Ich habe mir mal die Bedingungen des Schutzbriefes, der übrigens von AXA über JAMBA vermarktet wird, durchgelesen und dabei festgestellt, dass diese nicht mal sonderlich komplex und entgegen meiner Erwartungen auch Verbraucherfreundlich verfaßt sind.
Es werden hier die gleichen Obligenheiten vom Versicherungsnehmer erwartet, die auch in jeder x-beliebige Hausratversicherer verlangt:
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§ 12 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles
1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet
a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden,
telefonisch oder schriftlich der JAMBA Service GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin anzuzeigen;
b) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisung
des Versicherers oder seines Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen
Dritte form- und fristgerecht – ggfs. auch gerichtlich – geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen;
c) den Versicherer und dessen Beauftragten bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu
unterstützen, ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände,
die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die
angeforderten Belege einzureichen;
d) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung, Sabotage, Vandalismus oder durch
vorsätzliche Beschädigung durch Dritte unverzüglich – unter detaillierter Angabe der abhanden gekommenen,
zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen
und dem Versicherer oder dessen Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden.
2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten verliert er seinen
Versicherungsschutz, es sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.
Hast du den Schaden überhaupt einer Polizeidienststelle angezeigt?
Wurde dir das Telefon eventuell auf dem Rückweg gestehlen? (Dann ist die nächst erreichbare Polizeidienststelle die an deinem Heimatort)
Eine sofortige Sanierung deines Vertrages mit Kündigung der Police kann ich mir nur so erklären, dass du in deinem Schreiben haltlos geworden bist.
Da spielen dann natürlich auch subjektibe Eindrücke des Sachbearbeiters in der Entscheidungsfindung zur Weiterführung des Vertrages eine Rolle.
Schildere hier doch mal den genauen Hergang.
ZitatWeil Versicherungen so funktionieren. Die sind daran interessiert, Geld zu bekommen. Nicht welches zu bezahlen.
Sorry aber das eine völlig aus der Luft gegriffene Aussage und so völlig falsch! Eine Versicherung kalkuliert Ihre Prämie auf Grundlage von Schadeneintrittswahrscheinlichkeit, Kosten und weiteren internen Berechnungsgrundlagen. Der Einzelschaden ist dem Versicherer doch total egal und völlig unerheblich für das Unternehmensergebnis, weil dieser doch sowieso kalkuliert wurde!