Also nur mal kurz einen kleinen Denkanstoß:
Drillisch wirbt zwar damit, dass die Verträge "monatlich kündbar" seien - jedoch sind alle Verträge, selbst Laufzeitverträge monatlich kündbar, die Frage die sich stellt ist wann diese Kündigungserklärung wirksam wird. Das kann dann eben durchaus auch erst bei Vertragsende sein.
Seht euch bitte einmal die Sonderbestimmungen zu den AGB an, dort ist eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten geregelt.
Zitat
XVI. Ordentliche Kündigung 1. Der Vertrag wird zunächst für die Mindestdauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere zwölf (12) Monate, wenn der Kunde bzw. Drillisch Telecom nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsjahres kündigt. Sofern im Antragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig.
So wie ich das sehe, handelt es sich hier um irreführende Werbung, die AGB sind nichtig - jedoch ist im EInzelfall dafür mit sicherheit ein Verfahren notwendig, welches den Kunden zumindest zeitlich sehr belasten wird. Im Endeffekt wird drillisch mit diesen AGBs aber vor keinem deutchen Gericht Recht erhalten.
Übrigens wird in diesen Nebenbestimmungen auch erwähnt, dass bei einem monatlichen Kostenaufwand von 50 € der Anschluß gesperrt werden "kann", was auch im laufenden Gespräch passieren kann. Gleichzeitig wird mit Schadensersatzansprüchen gedroht. Der Nachweis, dass kein Schaden eingetreten sei obliegt dem Verbraucher. Dies kann er jedoch in aller Regel nicht nachweisen.
Fazit: Finger weg.