Wenn ich mir diesen Akku für das 6300 hole, dann sollte man sich doch eigentlich sicher sein können, dass das der originale ist, der auch wirklich 1020mAh hat, oder?
Beiträge von darton
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Hallo!
Ich will in Kürze zum Anbieter Fonic wechseln. Wenn ich danach wieder einen Vertrag haben will, wovon ist es dann abhängig, ob ich meine Nummer portieren kann? Hat Fonic damit irgendwas zu tun oder reicht das, wenn mein gewünschter Provider die Portierung unterstützt? -
Hallo!
Momentan besitze ich noch das Nokia 6310i und das konnte ich ohne Weiteres in die eingebaute Freisprecheinrichtung von meinem Passat einbauen. Allerdings scheint VW keinen Adapter für das E51 anzubieten, was mich im Moment noch vom Kauf dieses Handys abhält. Gibt es irgendeine Möglichkeit das E51 trotzdem in meinen Passat einzubauen, vielleicht durch den Hersteller THB Bury? Das Wichtigste für mich ist, dass ich das Handy in der Handyschale aufladen kann. Der Rest kann ja über Bluetooth erledigt werden. -
Mein DSL4000 ist aber auf DSL768 herabgefallen.
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Hallo!
Mein Provider hat gegen einen Artikel seiner AGB verstoßen. Habe ich dann das Recht dazu den Vertrag fristlos zu kündigen? Hier mal der Artikel aus der AGB:Zitat13.2 Die in der Leistungsbeschreibung bestimmte maximale Übertragungsbandbreite
steht unter dem technischen Vorbehalt, dass sie während der gesamten Vertragslaufzeit
verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung
mit anderen Leitungen kann es wegen der allgemeinen Besonderheiten der DSLTechnologie
im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende
Kapazität (Bandbreite) reduziert. osnatel steht deshalb ein Anpassungsrecht zu. Die
vereinbarte Übertragungsbandbreite kann einseitig von osnatel durch schriftliche
Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens auf
ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und
physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Kapazität der für den Kunden
zur Verfügung stehenden Anschlussleitung ändert.
osnatel wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten
Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste entspricht. Sollte die Leistungsänderung
für den Kunden unzumutbar sein, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere
Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und der Kündigung
beginnt erst mit der gesonderten Information über dieses Sonderkündigungsrecht
zu laufen.
Demnach sollte ja eine Änderungsmitteilung zugeschickt werden, falls die Bandbreite nicht eingehalten werden kann. Seit Vertragsbeginn wurde mir allerdings dieses Schreiben verwehrt. Dann müsste es doch eigentlich möglich sein, den Vertrag fristlos zu kündigen, oder nicht? -
So, heute habe ich eine Antwort von Osnatel bekommen. Aber irgendwie sind die gar nicht auf meine fristlose Kündigung eingegangen, die haben einfach geschrieben: Schade, dass sie ihren bis 2010 andauernden Vertrag kündigen.
Lest euch mal diesen Artikel der AGBs von Osnatel durch:Zitat13.2 Die in der Leistungsbeschreibung bestimmte maximale Übertragungsbandbreite
steht unter dem technischen Vorbehalt, dass sie während der gesamten Vertragslaufzeit
verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung
mit anderen Leitungen kann es wegen der allgemeinen Besonderheiten der DSLTechnologie
im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende
Kapazität (Bandbreite) reduziert. osnatel steht deshalb ein Anpassungsrecht zu. Die
vereinbarte Übertragungsbandbreite kann einseitig von osnatel durch schriftliche
Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens auf
ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und
physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Kapazität der für den Kunden
zur Verfügung stehenden Anschlussleitung ändert.
osnatel wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten
Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste entspricht. Sollte die Leistungsänderung
für den Kunden unzumutbar sein, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere
Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und der Kündigung
beginnt erst mit der gesonderten Information über dieses Sonderkündigungsrecht
zu laufen.
Diese Änderungsmitteilung ist bei uns allerdings nicht eingegangen, eigentlich hat Osnatel doch jetzt gegen die eigenen Konditionen verstoßen, sodass ich fristlos kündigen kann, oder nicht? -
Zum Schluss nochmal ne Frage. Wenn ich aus dem Vertrag von Osnatel raus komme und bis dahin noch keinen neuen habe, dann ist meine Telefonnummer doch nicht weg, oder?
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Der Anbieter kann doch gar nicht Recht haben. Wenn ich im Januar noch mit 2Mbit surfen konnte, kann das doch nicht über Nacht auf einmal halbiert worden sein.
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Hallo!
Ich bin bei dem Anbieter Osnatel angemeldet. Bis zum 31.1.08 hatte ich noch einen DSL-Vertrag mit einer Geschwindigkeit von 2Mbit. Ab dem 2.1. sollte das allerdings auf 4Mbit umgestellt werden. Tatsächlich wurde der Anschluss aber auf DSL768 reduziert. Deshalb habe ich bei Osnatel angerufen und die meinten, dass mehr als 768kbit nicht drinne seien. Das verwunderte mich allerdings sehr und auf die Frage hin, warum ich vorher mit 2Mbit runterladen konnte, konnte man mir nur antworten, das könne gar nicht sein, die Leitung habe noch nie mehr als 768kbit hergegeben. :confused:
Ja und jetzt stehe ich da. Es müsste doch möglich sein, dass ich von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch mache, denn die versprochenen Leistungen wurden von Osnatel nicht erbracht, oder? Dann könnte ich nämlich zu einem anderen Anbieter wechseln in der Hoffnung, dass ich dort wieder mit mehr Speed surfen kann. -
Mir geht es auch im Moment nur darum, ob Router mit DSL-Modems immer selber einwählen müssen oder ob es auch möglich ist, dass der angeschlossene PC sich einwählt mit einer PPPoE-Verbindung. Die Frage sollte ja schnell zu beantworten sein.