Beiträge von ictus

    Danke.
    Hatte ich ursprünglich auch versucht, ging aber nicht. Konnte nur wiederum erneut w'n'w auswählen.
    Nachdem ich zwischenzeitlich am Presenter rumgespielt hatte, steht auch das bei den Programmen, die ich auswählen kann.
    Irgendwie komisch.

    Weiss zufällig jemand, wie man das w'n'w' von der rechten Schnellzugriffstaste wegbekommt? Im Menü stört es mich nicht, aber so habe ich Angst, mal versehentlich eine Datenverbindung herzustellen, wenn die Tastensperre nicht aktiv ist.

    Wie die Akkuabdeckung entfernen?


    Hallo,
    ich besitze seit wenigen Minuten ein 6300.
    Verarbeitung wohl top. Der Einschaltknopf scheint auch fest zu sitzen. Vielleicht ist die Verarbeitung aber auch schon zu gut... denn: wie kriege ich den Ackudeckel ab? Geht bei mir so schwer und ich habe Angst, das schöne neue Handy schon zu ruinieren.
    Danke


    Edit: hat sich geklärt.

    Hat ein 6300 mit T-Mobile Branding auch das T-Mobile-typische Handymenue (weiss mit magenta) oder lassen sich auch andere Hintergrundfarben (z. B. das Blau aus dem Vorserientestbericht) einstellen?

    Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Keineswegs. Allerdings ist nun gerade jede Form von Roaming ein Lehrbuchbeispiel für eine tatsächliche Nebenleistung. Ein Mobilfunkanbieter kann sich niemals vertraglich verpflichten, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze zu ermöglichen. Dies wäre im Ergebnis ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und derartige Verträge kennt das deutsche Privatrecht nicht.


    :eek:


    Ein "Lehrbuchbeispiel"? Aus welchem Lehrbuch soll das Beispiel denn stammen? Und die dazu abgegebene Begründung ist ja wirklich abenteuerlich, um nicht zu sagen juristisch fragwürdig.
    Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Verbotsgesetzes kann ich mich vertraglich zu allem verpflichten, was ich möchte. Ob ich meine vertragliche Verpflichtung dann auch erfüllen kann, ist eine andere Frage. Wo liegt denn da ein Vertrag zulasten Dritter vor? Wenn sich o2 mir gegenüber vertraglich verpflichtet, das Roaming im Netz von TMO zu ermöglichen, sich o2 aber mit TMO nicht über einen Interprovidervertrag einigen können und ein solcher nicht zustande käme, haftet mir o2 auf Schadensersatz statt der Leistung, weil ihr die Erfüllung meines vertraglichen Anspruchs anfänglich unmöglich ist, § 311 a II BGB.
    Und dass es sich beim TMO-Roaming nicht um eine Nebenleistung handelt, zeigt schon die systematische Auslegung der AGBs:
    in Ziffer 4 ist von Leistungen die Rede, Ziffer 13 spricht hingegen von Nebenleistungen.

    Zitat

    Original geschrieben von the_conscience
    Das stimmt,
    man kann nicht von einem Vertrag/Tarif mit Handy in einen wechseln ohne Handy.


    Da hilft dann auch mein Tip nicht :D


    Dasselbe gilt wohl für auch für meinen Tipp. Ansonsten müsste T-Mobile schon sehr kulant sein. Geht halt nur max friends mit Handy.

    Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Ich bin echt unschlüssig, ob ich mich nach O² für T-Mobile entscheiden soll.


    Für mich ist die Entscheidung gefallen: zurück zu T-Mobile. Die haben keine Nebenleistungsklausel in ihren AGBs.

    Ich würde meinen Vertrag kündigen und dazuschreiben, dass du bislang sehr zufrieden mit T-Mobile warst, dich aber die starre Haltung beim gewünschten Tarifwechsel irritiert hat und du künftig lieber über einen kooperativeren Wettbewerber telefonieren möchtest. Würde mich nicht wundern, wenn die Kundenrückgewinnung anruft und alles ganz schnell und einfach (und preisgünstig) ginge :D Und die Kündigung zurücknehmen kannst du dann immer noch.


    T-Mobile ist da durchaus serviceorientiert. Ganz anders als bei meinem derzeitigen Mobilfunkanbieter. Aber die Tage sind gezählt... und dann geh ich wieder zurück in die rosafarbene Serviceoase