Zitat
Original geschrieben von Neuling
a) Das Widerrufsrecht...
b) Ist schon bekannt, ob das Angebot auch im Juli (mit gleichen oder ähnlichen Konditionen) fortgeführt wird?
c) ...gilt die gleiche Auszahlung, unabhängig ob mit "Junge Leute"-Rabatt oder nicht?
d) Früher musste man nach einem Jahr den Status als Azubi/Student nochmal nachweisen. Ist diese Praxis ... Vergangenheit...?!
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Hallo,
danke AleX4u für die Antwort. Hab grad auch mit dem Elektrohaus Kurzer (DaRappa) telefoniert, kann die offenen Fragen nun selbst beantworten:
a) Geht so, solange die mitgeschickte SIM-Karte nicht benutzt wird, kein Problem.
b) Wird wohl im Juli unverändert weitergeführt.
c) Gleiche Auszahlung, unabhängig ob für junge Leute oder nicht.
d) Wie AleX4u schon geschrieben hat, dem Vertrag muss kein Nachweis beiliegen (außer bei Behinderung), der Nachweis muss direkt an Vodafone gehen.
Zusätzlich noch:
Wie schon geschrieben, auf der alten PDF (die man nach Bestellung runterladen kann) keinen Tarif ankreuzen, man kann selbst dazuschreiben, welchen Tarif man möchte, wenn man will, aber der Händler trägt fehlende Informationen anhand der Bestelldaten sowieso selbstständig nach.
Die AGBs müssen nicht mitgeschickt werden, nur eine Ausweis- und EC-Karten-Kopie und ein zusätzliches Blatt, auf dem wie im Kommentarfeld (bei der Bestellung) die Info zur gewünschten Auszahlung und ggf. dem USB-Stick vermerkt wird.
Viele Grüße