Wenn ich sie ohnehin im Laden registrieren muss, wo ist dann überhaupt der Vorteil wenn ich sie bei eBay bestelle?
Gibt es wirklich keine Möglichkeit, das ganze vorab in Deutschland zu erledigen?
Beiträge von KarlderKäfer
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Wenn alles klappt, werde ich übernächste Woche für ein paar Tage auf die Kanaren fliegen.
Da das Hotel kein WLAN hat, würde ich gerne Internet per UMTS nutzen.Ich werde nicht viele Daten verbrauchen. Es geht eigentlich nur darum, Emails und Nachrichten abrufen zu können.
Was könnt ihr mir dafür am Besten empfehlen?
Ich habe daran gedacht, den Orange "Delfin" Tarif mit dem Smartphone zu nutzen und notfalls das Internet per Tethering an den PC weiterzuleiten. Kann man dazu raten oder sollte ich mir lieber einen UMTS-Stick und einen direkten Datentarif kaufen?Die Prepaidkarte würde ich gerne noch hier in Deutschland organisieren, sofern möglich. Was haltet ihr dazu von diesem
Ebay.es-Angebot? -
Zitat
Original geschrieben von Sliders
@ KarlderKäfer:Was ich nicht verstehe: man kann die Auktion beenden lassen UND alle Gebote streichen. Mach ich auch in seltenen Fällen, falls ich einen Fehler bemerke (kommt aber selten vor, vielleiht 1x in 1,5 Jahren). Dein Fehler war, das Angebot zugunsten des Höchstbietenden zu beenden.
Genau das Erste habe ich gemacht, sprich die Auktion beendet UND alle Gebote streichen lassen.
Ebay selbst führt ihn auch nicht als Gewinner der Auktion.
Dennoch scheint das eben keine rechtliche Grundlage zu sein und er kann auf den Kaufvertrag bestehen. -
Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
hatten wir doch erst, im zweifel selber hochbieten (Höchstbietender sein) und dann die auktion beenden.Du hast ja Recht, aber dafür ist es leider zu spät.
Ist Ebay nicht verpflichtet meine Daten herauszugeben?
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Nein, wirklich nicht.
Ich wollte einem Freund einen Gefallen tun und als er mir das Gerät dann gegeben hat, traf mich fast der Schlag. Daher wollte ich die Auktion so schnell wie möglich beenden.
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Zitat
Original geschrieben von elknipso
In Kürze: Das vorzeitige beenden einer eBay Auktion, auf die bereits Gebote vorliegen, ist sehr gefährlich. Selbst wenn der Artikel nicht mehr zum Verkauf stehen kann (z.B. aufgrund dessen, dass er zerstört wurde) ist man prinzipiell verpflichtet den Artikel an den zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden zu verkaufen.Man hat nur eine Chance (eine Chance, mehr nicht) wenn man unverzüglich nach dem vorzeitigem dem dann Höchstbietenden seine Anfechtung aufgrund eines Irrtums zukommen lässt.
Genau dieser Fall ist mir jetzt passiert.
Ich wollte ein neues Smartphone (Wert ca. 400€) versteigern. Als ich festgestellt habe, dass das Smartphone nicht im beschriebenen einwandfreien Zustand ist, sondern enorme Mängel aufweist, habe ich meine Auktion vorzeitig beendet.
Das Höchstgebot betrug zu diesem Zeitpunkt zwischen 10€ und 15€.
Daraufhin schrieb mich der ehemals Höchstbietende an und pocht auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Ich habe mich in meiner Antwort dann auf Parargaph 119 des BGB berufen, aber scheinbar war das bereits zu spät.
Zudem meint der Käufer, dieser Paragrahp würde durch den festgestellten Mangel am Gerät ohnehin nicht wirksam sein.Habt ihr irgendeinen Tipp für mich, wie ich meinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann und dem Käufer keine hohe Summe erstatten muss?
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Hallo,
ich möchte einen neuen o2 Blue Vertrag abschließen. Das möchte ich noch heute tun. Allerdings würde ich gerne meine alte Rufnummer mit in den Vertrag hineinportieren.
Da mir die Idee des Vertragsabschlusses allerdings sehr spontan kam, habe ich meine alte Rufnummer (Prepaid) noch nicht gekündigt bzw. noch nicht die erforderliche Verzichtserklärung eingereicht.Kann ich dennoch heute einen Neuvertrag abschließen und dann in wenigen Wochen zu o2 gehen und sie bitten die alte Nummer in diesen Vertrag hineinzuportieren? Oder ist dieser Wunsch nur bei Vertragsabschluss und danach nicht mehr möglich?
Vielen Dank!
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Wenn ich es richtig verstehe, muss ich mich also definitiv erstmal beim Finanzamt melden. Auch wenn ich keine Gewerbe benötige.
Ich habe es auch so verstanden, dass weiterhin die Familienversicherung der Krankenkasse, über die ich als Student derzeit mitversichert bin, gültig bleibt.
Da mein Lohn definitiv unter 400€ im Monat bleibt, muss ich also auch keine weiteren Versicherungen ala Rentenversicherung, Sozialversicherung etc. beachten.
Habe ich das also richtig verstanden?
EDIT: Ist das mit der Scheinselbstständigkeit ein großes Problem?
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Ich arbeite nicht direkt als Freiberufler. Zu allererst bleibe ich Student. Es wäre aber ähnlich einem freiberuflichen Redakteur.
Nur der Umsatz dürfte deutlich niedriger sein, ich rechne mit maximal 5000€ im Jahr.Eine Steuererklärung musste ich bisher nie machen. Wäre diese dann nötig? Und wenn ja, in welchem Ausmaß?
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Hallo,
mir wurde ein interessanter Nebenjob angeboten. Ich soll für ein Onlinemagazin schreiben und werde pro Artikel bezahlt.
Man meinte zu mir, ich solle jeden Monat gegen Ende eine Rechnung an den Betreiber stellen (für die geschriebenen Artikel zu einem festen Preis pro Artikel) und bräuchte dafür auch kein Gewerbe anmelden.
Die Rechnung wird dann bezahlt, was quasi meinem Lohn entspricht.Ist das so richtig?
Was muss ich alles beachten, vor allem in Hinblick aufs Finanzamt?
Einen anderen Nebenjob habe ich nicht und bin Student.Ich danke für die Antworten.