Beiträge von Larix

    Hallo,


    gestern habe ich die Rechnung für 08/04 (E Plus-Kombitarif) erhalten.
    Lt.Rechnung wurde diese bereits am 11.09.04 erstellt; hat somit ganze
    10 Tage bis zu mir gebraucht...
    Die Rechnung war jedoch nahezu doppelt so hoch, wie die bisherigen Rechnungen.
    Habe deshalb den EVN im Detail betrachtet. Dabei ist mir unter anderem
    aufgefallen, daß manche SMS in ganz kurzen Abständen hintereinander
    berechnet worden sind. Z.B. 4x SMS um 21.55.17,
    21.55.20
    21.55.22
    21.55.25


    Nun frage ich mich, ob das sein kann? Wer kann SMS so schnell hintereinander
    tippen.
    Kann es sich evtl.um ein technisches Problem bei E Plus handeln?
    Wenn ich die "Zweit-, Dritt- u.Viert-SMS" aus der Rechnung ziehe, erhalte ich
    den ungefähren Durchschnittsbetrag der Vormonate.


    Bin auf eure Meinung gespannt.


    Gruß,


    Achim

    Hallo,


    die Frau eines Kollegen fährt im Juni 14 Tage nach Italien (Gardasee)
    und möchte gerne für ihren Mann telefonisch erreichbar bleiben.


    Beide haben ein Handy mit eplus Vertrag im Privattarif.


    Was kann man empfehlen, damit er seine Frau günstig anrufen kann,
    bzw.umgekehrt?


    So wie ich hier gelesen habe, kann man als Touri kaum eine ital.Prepaid
    karte registrieren.
    Wie sieht das z.B.mit Callingkarten aus, mit denen sie von Italien über
    eine kostenfreie Zugangsnummer vom dt.Handy preiswert nach D
    telefonieren kann?
    Bin für jeden Tipp dankbar!


    Freue mich auf eure Ideen.

    Genau diese Geräte (mit 2x Genion Vertrag) suche ich auch.


    Bin allerdings nur an der "online-Version" (SMS) interessiert.
    Bei O2 scheint es das 6230 aber noch nicht zu geben.


    Bekommt man den Online Vertrag mit diesem Nokia denn
    wirklich nur bei O2 selber???


    Bzw., wer weiß wo sonst???

    Irgendwo habt ihr ja alle ganz Recht. Bin wirklich ein total verkommenes
    Wesen, und habe deswegen auch schon ein richtig schlechtes Gewissen
    dieses Thema eröffnet zu haben.


    Aber vielleicht wird man mich ja trotzdem noch mit in das Nachtgebet ein-
    beziehen? ;)


    Mein Wunsch wurde übrigens mittlerweile auch erhört... ;)


    Gruß, larix

    Ich bin erstaunt, welch ein Interesse ich mit meinem Beitrag
    geweckt habe... ;)


    Scheinbar scheint es also wirklich so zu sein, daß der Händler
    mir das Telefon nicht zu dem falsch beworbenen Preis verkaufen
    muß???


    Andererseits handelt der Verkäufer m.E.allerdings ordungswidrig,
    wenn er fahrlässig einen Preis nicht richtig, oder nicht vollständig
    angibt - § 1 Abs.1 Satz 1 Preisangabenverordnung in Verbindung
    mit § 10 (1) Nr.1 Preisangabenvreordnung (PAngV) -


    Gemäß § 3 Abs.1 Nr.1 u.2 Wirtschaftsstrafgesetz könnte dies mit
    einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.


    Nicht zuletzt deswegen wünscht man sich als Endverbraucher doch
    ein wenig mehr Kulanz seitens der Händler.


    Oder stehe ich da mit meiner Meinung alleine auf weiter Flur???


    Gruß, larix

    Das ist aber wirklich schade!

    Dann könnte der Fachhandel ja grundsätzlich mit falschen Preisen
    (einfach den Hinweis auf erforderlichen Vertragsabschluß "vergessen")
    werben, und sich dann - nachdem die Kunden im Hause sind - darauf
    berufen, daß man ja zum richtigen Preis nicht zu kaufen braucht.

    Sehr kundenfreundlich erscheint mir diese Vorgehensweise nicht...


    Weiß von einem Bekannten, daß ihm in vergleichbarer Situation die
    Ware anstandslos zum beworbenen Preis verkauft wurde, ohne
    Vertrag wohlgemerkt!

    Handypreis irrtümlich ohne Hinweis auf Vertrag beworben


    Hi,


    habe kürzlich in einem Fachhandel ein Handy (war in Vitrine ausgestellt)
    gefunden, bei dem außer der Produktbeschreibung und dem Preis
    nicht ein einziger Hinweis darauf vorhanden gewesen ist, daß dieser
    Preis nur bei Abschluß eines 24-Monatsvertrages gilt.
    Auf meinen Hinweis hin, nahm der Verkäufer das Werbeschild aus der
    Vitrine, um die falsche Auszeichnung flugs zu korrigieren.
    Verkaufen wollte er mir das Handy zu dem - falsch ausgezeichneten - Preis
    aber leider nicht.
    Hat evtl.jemand einen Schimmer, ob dieses Verfahren eigentlich rechtlich korrekt ist?
    Hätte der Verkäufer das Gerät nicht zu dem reduzierten Preis verkaufen
    sollen?
    Schließlich sollte man sich als Kunde doch darauf verlassen können,
    daß die Preise korrekt ausgezeichnet sind?


    Gruß, larix