So wie bei jeder anderen Verkehrskontrolle auch, wo auch Radarwarner entdeckt/gefunden werden.
Und alle diejenigen, die meinen, sie müssten oder könnten nur MIT Radarwarner auf bundesdeutschen Straßen unterwegs sein, die halten sich dann auch nicht an die anderen zahlreichen Verkehrsvorschriften. Da dürfte es dann ein leichtes sein, legal Fahrzeug wie Fahrer genaustens zu durchsuchen. Im Ernstfall wird das Handy am Kontrollort eben beschlagnahmt und durch ein LKA oder andere Dienststellen untersucht, wie in anderen Bereichen Computerfestplatten von Verdächtigen eben auch...
Da immer noch genügend anderweitig versteckte oder getarnte Radarwarner entdeckt werden, mache ich mir da um ein Handy-Navi-Radarwarner erst recht keine Sorgen.
Zur sofortigen Wegnahme/Einzug/Verfall reicht im übrigen es aus, wenn das Gerät mitgeführt wird, ein Benutzen muss nicht nachgewiesen werden!
Und laut BGH ist bereits der Kauf eines Radarwarners (In Handy dann wohl der Erwerb (auch ohne Geld) der passenden Ortsangaben) ein sittenwidriges Geschäft und damit nichtig.
Nachtrag: Es geht natürlich nicht um die Angabe festinstallierter Radar- oder Lasergeräte und auch nicht um die Angabe/Übertragung fest installierter Geschwindigkeitsbegrenzungen, das bieten TOmTom und Becker und Co. ja schon lange an. Es geht allein um die Warnung mobiler Gerätschaften.