Beiträge von Andie

    Mea culpa, du hast natürlich recht. Korrigiere auf 2.5 Jahre.
    War wohl ein klassischer :gpaul:


    Muss dazu sagen, dass der Akku locker 3 Tage im Standby aushält. Nur geschieht das recht selten (Bluetooth für Telefonieren im Auto, 3G aktiviert zum schnellen laden, News und Mail lesen, Lockinfo mit pushmail... :-)...
    Normal starte ich mit 100% und lade es abends bei 20-40% wieder auf. Sehr gut ist die kurze Ladedauer. Wenn die Anzeigehelligkeit auf 30% reduziert wird (reicht im Büro), hält der Akku auch einiges länger. In 4.2.1 habe auch kein Unterschied mehr zu OS3 festgestellt, wie in früheren Versionen von OS4. Auch die schnelle Abschaltung von Bluetooth, Wlan etc über sbsettings ist sehr hilfreich. Das Arbeiten mit Profilen, die anhand der GPS location oder der Uhrzeit arbeiten, habe ich bisher noch nicht erfolgreich hinbekommen. Das wäre eine echte Verbesserung für das IOS.


    Der mangelnde Hauptspeicher ist für mich derzeit das größte Manko, was mich dann doch zum 5er greifen lassen könnte...




    Gruß, Andie

    Kann ich bestätigen. Mein 3G Akku hält momentan auch nach 3.5 Jahren noch gut einen Tag bei intensiver Nutzung. Eigentlich hat sich daran seit dem Kauf nichts geändert.


    Nichts aufschwätzen lassen ist der richtige Rat.


    Viele Grüße,


    Andie

    Hallo,


    meine zwei EPlus Professional XL Verträge (original von 2002 ohne Tarifautomatik) benötigen wieder eine Verlängerung um weitere 24 Monate.


    Ich suche Angebote mit Barauszahlung unter Beibehaltung des aktuellen Tarifes und der Optionen (für eine Nummer ist zusätzlich Internet Flat gebucht).


    Vielen Dank schon einmal!


    Viele Grüße,


    Andie

    Hallo,


    sorry dass ich nicht VVL bieten kann. Aber ab wann bekommt man bei
    Eplus den Exklusiv-Status?. Habe derzeit zwei XXL-Verträge.


    Gruß, Andie



    PS: Da ich die Nachricht nicht löschen kann:
    Die Suche hat ergeben: ab 75 € monatlich oder langjährige EPlus Mitgliedschaft.

    Hi,


    hier mal ein Auszug aus den AGB's einer hier angeseheneren Firma:


    "Erfüllt der Kunde seine vertragliche Abnahmepflicht nicht, sind wir bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von pauschal 20% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten."


    Ich denke, ohne ein Jurist zu sein, der vorletzte Satz bzgl. des tatsächlich entstandenen Schadens könnte auch bei Dir Anwendung finden, auch wenn er bei Meisl meines Wissens nicht steht. Es kann auch sein, dass der gesamte Punkt der AGB bei Meisl nicht rechtens ist. Ist dann wohl aber wirklich ein juristische Angelegenheit.


    PS: Hast Du eigentlich Deine Stornierung nur per email kundgetan? Ohne Eingangsbestätigung von Meisl wäre ich da sehr unruhig gewesen.



    Gruß Andie