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arniebirdy
nicht garantie mit gewährleistung verwechseln.
die "garantie" ist eine freiwillige leistung, meist der hersteller.
die gewährleistung ist dem händler gesetzlich vorgegeben. seit dem 01.01.02 beträgt die gewährleistungszeit 2 jahre mit den schon oben genannten einschränkungen der beweislastumkehr nach sechs monaten ab gefahrengutübergabe.
daher:
1. handelt es sich um einen gewährleistungsfall.
2. ist es dem händler nicht egal wie es sendo geht, da er nicht mehr die reklamierten geräte als mittelsmann, unter inanspruchnahme der freiwilligen garantieverpflichtung, an sendo, zur reparatur, einschicken kann und er (da der schadensfall nicht innerhalb der ersten sechs monate eintrat) nicht vorbehaltlos zur nacherfüllung verpflichtet ist.
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moin gommez,
dein händler hat eine gesetzlich vorgeschrieben gewährleistungspflicht von 24 monaten, das hat nichts mit der freiwilligen herstellergarantie zu tun.
in den ersten 6 monaten der gewährleistung wird ein auftretender fehler üblicherweise kostenfrei behoben. nach 6 monaten greift allerdings die beweislastumkehr, du musst also nachweisen können dass der fehler/schaden den du monierst schon bei "gefahrgutübergabe" also beim kauf, vereinfacht gesagt, bestand. hast du einen sehr kulanten händler mag er dir auf gewährleistungsbasis noch den ein oder anderen schaden beheben, er kann sich aber auch quer stellen und auf deine beweisfplicht pochen da bereits mehr als 6 monate seit deinem kauf vergangen sind......
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BlueCyber
Zitat
kan leider kein Spanisch,
macht nichts, ist ohnehin portugiesisch.
schau einfach im forenindex nach "Made in House" oder "Multimedia". dort wirst du viele themes finden, inwieweit diese aber sendo kompatibel sind enzieht sich meinem wissen.