Beiträge von SvenBln

    Diese Mail ist schon alt. Ich hab sie auch schon ein paar mal erhalten.


    Beim ersten Mal hab ich versucht das BGH-Urteil übers Internet zu bekommen, sollte ja eigentlich kein Problem sein, jedoch hab ich es nicht finden können.
    Wenn es diese Urteil wirklich gibt, sollte da schon was dran sein, nur leider konnte mir noch niemand die Sache zeigen...


    sVEn


    EDIT: wieder zu lahm :D also nur ein Hoax, darum konnte ich kein Urteil finden :D

    Bin zwar ein Billardfreak, aber die Bezeichnung Schaft ist mir nicht so geläufig. Du kannst aber eigentlich nur das Oberteil vom Queue meinen denke ich, am Unterteil stört ja eine kleine Delle nicht so.


    Etwas auf das Oberteil raufschmieren würde ich nicht, da das unter Garantie nicht (lange) hält.
    Besser ist die Variante des Abschleifens. Leg Dir mal Schleifpapier mit einer 1000er Körnung zu und schleif das Oberteil damit ab, aber nicht nur an der Stelle wo die Delle ist, sonder schön weiträumig (muss nicht das komplette OT sein).
    Wenn diese Körnung nicht ausreicht, was sie eigentlich sollte, nimmst Du etwas grober gekörntes Papier.


    Lackieren würde ich das Oberteil gar nicht. Der Lack macht die ganze Sache nur stumpf, und lässt das Queue schlecht rutschen zwischen den Fingern.


    Als letzte Möglichkeit bleibt noch die, dass man das OT kürzen kann. Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Delle unmittelbar unter der Ferule ist (Elfenbein).


    Ansonsten leg Dir einfach mal ein neues OT zu, so teuer sind die ja nun auch nicht, und halten tun die ewig, wenn man sie niemandem über den Schädel zieht :D


    Gruß sVEn


    Da hast Du vielleicht recht, aber was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
    Wie willst Du Dein Beispiel auf Handysoftware anwenden?

    Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Die Beglaubigung kostet 0,50 € pro Seite. Die Zustellung kann auf Wunsch der Gerichtsvollzieher auch persönlich machen. Dafür werden 7,50 € plus 2,50 € Wegekosten und 3 € Auslagen.


    mfg
    Foxy


    Da haben wir ja die Kosten, hätte ich doch glatt übersehen :D
    Hab ich ja gar nicht sooo schlecht geschätzt mit 12€. Sind die Kosten eigentlich in den Bundesländern verschieden?


    sVEn

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    Bei der Beweisführung wird aber ein Einschreiben vermutlich anerkannt werden, selbst wenn der Empfänger behaupten sollte, es sei nur ein leerer Umschlag angekommen. Zumindest dann, wenn man auch Kopien zugesandter E-Mails beibringt, dürfte es für den Empfänger der Sendung schwer sein mit seiner "Leerer Umschlag"-Behauptung glaubhaft zu erscheinen. Außerdem kann man das Schriftstück ja auch unter Beisein unbeteiligter Zeugen fotokopieren in einem Umschlag packen und zur Post bringen und sich dieses Vorgehen dann von dem/n Zeugen am besten auf der Kopie bestätigen lassen.


    Natürlich ist nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher oder notfalls auch über einen Boten, der sich dem Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen könnte, wozu aber keine Pflicht für den Empfänger besteht, wasserdicht, aber ob sich die Kosten bei dem oben bezifferten Schaden lohnen?


    Das es bei der Beweisführung anerkannt wird wenn es hart auf hart kommt wird wohl nicht so sein. Die Beweiskraft eines Einschreibens wird überall überbewertet, da sollte man sich nicht täuschen lassen.
    Auf jeden Fall macht auch ein "leeres" Einschreiben den Empfänger unglaubwürdig, da hast Du vollkommen Recht :top:


    Bei einem Boten muss der Empfänger den Empfang auf der Kopie nicht bestätigen, bei einem GV bestätigt er nur den Empfang der Zustellung, was durch die vorherige Beglaubigung ausreicht.


    Ob sich die Kosten lohnen? Also wenn wir hier schon von Beweisführung, also von einem evtl. Gerichtsverfahren reden, sollten 5 oder 6€ mehr nicht zu viel sein finde ich, auch bei dem oben bezifferten Schaden.
    Zumal die Kosten ja vom Verlierer des Prozesses getragen werden.


    Und nun wieder on Topic :D


    sVEn

    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich habe da ein nettes Onlineformular zwecks Betrugsanzeige.
    Setz ihm eine Frist von 7 Werktagen zur Zusendung oder notfalls rücküberweisung (wenn Du es wasserdicht machen willst per Einschreiben) und zeige ihn danach mit dem Formular an...


    Das mit der Frist würde ich auch so machen. Allerdings ist sowas per Einschreiben auch nicht wasserdicht!
    Wenn der Postbote das Einschreiben überbringt, unterschreibt man lediglich das man es erhalten hat. Das sagt aber nichts darüber aus, was in dem Umschlag drin war, bzw. ob überhaupt etwas drin war. Damit können die Leute sich regelmäßig rausreden. Du bekommst dann zwar die Unterschrift das er es empfangen hat, aber er sagt da war nichts drin oder sonstwas, das zieht vor Gericht nicht.
    Die einzig "wasserdichte" Methode ist die, das Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Der Unterschied ist der, das der GV Dein Schriftstück vorher beglaubigt und kopiert, und mit zu den Akten legt. Nur somit wird garantiert, dass der Empfänger der Zustellung auch genau Dein Schriftstück erhalten hat. So hat die Sache vor Gericht Beweiskraft.
    So eine Zustellung kostet allerdings auch so um die 12€ glaub ich, bin mir aber nicht sicher.


    Halt uns mal auf dem Laufenden was passiert ist...


    Gruß sVEn