Die AGB sind mir Ende November zugestellt werden, wenn ich mich richtig erinnere.
Dort steht nichts von einer Mindestgeschwindigkeit, die Freenet erfüllt. Unter 3-5 finde ich aber das folgende:
ZitatOb und mit welcher Übertragungsgeschwindigkeit der freenetKomplett Anschluss dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden kann, ist technisch abhängig von dessen Telefonanschlussleitung.
Kann dem Nutzer die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit nicht bereitgestellt werden, ist der Nutzer damit einverstanden, dass freenet ihm,
einen freenetKomplett Anschluss mit nächst geringerer, maximal zur Verfügung stehender Übertragungsgeschwindigkeit einrichtet. In diesem Fall erhält er hierüber eine gesonderte oder deutlich gestaltete Mitteilung. Im Falle der Bereitstellung einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit als der Bestellten behält sich freenet das Recht vor, zugunsten des Kunden eine Anpassung des freenetKomplett Tarifs vorzunehmen. Die tatsächlich nutzbare Bandbreite kann frühestens zum Zeitpunkt des Schaltermins ermittelt werden. Voraussetzung für die Ermittlung ist der geschaltete Anschluss und das angeschlossene Endgerät.
Was soll ich davon halten und wie soll ich weiter vorgehen?
Wenn ich die Hotline anrufe, bestätige ich auf jeden Fall, dass ich den Zugang bereits nutze. Aber der Zeitraum für die Kündigung vor Erbringung ist eh schon abgelaufen, oder? Zumal ich ja dem Techniker (von der Telekom) bestätigt habe, dass er Arbeiten am Anschluss durchgeführt hat.