Also konkret liegt folgendes vor:
Ich betreibe einen Versandhandel. Ein betrügerischer Kunde bestellte zweinmal große Mengen Ware und schickte sie unter Berufung auf das Rückgaberecht umgehend komplett zurück. Laut AGB nehme ich gesetzeskonform grundsätzlich keine unfreien Sendungen an - Rückerstattung erfolgt selbstverständlioch bei korrekter Rücksendung.
Der Kunde schickte mir seine Rücksendung jedoch unfrei, so daß ich die Annahme gemäß AGB hätte verweigern können und der Kunde damit sein Rückgaberecht (das er wohlbemerkt betrügerisch mit der Absicht, mich zu schädigen ausübte) wegen Fristablaufs verwirkt hätte.
Besagter Nachbar aber nahm das unfreie Paket ohne irgendeine Art von Absprache an, bezahlte das Porto und möchte dieses jetzt von mir erstattet bekommen. Und ich müßte, wenn ich das Paket jetzt offiziell annehmen würde, dem Kunden zum zweiten mal mehrere Hundert Euro erstatten.
Der Nachbar , dem ich die Anmnahme des Pakets gegenüber ebenfalls verweigerte, schickte es nun seinerseits (neu adressiert) unfrei an den meinen "Kunden" zurück, der es aber seinerseits nicht annahm.
Jetzt liegt das Paket hier zur Abholung bei der Post.
Also eine recht verfahrene Situation, bei der alles schief gelaufen ist und die wohl zu einem Rechtsstreit führen wird. Mir geht es eigentlich im Kern darum, ob irgendein Nachbar für mich ohne Vollmacht und ohne meinen Willen ein Rechtsgeschäft vornehmen (und die um ein solches handelt es sich bei der Annahme einer Warenrücksendung) kann, das für mich nachteilig ist.
dee dankt und grüßt freundlich