ZitatOriginal geschrieben von therealvash
Aha, und wo genau ist die Rufschädigung?
Ich finds ne unverschämtheit sich mit 15 Handys (Ja 15!!!) einzudecken und diese mit locker 1300€ Gewinn bei Ebay zu verkaufen. Damit hat er anderen Leuten die Chance genommen ein Handy zu ergattern.
Wenn er die Steuern abführt (das ich nicht lache....) ergibt die Prüfung halt nichts... ich frage dich nochmal, wo ist die Rufschädigung?
§ 187 STgB
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich finde schon, dass es im du mit deiner Unterstellung und öffentlichen Wiedergabe deiner Meinung hier fast schon angekommen bist
nur um das klarzustellen - ich finde das verhalten auch nicht gut - aber direkt leute beim fa anzuschwärzen finde ich noch viel schlimmer! so ne blockwartmentaliät!
so - das war der letzte Beitrag zu dem OFF-TOPIC von mir!