Beiträge von saw

    Die AGB sind mir Ende November zugestellt werden, wenn ich mich richtig erinnere.


    Dort steht nichts von einer Mindestgeschwindigkeit, die Freenet erfüllt. Unter 3-5 finde ich aber das folgende:


    Zitat

    Ob und mit welcher Übertragungsgeschwindigkeit der freenetKomplett Anschluss dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden kann, ist technisch abhängig von dessen Telefonanschlussleitung.
    Kann dem Nutzer die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit nicht bereitgestellt werden, ist der Nutzer damit einverstanden, dass freenet ihm,
    einen freenetKomplett Anschluss mit nächst geringerer, maximal zur Verfügung stehender Übertragungsgeschwindigkeit einrichtet. In diesem Fall erhält er hierüber eine gesonderte oder deutlich gestaltete Mitteilung. Im Falle der Bereitstellung einer niedrigeren Übertragungsgeschwindigkeit als der Bestellten behält sich freenet das Recht vor, zugunsten des Kunden eine Anpassung des freenetKomplett Tarifs vorzunehmen. Die tatsächlich nutzbare Bandbreite kann frühestens zum Zeitpunkt des Schaltermins ermittelt werden. Voraussetzung für die Ermittlung ist der geschaltete Anschluss und das angeschlossene Endgerät.


    Was soll ich davon halten und wie soll ich weiter vorgehen?


    Wenn ich die Hotline anrufe, bestätige ich auf jeden Fall, dass ich den Zugang bereits nutze. Aber der Zeitraum für die Kündigung vor Erbringung ist eh schon abgelaufen, oder? Zumal ich ja dem Techniker (von der Telekom) bestätigt habe, dass er Arbeiten am Anschluss durchgeführt hat.

    Hallo zusammen,


    heute wurde mein DSL-Telefonanschluss Freenet Komplett 16 MBit (mit 24 Mon. Vertragslaufzeit) ca. vier Wochen nach Bestellung bei Freenet via Strato DSL3+ geschaltet.


    Leider ziemlich ernüchternd: Statt der bis zu 16 MBit/s komme ich lt. Speedtests und den Angaben der Fritzbox auf max. 5-6 MBit/s, meist sogar nur 3 MBit im Download. 6 MBit hätte ich woanders deutlich billiger bekommen und komme mir hier schon ziemlich ver*rscht vor...


    Gibt's in der ersten Woche bei Freenet evtl. noch ein Kündigungsrecht oder was kann man da machen? Die kommenden 24 Monate möchte ich so nicht zubringen (würde dann zu unserem Kabel-Provider wechseln, da passt der Speed wenigstens lt. Nachbarn)!


    Freue mich auf weiterführende Antworten!


    Danke

    Zitat

    Original geschrieben von saw am 07.10.2008
    Wie ist eigentlich der SAR-Wert des X1?


    http://www.sonyericsson.com/cw…cumetation/x1?cc=de&lc=de führt - ebenso wie das englische Pendant - bei mir seit Tagen nur zu einem 404-Fehler?! :flop:


    So, immerhin der untere (englische) Link funktioniert nun, Zitat aus dem PDF von o.g. Seite:


    Zitat

    The highest SAR value for this model phone when tested by
    Sony Ericsson for use at the ear is 0.57 W/kg (10g).


    Also ein etwas anderer Wert als die vermeldeten "1.47w/kg"; es soll ja Leute geben, denen eine geringe Strahlenbelastung wichtig ist.

    Kann hier jemand den Ablauf und die Möglichkeiten nochmal für Dummies zusammenfassen, wenn ich folgenden Fall habe - 100% schlau bin ich leider aus der FAQ und den vorangegangenen Seiten nicht geworden (oder soll ich einen eigenen Thread dafür aufmachen?):


    Gesetzt den Fall, es macht ein D-Bürger in der Schweiz mit dem Auto eine Woche Urlaub und kauft während des Aufenthalts dort ein Handy für den eigenen, privaten Gebrauch, beispielsweise den HTC Touch Pro oder ein vergleichbares Gerät, wie muss dieser dann bei der Einreise zurück nach Deutschland vorgehen?


    Laut hier ist ja kein Zoll zu entrichten. Wenn man also mit dem Auto zurück fährt und der Schweizer Grenzbeamte fragt, ob man etwas zu verzollen habe, darf man dann mit "Nein" antworten? Oder wird man bei der Ausreise aus CH gar nicht gefragt?


    Wie ist es auf der deutschen Seite, wenn man die gleiche Frage gestellt bekommt? Da muss man 19% Umsatzsteuer des Warenwerts abdrücken? Berechnung einschließlich Schweizer Umsatzsteuer oder ohne?


    Handelt man bereits strafbar, wenn man es auf die Frage ankommen lässt oder erst dann, wenn man (zum deutschen Grenzbeamten) "Nein" sagt?


    Wenn einem der CH-Händler aber einen Zettel (wie heißt der?) mitgibt, kann man sich die Schweizer Umsatzsteuer wieder erstatten lassen - nur wo und wie und wie hoch ist diese auf Handys?


    Verhält sich das ganze gleich, wenn einem das eigene Handy in der Schweiz z.B. ins Wasser fällt und man mehr oder minder unfreiwillig ein neues Handy kaufen muss? In Gebrauch sieht man dem Handy ja nicht direkt an, woher es stammt.


    Wie schnell ist die Abwicklung an der Grenze/Zoll so in etwa? Muss man immer Zeit (Minuten, Stunden, Tage?) mitbringen oder nur, wenn man einen schlechten Augenblick erwischt?


    Wäre super, wenn ihr auf die ganzen Fragen eingehen könntet! :top:

    Kann mir einer den Sinn der Betriebssystemplattform erklären? Warum nicht UIQ wie bei den Vorgängern? Oder warum nicht gleich Windows Mobile?


    BTW: Ich hoffe ja schwer, dass dieses Jahr noch ein Handy mit Windows Mobile und der M600i-/P1i-Tastatur angekündigt wird. Meint ihr, das könnte etwas werden, gibt es Gerüchte in dieser Richtung?

    Nichts für ungut, aber der Thread-Titel sollte wohl eher "Wunschliste für ..." statt "Gerüchte um ..." lauten, wenn man sich die ganzen letzten Postings anschaut. Das ist schade, da mich z.B. die Gerüchte interessieren - und ich deshalb den Thread abonniert habe - aber weniger, was sich die Leute vielleicht alles wünschen.