Ausgehend von meinem hier diskutierten Problem, für das es leider noch keine Lösung zu geben scheint, frage ich mich, wer Besitzer einer Rufnummer im juristischen Sinne ist?
Aus der Tatsache, dass man (s)eine Rufnummer auch bei einem Anbieterwechsel behalten kann, lässt sich meines Erachtens auf ein besonderes Recht des Kunden schließen. Das Recht der Mitnahme besteht jedoch nur innerhalb eines Zeitfensters von rund 5 Monaten (4 Monate vor einem Vertragsende und 30 Tage danach).
Besitzt ein Kunde zwei Verträge bei einem Anbieter (z.B. für eine Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung, unterschiedliche Zusatzoptionen wie Datentarife etc.) und ändern sich dessen Telefoniergewohnheiten (z.B. durch HomeOffice etc.), könnte es für den Kunden günstiger sein, den Tarif zu tauschen. Mit einem einfachen Wechsel der SIM-Karte wäre es aber nicht getan, da die Trennung beruflich/privat damit aufgehoben wäre. Sinnvoll wäre allein, die Zuordnung Vertrag - Rufnummer untereinander zu tauschen.
T-Mobile verweigert mir einen solchen Tausch mit dem Hinweis, dass dies technisch nicht möglich sei. Stattdessen bietet man mir einen vorzeitigen Wechsel des Tarifes an: Das Tarifupgrade des einen Vertrags ist natürlich kostenlos, während das Downgraden eine vorzeitige Vertragsaufkündigung darstelle; für die Restlaufzeit (15 Monate) soll eine Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR pro Monat berechnet werden.
Mit welchem Recht wird eine Entschädigung verlangt, obwohl doch beide Verträge permanent bedient werden? Hatte schon jemand ein ähnliches Problem und kann einen Lösungsweg aufzeichnen?