Beiträge von SvenBln


    Ob drei Threads übersichtlicher sind als einer...na ich weiss nicht :D


    Also ich würde mich über einen Link zu Deiner letzten Aussage freuen :top:


    sVEn

    Zitat

    Original geschrieben von aleusius


    Man kann niemals Eigentum an Software durch Kauf des Produkts erwerben,man hat lediglich ein Nutzungsrecht daran.
    Eigentum kannst du erlangen indem du die Softwarefima mit samt ihren Rechten komplett kaufst.


    Aleusius
    Das ist übrigens keine Behauptung sondern Tatsache die in jeder Lizenz nachzulesen ist.


    Da magst Du wohl Recht haben, hab mich blöd ausgedrückt. Aber wie auch immer, ich glaube jeder hat verstanden wie ich das meinte. Wir sollten hier nicht alles auf die Goldwaage legen.


    Mal ne andere Frage, warum schreibst Du Deine 3 Antworten nicht in einen Beitrag :confused:


    Zitat

    Ähnlich beim Handy,nur mit dem Unterschied dass du keine Lizenz bekommst sondern nur das Nutzungsrecht der im Handy vorhandenen Software. Das schliesst aus, diese zu verändern, auszulesen in welcher Form und Art auch immer.


    Woher hast Du diese Weisheit? Wieso darf ich die Software von meinem Handy nicht auslesen?


    sVEn

    Das kommt doch direkt bei der Bestätigung. Da kannst Du entweder eine andere Mailadresse angeben (eine die von ebay auch akzeptiert wird), Kreditkarte auswählen, oder per Post.
    Einen von den 3 Buttons musst Du doch wählen?!?!

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm

    Das ist schon richtig. Aber das Problem des Flashens ist ja, daß man normalerweise nicht dieselbe version Flasht die man vorher hatte. Würde ja auch wenig Sinn machen.
    Ich darf ja auch nicht wenn ich Win 95 gekauft habe, dann Win 98 oder 2000 aus dem netz saugen aud installieren. Da liegt eben das Problem.
    Wenn ich beim handy die Software 1 habe, kann ich diese natürlich auf Platte kopieren, soweit kein problem. ich darf die auch wieder zurückspielen. Schwierig wird es wenn ich die Software 3 aus dem Netz sauge, und diese Aufspiele. Ich habe ja nur die 1 gekauft. Daher habe ich an der 3 keine besitzrechte, und darf die natürlich auch nicht aufspielen. Weil ich an dieser keine Besitzrechte erworben habe.
    Wenn ich beim SP Flashen lasse, dann wird mir die 3 aufgespielt. Da das ja jetzt vom Hersteller der Software durchgeführt wurde, ist das legal. Damit habe ich auch den besitz an der neuen Software erworben. Stellt sich jetzt nur die Frage ob ich den besitz an der alten Software dadurch aufgegeben habe.


    So sehe ich das auch :top:
    Erst durch das Aufspielen der Software durch das NSC erwirbt man Eigentum an selbiger. Wenn man sich vor dem Update die aktuelle Software vom Handy auf dem Rechner sichert, müsste man an dieser Version auch legaler Eigentümer sein, oder?