Beiträge von GumpyOM

    Also ich bin jetzt 26 und fühle mich noch lange nicht zu alt dafür und spiele trotz Familie und Bruf immer noch sehr gerne (wobei das natürlich Vorrang genießt). Aber wenn ich spiele, dann irgendwie nichts aktuelles (Master of Orion 2, Rome, Medieval 2 (ok, halbwegs neu), Mafia,...). Und zwar nicht deshalb, weil mein Rechner nichts Neues hergibt, sondern einfach, weil die Spiele langweilig und einfallslos geworden sind.


    Früher:
    - nächtelange Sessions mit Anno 1602, C&C, Civilisation, NFS Serie, Master of Orion, Total War Serie etc.
    - innovative neue Spelkonzepte (Descent, Warcraft2,...)


    Heute
    - Ego-Shooter mit Hypermegagrafik aber einer Spieldauer von 4,5 Stunden, null Wiederspielwert, mit Bugs ohne Ende zum Preis von 45 Euro
    - fast nur noch Fortsetzungen einstmals großer Serien
    - das, das mir persönlich (rein subjektiv) Spaß macht z.B. große, komplexe, gute und bugfreie Wirtschafssimulationen oder Weltraumgames (Freespace,...) gibt es gar nicht mehr, nur noch Shooter, Strategie (meistens Action mit Oben-drauf-Ansicht) und ein wenig Rest...



    Schaut euch doch mal den direkten Vergleich an:


    NFS 1 oder 5 Porsche gg. NFS 10 Carbon- Porsche ist immer noch auf meinem Rechner,


    Anno 1602 gg. Anno 1701 - 1701 ist grafisch toll aber langweilig, ich bleibe bei 1602,


    Civ 2 gg. Civ 4 - dem Neuen fehlt einfach genau das Quetchen, so daß ich sage "Jetzt mal eine Runde Civ 4",


    Monkey Island 1+2 gg. jedes andere neue Adventure - MI 1+2 war einfach göttlich


    C&C 2 Alarmstufe Rot gg. C&C 3 Tiberium Wars - bin ich der Einzige, der das Szenario langweilig und das Spiel total unübersichtlich findet?



    Auch die Spiele viel früher (1985-1993) waren subjektiv besser, weil halt Grafik nicht das Wichtigste war, sondern Spielwitz und Langzeitspielspaß (Stunts, Winter Games, Panzer General,...)


    Es gibt auch gute neue Spiele (so ab 2002), aber die kann ich an einer Hand abzählen (z.B. Medieval 2, Rome, C&C Generals, Silent Hunter 3, Mafia)

    @ marlborolights


    Im Bereich der Bundeswehr ist dies mit dem UZwGBw (Unmittelbares Zwanggesetz der Bundeswehr) §5,6,7 (Personenüberprüfung, vorläufige Beschlagnahme, voräufige Festnahme) abgedeckt,
    im Zivilen handeln wir nach §127 der StPO (Strafprozessordnung) auch bekannt als "Jedermann-Paragraph". Dieser ist - zugebenermaßen - etwas dünn, aber reicht um solche Aktionen durchzusetzen.


    Andernfalls sprechen wir eine Festnahme nach §21 WDO (Wehrdisziplinarordnung) aus, mit der Begründung, daß die Aufrechterhaltung der Disziplin dies rechtfertigt. Auch dünn - ich weiß - bis jetzt gab es aber noch nie rechtliche Probleme damit.


    Noch mal was allgemeines: Er sollte sich innerhalb des besagten 1 Monats stellen, dann ist die Strafe nicht allzu hoch und kann nötigenfalls nachgedient werden. Wenn seine Verwandten ihn verstecken und dies nachweisbar ist (Kontoabrechnungen, wissentliche Falschaussage gegenüber der Polizei (nicht gegenüber uns - wir haben da keine Grundlagen)), wird in jedem Fall auch Strafanzeige wegen Beihilfe zur Verdeckung einer Straftat gestellt.

    @ masteruser


    Nein, ein richterlicher Beschluß ist nicht erforderlich und auch muß keine Gefahr im Verzug sein.


    Sollte erkennbar sein, daß sich der betreffende Soldat zu Hause aufhält (erkennbar z.b. an Fernsehgeräuschen oder Licht in der Wohnung) stellen wir ein Amtshilfeersuchen (dauert ca. 5 Minuten) und holen die Polizei, die dann den eigenmächtig Abwesenden aus der Wohnung holt. Es geht hier ja um eine Wehrstaftat und nicht um ein Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit.


    Sollte Gefahr im Verzug sein (z.b. will der EA ins Ausland absetzen, sind diese Maßnahmen auch ohne Polizei zulässig)

    Vielleicht kann ich hier mal was zu Aufklärung beitragen.


    Ich BIN Feldjäger seit 5 Jahren und habe in dieser Zeit schon sehr viele Nachforschungen und Abholung von eigenmächtig Abwesenden durchgeführt.


    1. Es gibt keine Todesstrafe bei der Bundeswehr, weder im Frieden noch im Verteidigungsfall. Auch wird so etwas nicht ausgebildet oder gar daran gedacht. Wir leben in einem Rechtsstaat und als polizeiähnliche Behörde halten wir diesen aufrecht und treten ihn nicht mit Füssen.


    2. Die Strafen sind mit 5 (Fahnenflucht) bzw. 3 Jahre so hoch gegriffen, um auch eine abschreckende Wirkung im Verteidigungsfall zu haben.


    3. In 99% der Fälle geht die Sache nicht vor Gericht, sondern wird vom Disziplinarvorgesetzten in Eigenregie gelöst. Dies bedeutet im schlimmsten Fall 21 Tage Haft oder Pfändung eines Monatsgehalts.


    4. Mit einer ebenso großen Wahrscheinlichkeit wird er dann auch entlassen, denn eine wirkliche Dienstmotivation ist nicht mehr zu erwarten. Und auch wenn das nicht geschieht, eine Untauglichkeitseinstufung zu erreichen ist kein Problem.


    5. Unsere Befugnisse in der Bundeswehr sind der Polizei ebenbürtig, im Zivilleben eingeschränkt. Aber wo diese Befugnisse eingeschränkt sind arbeiten wir mit der Polizei zusammen, um Vorgehen zu können. Türen eintreten ist uns z.b. verboten, das macht dan die Polizei.


    BTW: Er sollte sich stellen und wegen privater Probleme ein Antrag auf Ausscheiden aus dem Dienst stellen. Im ersten Jahr klappt dies eigentlich problemlos. Andere Alternative: wenn er zweimal durch einen Laufbahnlehrgang fällt, wird der wegen Untauglichkeit sowieso entlassen (z.b. UL1, UL2, FAL1, FAL2, FwLg, OAL1, OAL2)