Gesucht.
Bitte um Angebote.
Meine jetzige Nummer würde ich mitnehmen wollen.
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Meine jetzige Nummer würde ich mitnehmen wollen.
Mir ist nur für Nummer wichtig, von daher geht auch ein Neuvertrag. Ich muss bis 26.12. kündigen. Ein zeitlang Doppelzahlung (weil zwei Verträge) wäre für mich auch ok wenn das Angebot gut ist
Moin moin, mein o2 Vertrag steht zur Verlängerung an und das, was mit o2 in der App anbietet ist nicht attraktiv.
Hab derzeit den o2 free m (2017) mit einem Rabatt von 15€ auf Hardware.
Suche wieder mindestens einen Vertrag mit Flat und mindestens 10 GB, besser 20.
Dazu ein iPhone 11 pro mit 256 GB.
Würde mich über ein Angebot freuen
Danke und Gruß Uwe
Moin moin, mein o2 Vertrag steht zur Verlängerung an und das, was mit o2 in der App anbietet ist nicht attraktiv.
Hab derzeit den o2 free m (2017) mit einem Rabatt von 15€ auf Hardware.
Suche wieder mindestens einen Vertrag mit Flat und mindestens 10 GB, besser 20.
Dazu ein iPhone 11 pro mit 256 GB.
Würde mich über ein Angebot freuen
Danke und Gruß Uwe
Schade. Alle Fragen immer noch nicht beantwortet
Ok. Offenbar hat der Händler kein Interesse...
Hallo,
Iphone se 64 GB in grau möglich?
Wenn ja, Preis und Lieferzeit?
Portierung von Simyo möglich?
Danke und Gruß
Uwe
Moin,
hätte Interesse an einem Iphone SE 64gb in grau oder Silber,
Wie lang sind die Lieferzeiten dafür?
Edit: was muss ich tun um eine Rufnumner von Simyo zu übernehmen?
Danke und gruss
Uwe
ZitatOriginal geschrieben von pecko
Seit wann sollten Netto-Preise nicht ggü. Geschäftskunden angegeben werden dürfen?
Netto * 1,19 = Brutto
So einfach ist das
so ne Aussage spricht nicht für dich als seriösen Händler wenn du dich noch nicht mal an die grundlegenden Gesetze und Verordnungen im Handel hältst, ich bin sicher dass hier genügend Anwälte unterwegs sind die sich auf eine Abmahnung freuen.
Aber dein Ding wenn du gut gemeinte Tipps nicht annehmen willst.
Für dich zur Info:
Wer Endverbrauchern gewerbsmäßig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zusätzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein. Nicht zum Endpreis zählt dabei das Pfand (z. B. bei Mehrwegflaschen oder Einweggebinden). Dieses ist zusätzlich zum Endpreis anzugeben.
Endverbraucher ist, wer eine Ware oder Dienstleistung für den privaten Verbrauch erwirbt. Die Preisangabenverordnung gilt deshalb nicht für den Großhandel gegenüber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.
Alle angegebenen Preise müssen den entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein. Dabei müssen sie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Werden Einzelpreise aufgegliedert, muss jeder Einzelpreis die verschiedenen Preisbestandteile enthalten. Der Gesamtpreis aller Einzelteile ist deutlich hervorzuheben.
Seit wann darf ein Händler denn Netto-Preise bei Endkunden angeben?!