Immer noch keine Erfahrungswerte?!?
Beiträge von Qarsten
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DelSol:
DAB Girokonto: 50 € Startguthaben, 0,5 % Zinsen, Cashgroup mit EC kostenlos, sonst überall kostenlos mit Mastercard. -
DAB Sonderzins
Nur zur Info wg. obiger Meldung wg. falschem Sonderzins: Die DAB hat mir soeben nach meinem Fax gestern Nacht eine entschuldigende Email geschickt, dass bei der Eingabe offenbar ein Fehler unterlaufen ist und der Sonderzins rückwirkend korrigiert wird.
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BartS1975: Die Einspruchsfrist gegen den Kontoauszug endet nach 6 Wochen, hier also 6 Wochen nach dem 30.9.13. Da steht sinngemäß auch, dass unterlassene Einwendungen als Genehmigung gelten.
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Achtung bei DAB - Sonderzins!
Hallo zusammen,
ich habe im Juni an der DAB-Depotübertragunsgaktion teilgenommen und sollte 3,5 % auf dem TG-Konto erhalten, wenn ich 5000 € Wertpapiervolumen übertrage und auf dem Depotübertragungsformular den Auftrag erteile, das Fremddepot zu schließen. Beides wurde erledigt, das Fremddepot nachweislich geschlossen.
Heute den Kontoauszug vom 30.9.13 gecheckt: Nur 2,5% eingeräumt.
Also Empfehlung an andere, die an der Aktion teilgenommen haben, einmal den Zinssatz zu checken! Die Einspruchfrist läuft bald ab!
Einen netten Gruss, Qarsten.
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Ich ruder zurück...
Hallo zusammen,
ich möchte die Interessierten auf dem Laufenden halten bzgl. meines o.g. Verfahrens.
Ich habe sämtlichen Schreiben von W&W immer wieder widersprochen. Entgegen der o.g. Einschätzung hatte ich durchaus den Eindruck, dass man sich im Einzelnen mit meinen Schreiben auseinandergesetzt hat.
Von W&W wurde mir zur Unterstützung von deren Festhalten an der Kündigung der Schlichtungsspruch des Ombusmannes der privaten Bausparkassen mit AZ 708/2011 und das Urteil des Amtgerichtes Frankfurt am Main vom 17.12.2012 mit AZ 32 C 1782/12 (22) jeweils in Kopie ohne explizite Anforderung meinerseits zugesandt.
Parallel zu meinen Widerspruchsschreiben an W&W hatte ich mit an die BaFin gewandt, deren Einschätzung mir heute zuging. W&W hatte gegenüber der BaFin in Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme abzugeben. Diese ist mir ebenso zugegangen wie als Anlage dazu nochmals das o.g. Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main.
In diesem Urteil heißt es:
"Mit dem Erreichen der Bausparsumme entfällt der Zweck einer Kündigungssperre, die dem Kunden eines Bausparvertrages zusätzlich zu der Sparsumme auch ein zweckgebundenes Darlehen garantieren soll.
Ein Anspruch auf ein Darlehen besteht vorliegend nicht, weil die Bausparsumme in Höhe von 26.000,00 € erreicht wurde. Die Sonderzinsen wurden von der Beklagten dem Bausparguthaben zu Recht hinzugerechnet."Die BaFin bestätigt die Auffassung des genannten Urteils, dass auch bei einem Übersparen durch Zinsen und Bonuszinsen ein Darlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden könne und dass daher der Vertragszweck des Bauparens nicht mehr gewahrt bliebe. Demzufolge sei die Kündigung von W&W rechtens.
Ich selbst kann diese Einschätzung inzwischen nachvollziehen, denn es wäre ja in der Tat recht irrsinnig, noch ein Darlehen in Anspruch zu nehmen, wenn man den gleichen Betrag auch durch Bonuszinsen, die bei Darlehensverzicht zur Verfügung stehen, anfordern könnte. Dies würde keiner machen.
Vor diesem Hintergrund kann ich die Kündigung zähneknirschend akzeptieren und werde mir selbst den Aufwand ersparen, das Verfahren weiter zu betreiben.
Einen netten Gruß,
Qarsten
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Hallo Christian,
danke für Deine Info.
Bzgl. der Urteile: Diese sollten bei den jeweiligen Gerichten anzufordern sein.
Gruss, Qarsten.
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Hallo papabaer71,
danke für Deine Info. Also scheint Quantität statt Qualität bei den Widersprüchen zu zählen, ist zwar nicht so ganz mein Stil, aber wenn die es nicht anders wollen...
Hast Du das soweit durchexerziert?
Was ist denn dann als "abschließende" Antwort der Rechtsabteilung zu erwarten?Viele Grüße,
Qarsten.
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Update
Möchte Euch mal weiter zu meinem Verfahren auf dem Laufenden halten:
Wüstenrot hat meinen Widerspruch auf deren Kündigung zurückgewiesen und hält an der Kündigung fest.
Begründet wird dies mit folgenden Urteilen:
OLG Koblenz, Beschlüsse vom 7.12. und 23.12.2010, 3 U 460/2010
LG Stuttgart, Urteil vom 27.5.2011, 8 O 100/11
LG Hannover, Urteil vom 25.9.2009, 13 O 14/09
AG Hameln, Urteil vom 10.2.2012, 21 C 359/11Ich habe mal überschlagen: So gering ist der Verlust gar nicht, wenn ich das Geld auf dem Vertrag zu den derzetigen Konditionen anderweitig anlegen muss, habe ich in den nächsten 5 Jahren einen Verlust von ca. 2000 €.
Für Vorschläge für ein weiteres, erfolgversprechendes Vorgehen wäre ich dankbar.
Einen netten Gruss,
Qarsten
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Sorry, aber jetzt wird's nervig:
Online steht bei handyflash zu meinen Verträgen immer noch " zur Freischaltung M"
Per Email bekam ich die Auskunft, "Aufträge befinden sich bei vodafone zur Übernahme der CallYa Nummer. Vodafone bekommt die leider nicht übernommen, leider kann uns vodafone den Grund nicht nennen."
Auch wenn es vermutlich nicht Euer Fehler ist: Was ist denn da los bei Vodafone?!? Habe gerade zunächst die Vertragskundenhotline unter 08001721212 kontaktiert, die konnte mir nicht weiterhelfen und hat mich an die Callya-Hotline unter 01722290229 verwiesen, die konnte mir auch nicht weiterhelfenund hat mich an die Vertragsabschlußhotline unter 08008001070 verwiesen. Die haben erst morgen wieder "Sprechzeiten".
Aber bin ich da überhaupt richtig? Ich will doch keinen Vertrag direkt bei Vodafone abschließen, sondern über Euch.
Best.Nr.n 117535/117515/117481
Wäre sehr nett, wenn Du, handyflash, bei der Sache mal nachhaken könntest und mir Bescheid geben könntest. Wo kann ich bei Vodafone ggf. nachhaken?
Einen netten Gruß,
Qarsten.
P.S. Alternative wäre für mich auch Freischaltung mit neuen Nummern, wenn ich dann nicht auf den Anschlussgebühren sitzen bleibe...