Offline in Tchibo Filialen
Wenn Du Dir offline in den Tchibo-Filialen das "Infopaket" (besteht aus Antrag, Freiumschlag und ein paar Flyern) holst, steht es zumindest im den begleitenden Flyern drin, wenn auch nicht im Antrag selbst.
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Offline in Tchibo Filialen
Wenn Du Dir offline in den Tchibo-Filialen das "Infopaket" (besteht aus Antrag, Freiumschlag und ein paar Flyern) holst, steht es zumindest im den begleitenden Flyern drin, wenn auch nicht im Antrag selbst.
Nein, da zu einem Kauf- bzw. Dienstleistungsvertrag (und nix anderes ist dies hier) eine beidseitige Willenserklärung gehört. Wenn der Provider also nicht will (oder jemand dir keine Ware verkaufen will) kann er dies tun und muß dies nicht begründen.......die Bestellung ist nichts anderes als ein Antrag, der erst durch die Annahme bzw. Leistungsgewährung zum Vertrag wird. Vergleiche doch mal, gerade im www-Geschäft, bei vielen Online-Händlern aller Warenbereiche den Unterschied zwischen Auftragsbestätigung (nachdem Du Dein Kaufgesuch bekundet hast) und Kaufvertrag (der oft erst durch Versendung der Ware zustande kommt).
Bzgl. der Problematik der "Schubladenverträge" halte ich es für durchaus möglich, daß sich der Netzbetreiber hier verkalkuliert hat, sprich die Subventionen für w'n'w auf Basis angenommener (fixer) Umsätze kalkuliert hat, ihm dabei aber die neue Kombinationsmöglichkeit mit der DayFlat entgangen ist, die wesentlich weniger fixe Umsätze generiert. Aufgrund der exorbitanten Steigerung der Schaltungen dieser Kombi könnte dann T-Mobile darüber "gestolpert" sein. Wäre zumindest eine mögliche und halbwegs logische Erklärung......
Zudem kann z.B. ein Bonitätsbewertungssystem des Providers ja nicht wissen, daß Du evtl. die Fixkosten ganz oder teilweise refinanziert bekommen hast, und wenn dann halt mehrere Verträge (mit einer insgesamt möglicherweise vierstelligen Fixkostensumme über die Laufzeit aller Verträge) im Raume stehen, fragt sich der Provider dann schon berechtigterweise, ob und wie der Kunde dies finanzieren kann. Daß die auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basierenden Prognosesysteme auch nicht der Weisheit letzter Schluß sind, ist allerdings auch klar.....
Ein Bekannter hat die Senseo vor über einem Jahr ebenfalls auf diesem Weg erhalten. Nach Abobestellung dauerte es ca. 2-4 Wochen, ehe erstes Heft und Rechnung kamen, nach Begleichung der Rechnung dauert es üblicherweise nochmal zwischen 2-4 Wochen bis zum Prämienversand. Das übliche, aus dem Zeitschriftenthread bekannte Prozedere halt.
Tip: Evtl. Bankeinzug wählen, dann kann es evtl. sein, daß die Senseo relativ zeitgleich mit der Abbuchung kommt. Einige Verlage versenden bei quasi "garantierter" Zahlung durch Bankeinzug die Prämie früher als bei Überweisung, wo sie auf den Geldeingang warten. Ich meine, mich da dunkel erinnern zu können, daß dies neben dem Focus-Verlag auch bei der Verlagsgruppe Handelsblatt ( zu dem dieses Aboangebot gehört) der Fall gewesen sein könnte.
Im Zeitschriftenabo für 32,40 €
Unter folgendem Link ist eine Senseo (blau oder schwarz) als Werbeprämie für das Zeitschriftenabo der "Karriere" wählbar.
http://extra.vhb.de/psag/fn/ab…wl/cn/lwl_juka/index.html
Fixkosten: 32,40 €
Abomindestaufzeit: 1 Jahr
ZitatAE hatte ja eine Zusage, dass die 400 EEE bekommen werden, so dass es so gesehen kein problem wäre, wenn es vorher aktiviert wurden wäre
Lieferzusagen sind manchmal leider (vor allem bzgl. der Termine) so verläßlich wie die Wettervorhersagen (z.B. weil der Großhändler oder Hersteller seine Distributionspolitik ändert, vergleicht doch mal, wann z.B. der Marktstart des EEE in D eigentlich hätte stattfinden sollen, da gab es bestimmt auch schon Lieferzusagen von asus an die deutschen Distributoren).
Insofern finde ich es einfach nur sauber und seriös, erst dann zu aktivieren, wenn die Geräte da sind, bzw. wenn keine evtl. Lieferschwiergkeiten oder Verzögerungen absehbar sind.
Gerade das war aber nach den mehrfachen Verschiebungen seitens asus nicht auszuschließen, wenn nicht sogar durchaus wahrscheinlich. Dankenswerterweise wollte sich AE wohl die Folgen dessen fürs eigene Geschäft und die Kunden ersparen.
ZitatGenerelle Frage: O2 verbietet Auszahlungen...Könnte man nicht einfach statt einer Auszahlung einen Amazon-Gutschein anbieten ?
Imho müßte das auch für sog. "Umgehungsangebote" so sein....
Als O2 vor einigen Jahren die Auszahlungen nicht mehr wünschte, gab es von einigen Händlern eine Zeit lang "Rückkaufangebote", bei denen ein von O2 im Rahmen des Vertrages subventioniertes Gerät dann dem Kunden vom Händler "abgekauft" wurde, aber natürlich nie das Lager des Händlers verlassen hat.....das wurde dann auch nach einigen Monaten von den Händlern eingestellt, vermutlich aus Gründen s.o.
Nicht online, offline in den Märkten....
Lt. diesen Posts von JM sollte wohl Datum und Uhrzeit der Anforderungsmail für die Unterlagen entscheidend sein für die Auszahlungshöhe, wenn ich die Aussage richtig interpretiere:
ZitatAlles anzeigenZitat:
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Original geschrieben von JGW
Was wird da zugrunde gelegt? Die Anzahl, die bei Euch im Shop in den Warenkorb gelegt wird oder die ersten 111 Verträge, die bei Euch eintreffen.
Konkret: wenn man schon bei Euch bestellt und die Verträge ausgefüllt hat, diese aber erst Montag oder Dienstag bei Euch eintreffen, wird man noch berücksichtigt?
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-> Sowas betrifft immer Neubestellungen! Also alle die ab jetzt die Unterlagen bei uns anfordern.
Alle die schon bestellt haben isnd natürlich nicht betroffen.
Zitat:
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Original geschrieben von Wirley
Ab wann gilt denn der neue Auszahlungspreis? Dann, wenn man bei euch eine Mail zwecks der Unterlagen geschickt hat oder erst wenn man die Bestellung im Webshop getätigt hat?
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-> Ab dem Zeitpunkt, also 0h, indem wir die Bestellanforderung bekommen haben. Nicht die im Webshop. Aktuell noch weniger als 70 Verträge möglich!
Auch in der letzten Woche in zumindest einer Filiale gesehen:
-PC-SET: Acer Aspire M3100 (m. 320er-Platte, Athlon x2 5000 etc.) incl. 19erTFT Acer AL2016W und Drucker Canon MP 140 für 599 statt 799 €
-Samsung ColorLaser CLP300 für 141,75 statt 189,00 € (hier gibt es von Samsung auch eine Cashback-Aktion -50€- vom 01.02.-31.03.08, evtl. auch auf Ware aus dem Plus anwendbar, AGB sind etwas diffus)
Ein kleiner Hinweis am Rande, falls sich im letzten Jahr nichts geändert haben sollte:
Telco gehört zu den Providern, die eine Gebühr für die Nichtrücksendung der SIM-Karte innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach Vertragsende erheben. Also ggf. Telco- AGB's (natürlich die zum jetzigen Zeitpunkt des Vertragsschlusses) mal nachschauen und bei Vertragsende ggf. Karten aufheben und zurücksenden, um diese Gebühr zu vermeiden.
Vgl.:
http://www.telefon-treff.de/sh…id=285391&highlight=telco