-
Ich habe weder anstößiges noch derart geäußert, daher verstehe ich die Aufregung aller hier nicht. Es mag sein das ein Händler nur x verträge hat. Aber er muss es auch so kennzeichnen, das nur ein bestimmtes Kontingent an Verträgen da ist. Wie gesagt. Ich antworte sachlich an Post. Ich denke dafür sind Foren da. Und wenn man überall in Foren nur weil man seine Meinung vertritt, so dargestellt wird, braucht man keine Foren mehr und kann es zu einer Lobby führen.
Ich hatte in keiner meiner Post irgendwie darauf hingewiesen, dass ich den Anbieter hier rechtlich Belange, aber irgendwie hat mich jetzt der Ehrgeiz gepackt, durch einige User hier. Egal wie es verläuft.
Und wie gesagt. Sein Post = angebot, meine Post = Annahmen, ergo = Vertrag.
-
Zitat
Original geschrieben von Chriss1006
Für einen Vertrag müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Liegen diese nicht vor gibts keinen Vertrag. Ergo wenn der Anbieter nicht will muss er auch keine Bestellung bearbeiten. Nachzulesen ab §§311ff. BGB.
Ja es gibt einseitige und zweiseitige willenserklärungen. Ich möchte hier nicht auf schlaumeier machen. Ich will nur das angebot haben. Und es steht mir zu. Ich möchte nur an die fälle mediamarkt und co erinnern, die ohne den zusatz "solange vorrat reicht" ein angebot ausschreiben. Hier ist jeder gesetzlich verpflichtet das angebot zu diesen konditionen auch wenn es ausverkauft ist zu verkaufen.
-
Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker
Das ist ein Irrtum. Man hat auf nichts einen Anspruch. Selbst bei abgebener, also rechtzeitiger Bestellung ist kein Händler dieser Welt - oder zumindest dieses Landes - verpflichtet die Bestellung auch nur zu bearbeiten. Falls du mir verständlicherweise nicht glaubst stehen ja weiterhin sämtliche Erkundigungsmöglichkeiten offen. Weg ist weg, nicht geliefert ist nicht geliefert und zu spät ist zu spät. (-;=
also wenn das so ist, das in diesem lande keiner verpflichtet ist eine bestellung zu bearbeiten na dann gute nacht.
juristisch gesehen wäre er in diesem falle verpflichtet. das würde mal das deutsche gesetz interpertieren.
-
Bernd ich kann nirgendwo lesen, dass steht solange Vorrat reicht. Und oben in der überschrift steht bis 27.06 18:00 Uhr. Daher denke ich hat man einen Anspruch drauf. Wenn zu wenig Geräte gekauft wurden ist das, dass verschulden vom Anbieter.
-
Hallo, möchte gerne das Angebot Samsung Galaxy S3 i9300 16GB NB + Apple Ipad (3.Gen) 16GB Wifi Black >>> 29€ haben. Bitte senden sie mir die Unterlagen per pn zu.
Danke
Sevko
-
Lovefilm Gutschein
Hallo,
ich habe mir von Amazon ein 6 Monatesabo gekauft. In dieser war noch ein Gutschein drin, den ich nicht benötige:
Gutschein für 30 Tage + 15 Euro Gutschein(nicht einlösbar für Bücher, Zeitschriften, Kindel eBooks und Angebote von Drittanbietern) für Amazon.de bei weiterer Mitgliedschaft.
Gutschein ist nur für Neukunden und ist gültig bis 31.07.2012
Gutschein muss unter http://www.lovefilm.de/amazonvorteil eingegeben werden.
Gutschein-Code = AMZ94AU7
Gruss
Sevko
-
keine Angebote vorhanden ?
-
Hallo,
Ich brauche 2 Verträge. Einmal Datenflat 1 GB reicht. Und einen Tarif für Smartphone mit Internetflat, Incl Sms und inlc. Minuten.
Interessieren würden mich folgende Geräte:
Samsung Galaxy Nexus
Samsung Galaxy Note
Samsung Galaxy S2
Gruß,
Sevko
-
Hallo,
haben Sie meine PN bekommen und bearbeiten können ?
-
Nein leider nicht. Mein Postfach war voll. Daher ist wohl nichts angekommen.