den Film und die ganze Reihe! 2010 kommt der 3. Teil "Little Fockers"! :top:

    Ich bin grade dabei meine Kündigung zu schreiben. Da ich noch nie gekündigt habe, wollte ich nachfragen ob das so ok ist oder ob ich noch etwas hinzufügen sollte. Vieleicht kann mal jemand kurz drüber lesen. Danke! :)


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich mein seit 01.01.2009 bestehendes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist fristgerecht zum 30.09.2009.


    Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und um die Erteilung eines
    qualifizierten berufsfördernden Arbeitszeugnisses.


    Für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxx

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    was sagen denn google und dein Arbeitsvertrag dazu?


    Google hat leider nicht das gewünschte Ergebniss gebracht, da es mir speziell darum ging, dass der September nur 30 Tage und welches Datum da bei einer Monatsfrist ab 31.08.2009 gilt. Der Arbeitsvertrag verweist lediglich auf den TVÖD.


    flashhawk


    Danke für die schnelle Antwort! :top:

    Hallo,


    ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin bei der Kommune seit 01.01.2009 angestellt. Ab 01.10.2009 möchte ich eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreteten. Nach dem TVÖD beträgt meine Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.


    Wann müsste ich spätestens meine Kündigung einreichen? Würde der 31.08.2009 ausreichen oder geht dies nicht da der September nur 30 Tage hat?


    Danke für eure Hilfe im Voraus! :)


    Grüße


    Dread

    Zitat

    Original geschrieben von engler13
    Mahlzeit


    Also ich werd bei Sky kein Abo machen. Das sind einfach nur Horrorpreise.
    Werd mir leider eine andere Möglichkeit suchen um Bundesliga zu schauen.


    Auf nimmer Wiedersehen Premiere oder besser gesagt Sky. :flop:


    Ach die Abo Preise gehen doch noch. ;)


    Ab dieser Saison kann man nun endlich auch über das Inet einzelne Spiele oder die Konferenz buchen. Pro Spiel zahlt man lediglich 19,00 € als Nicht-Abonnent. Falls man schon eine Sky Abo hat werden nur noch 10,00 € fällig. Das sind doch mal kundenfreundliche Preise!


    *Ironieaus*


    Achja übrigens der BVB hat einen weiteren Neuzugang:


    http://www.kicker.de/news/fuss…rpflichtet-Le-Tallec.html

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Er schrieb doch, dass sein ALG1-Anspruch bald endet! Dass er nicht ALG 1 + 2 gleichzeitig bekommt, dürfte ihm wohl klar sein! ;)


    Also so unwahrscheinlich ist das nicht, kommt in der Realität recht oft vor.


    Also wenn der TE dann eine Ausbildung macht wäre vorerst zu prüfen ob er "dem Grunde nach" Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) hat. Denn Azubis können in den meisten Fällen gem. § 22. Abs. 7 SGB II nur einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Kosten der Unterkunft erhalten.