-
Zitat
Wird der Postbote wirklich die Vorlage des Ausweises an der Tür verlangen?
Da der Zusteller dann eigentlich die Sendung wieder mitnehmen, Dir eine orange Karte in den Briefkasten stecken und die SIM in der nächstgelegenen Postfiliale zur Identifizierung und Selbstabholung deponieren sollte, müsste Dein Hund dann mit der Hundemarke sich die Jamba-Card dort abholen....
-
Wer nur ein günstiges Office-Notebook sucht, sollte sich bis 21.03. das Dell-Inspiron-Crazy-Deal 1300er ansehen. Bis zum o.g. Termin für 549 € vk-frei incl 1024 MB Speicher, 40GB-Platte, DVD-Brenner und 15-Zoll-Display. Einschränkung ggü. dem "normalen" 1300er liegt in der fehlenden @home-Garantieoption. Wer das verschmerzen kann, dürfte z.Zt. kaum etwas günstigeres in der Preisklasse finden...
-
Zitat
das Problem ist ja nicht, dass dies auf der Rechnung erscheint (egal an welcher Stelle), sondern dass dieses ab dem 13. Vertragsmonat verfallen soll - und das ist der onat ab dem die Grundgebührbefreiung endet.
Wie man's nimmt:
Der negative Rechnungsposten auf den Rechnungen bis Ende 2005 sollte de iure besehen eigentlich fast so gut wie Geld sein, Problem dürfte nur die langwierige Durchsetzung der Ansprüche werden.
Der Terminus "Übertrag Startguthaben hat dagegen einen etwas informativeren Charakter, hier kann man sich über die zugrundeliegenden Bedingungen des Startguthabens streiten, die der Endkunde im Normalfall nicht belegen kann. Da sind dann Vermittler/Händler und VV gefragt, um in den Raum gestellte Konditionen und Vereinbarungen s auf w belegen zu können.
Fazit: Wer die Ochsentour über die Juristerei auf sich nehmen will, könnte, ohne auf Konditionsnachweise etc. angewiesen zu sein, durchaus realistische Chancen haben, die neg. Rechnungsbeträge irgendwann einmal in Händen zu halten. Allerdings wird dies wohl in Anbetracht einer Kosten/Nutzen-Relation nur mit Idealismus, RS-Versicherung und Geduld zu bewerkstelligen sein.
-
Zitat
Indem Sie einseitig, ohne irgendeine Veranlassung meinerseits den Vertrag ändern,
Ich würde sicherheitshalber kündigen, aber eine einseitige Vertragsänderung ohne irgendwie geartete Willensbekundung des anderen Vertragsteilnehmers ist imho eigentlich sowieso wirkungslos. Ich würde mal gern sehen, mit welcher Begründung VV im Eventualfall daraus nach der 3-monatigen Testphase entstehende Gebühren einziehen will....
Zum Abrechnungsstreit bzgl. der Ausweisung des Guthabens: Mit Ausstellung der Rechnung in dieser Art und Weise (Benennung des Auszahlungsbetrages) sollte VV zumindest für die Vergangenheít eigentlich eine Forderung anerkannt haben. Da kann man seitens VV noch so viel drum herum reden....
Problem dürfte nur sein, daß zur Durchsetzung wohl die professionelle jur. Schiene vonnöten ist, und die Kosten-Nutzen-Relation und Bereitschaft dazu dabei sich wohl bei vielen in Grenzen hält. Ich denke mal. daß VV u.a. darauf setzt...
-
Falls Du Dich auf die "Nutzung der Bestandsdaten"-Klausel beziehst, ist damit gemeint, daß dein Telefonverhalten und Deine pers. Daten zum Zwecke der Marktforschung, Werbung etc. verwendet und genutzt werden dar, z.B. um Dir Angebote zu erstellen, Werbung zuzusenden usw. auf Basis Deiner Vertrags- bzw. Prepaidkartennutzung ....
-
Rechnung verändert
Zitat
Ich bin es langsam leid andauernd dieselbe Antwort von VICTORVOX zu bekommen. Es liegt doch ein Vertragsbruch vor oder irre ich mcih da ? Zwar von SparHandy, aber der Herr Wilke ist ja nicht mehr zu erreichen
Vertragspartner ist vvox, Sparhandy oder auch andere Mobilfunkhändler sind Vertragsvermittler und im Zusammenhang mit dem Mobilfunkvertrag (außer einer evtl. Gerätelieferung) nicht Dein primärer ansprechpartner.
Dem Händler müßtest Du schon nachweisen, daß er wissentlich mit falschen Tarifen oder Konditionen geworben hat, um gg. ihn einen verwertbaren Anspruch haben zu können. Da wohl kein Händler wissentlich mit falschen Konditionen wirbt und selbst in einem hypothetischen imho äußerst unwahrscheinlichen Falle dies für den Endverbraucher kaum nachzuweisen sein wird, fällt diese Schiene wohl weg. Allenfalls kann der Händler oder Händlerverbände versuchen , je nach Umsatzvolumen mehr oder minder erfolgreich, auf vvox zur Klärung einzuwirken. Das dürfte allerdings z.B. der Marktmacht einer Metro-Holding (die keine vvox vertreiben) eher gelingen als einem einzelnen Fachhändler.
Zitat
Die 5 Euro tauchen nicht mehr auf der Rechnung auf, es heißt nur noch:
Zitat
auf der Rechnung vom Dezember ist nun das versprochene Startguthaben (soll 10 mal jeweils 5EUR) nicht mehr aufgeführt - wohl um die lästigen Reklamationen über die verweigerte Auszahlung dieses Betrages zu vermeiden
Da waren wohl eher die Hausjuristen am Werk, um eine mögliche jur. Schwachstelle der Rechnung zumindest ab diesem Zeitpunkt zu beseitígen.
-
Zitat
In der neuen Prinz (Ruhrgebiet) war eine Anzeige für ein 2-Jahresabo (30,80€) mit einem 30€ Barscheck. Leider habe ich die Zeitung nur kurz gelesen und online ist das Angebot nicht zu haben. Hat einer zufällig die neue Ausgabe und kann die Bestellnr. posten?
Voila:
Tel.Nr. 040/87973550 (Werberadresse und Abonnentenadresse angeben sowie gewünschte Regionalausgabe, Fixkosten 30,60 €)
30 € Cash: Bestellnr. 18.503
30 € MediaMarkt: 18.504
30 € Cadooz: 18.553
Quelle: Anzeige Prinz Köln, S.75
-
Solange Du die einzelnen Abodaten (KdNr/AboNr o.ä.) zu jedem Abo aufführst (was sich sowieso zur besseren Zuordnung empfiehlt), solltest Du, falls die PVZ Stockelsdorf/Hobby-Freizeit und nicht z.B. der jeweils einzelne Verlag als Abonnementbetreuer aufegeführt ist (ist aus dem Anschreiben zur Erstlieferung ersichtlich) auch alles in einem Brief an die PVZ oder wahlweise in einem Brief mit vier Anschreiben oder in 4 Briefen oder ......schicken können. Aber, wiegesagt, mal darauf schauen, wer das Abo betreut: Vertrieb, Verlag oder noch jemand anders...daraus ergibt sich dann meist auch der beste Ansprechpartner zur Kündigung.
Mindestlaufzeit fängt mit erstem gelieferten Heft an, also bei 12 Monaten bei monatlicher Lieferung z.B. Ausgabe 12/05-11/06 oder wöchentlicher Lieferung z.B. Ausgabe 35/05-34/06. In die Kündigung kannst Du dies auch einfließen lassen, wenn Du die erste gelieferte Ausgabe kennst (..kündige ich fristgemäß den Bezug der XXX nach Ablauf der xx-monatigen Mindestbezugsdauer nach Erhalt der Ausgabe XX/06.... ).
-
Re: CC Tank Kreditkarte mit 15 € Tankgutschein
zum Höchstrabattbetrag bei der "Tank-Visa" der CC-Bank:
Zitat
Alles was Sie dazu brauchen, ist die Super MasterCard der CC-Bank. Bei Zahlung der Tankrechnung mit der Kreditkarte erhält der Kunde einen nachträglichen Rabatt von 5%, der dem Kartenkonto direkt gutgeschrieben wird, bis zu einem jährlichen Umsatz von € 2.000,- pro Jahr.
Nachteil ist halt die voreingestellte Ratenzahlung mit nachfolgenden hohen Zinsbelastungen der Restsumme, die nur durch Überweisung des monatlichen Abrechnungsbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung vermieden werden kann. Ungünstig im Urlaubsfalle etc. Allerdings muß man die Karte doch evtl. gar nicht nutzen, um den JET-GS abzusahnen, oder hat jmd. etwas gegenteiliges gefunden..... ?
-
Jahresabo cinema für effektiv 2 €
Auch in der neuen Cinema (Ausg.01/06) befindet sich eine Freundschaftswerbepostkarte:
Werbeprämie bis 30.12.05: 40 € (V703)
- 05.01.06: 30 € (V479)
ab 06.01.06: 20 € (V481)
Fixkosten für die Mindestlaufzeit von 12 Monaten: 42 €