Ich noch einmal
Im Bezug auf den Begriff Shareware habe ich mir mal erlaubt bei Wikipedia nachzusehen. Da steht:
(...)
Shareware (von engl. "to share": etwas teilen/gemeinsam nutzen) ist eine Vertriebsform von Software, bei der die jeweilige Software vor dem Kauf getestet werden kann.
Üblicherweise kommt Shareware mit der Erlaubnis daher, die Software in unveränderter Form beliebig kopieren zu dürfen (daher die Bezeichnung), sowie mit einer Aufforderung, sich nach einem Testzeitraum von üblicherweise 30 Tagen beim Autor kostenpflichtig registrieren zu lassen. Ähnlich wie bei Freeware wird daher jedermann ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, im Gegensatz zu Freeware jedoch nur zeitlich beschränkt oder mit anderweitigen Bedingungen verknüpft.(...)
In diesem Sinne denke ich mal, ist rechtlich kein Einwand gegen Shareware zu befürchten.
Gruß
tomla