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12 Monate fitforfun für effektiv 3,60 €
In der aktuellen fitforfun-Ausgabe befindet sich eine Abo-Postkarte (via Freundschaftswerbung) mit folgenden Konditionen:
bei Bestellung (Poststempel) eines 12-Monats-fitforfun-Abos bis
30.12.05 - 30 € für den Werber via V-Scheck (Prämie V479),
05.01.06 - 20 € (V481)
ab 06.01.06 - 10 € (V594).
Abofixkosten für die Mindestlaufzeit (12 Mon.) betragen 33,60 €.
Lt. Postkarte dürfen Abonnent und Prämienempfänger nicht identisch sein, aber im selben Haushalt wohnen.
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Günstig war's jedenfalls nicht, der günstigste Preis für 512MB-SD-Cards liegt nämlich momentan (z.B. Amazon (CN, PNY) , Real, MediaMarkt-Aktionen(Hama)) bei ca. 25 €. Also doppelter Speicherplatz für nur 5 € Aufpreis ggü. der Discount24-extremememory.
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Zitat
Jedoch wird Sparhandy nur die 2. Seite des Vertrages an VV weiterleitet haben. Was zwischen SH und dem Endkunden (wir) ausgemacht wurde (1.Seite), ist eine sogenannte Zusatzvereinbarung. Also müsste man die Ansprüche (sofern Sie nicht erfüllt werden) eigentlich gegenüber SH geltend machen.
Prinzipiell richtig, doch hat VVOX dankenswerterweise durch das besagte Zitat (Girokonto etc.) in der Rechnungslegung m.M. nach eine Leistungspflicht anerkannt, die dann sogar unabhängig von den ursprünglichen Konditionen des Startguthabens (verfallend oder nicht, anrechenbar oder nicht etc.) gelten sollte und für die "Geschädigten" die Frage erübrigt, ob es sich um einer Fehler bei vvox oder sparhandy handelt. Und einseitige Änderungen des Vertragsgegenstandes, sprich Umwidmung schon in der Rechnung zugesagter oder evtl. schon ausgezahlter Leistungen dürften ebenso unwirksam sein....
Nach Erfahrungen vor einigen Jahren mit der damaligen Deaktivierungsgebühr (Rechnungsstellung trotz BGH-Urteil) hilft m.E. nur eines : hartnäckig bleiben sowie freundlich auf die zugrundeliegende Rechtslage und deren Folgen für vvox hinweisen. Die Hotliner bzw. die Jungs und Mädels an der Kundenfront sind wohl eher gehalten, vorerst alles abzuwimmeln und haben weniger Entscheidungsbefugnisse, wer hartnäckig bleibt, wird zum Backoffice weitergereicht....könnte gut sein, daß man dann dort denjenigen, die sich bis dahin "durchgekämpft" haben, im Einzelfall eher geräuschlos Recht gibt.
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Der Knackpunkt für vvox dürfte wahrscheinlich darin liegen, daß man mit der Zeile " ...werden Ihrem Girokonto gutgeschrieben..." quasi eine Leistungszusage bezüglich der Auszahlung gegeben hat.
Ich halte es für durchaus möglich, daß das Startguthaben (dessen genaue Konditionen in Originalschriftform wir wahrscheinlich alle nicht kennen) von der sog. Leistungszusage her nicht in den Folgemonat übertragbar ist, (dann könnte vvox sich u.U. auf eine falsche Wiedergabe der Konditionen durch die Vertriebspartner berufen und wäre erst mal raus, und der VP wäre der Reklamationspartner), aber durch die Überweisungszusage in der Rechnungszeile sollte vvox m.M. nach zumindest für die vergangenen Rechnungen in Anspruch genommen werden können, selbst wenn ursprünglich lt.Konditions-AGB kein Leistungszwang seitens vvox vorliegen sollte.
Insofern wäre überlegenswert, ob vielleicht der Eingang aller Rechnungen mit dieser Zeile abgewartet weden sollte, um dann den ganzen summierten Betrag auf einmal zu reklamieren. Evtl könnte vvox es sich sonst überlegen, die Rechnung anders zu gestalten....
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Auch bei METRO
Der Konica-Minolta 1300w ist afaik auch in der aktuellen Metro-Werbung zu einem ähnlichen Preis (80-85 €) drin.
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Quelle
2 Fragen zu VF-Stars an die Experten:
1. Quelle bietet sog. Quelle-exklusive Vodafone-Tarife an (Q24). Zählt Quelle damit als Provider (nicht VF-Stars kompatibel/berechtigt) oder als orig. Vodafone (VF-Stars kompatibel/berechtigt) ?
Ist leider auf der Quelle-Webpage ziemlich schwammig ausgedrückt und nicht ersichtlich, ob Provider oder "nur" VF-Spezialtarif.
2. Wie siehts mit einer Überkreuzwerbung mit neuer Nummer des ursprünglich Werbenden aus, also nach dem Schema "Person A mit Vertrag 1 wirbt Person B, Person B wirbt später Neuvertrag 2 (andere Rufnummer als Vertrag 1) der Person A (zeitlich stimmiger Ablauf natürlich vorausgesetzt). Die Frage wurde so ähnlich schonmal von jmd. in diesem Thread gestellt, meines Wissens aber noch nicht beantwortet. Möglich ?
Eigentlich läuft's ja darauf hinaus, ob Überkreuzwerbungen nur zwischen Rufnummern oder auch zwischen Personen nicht zulässig sind.
Danke für Eure Antworten !
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frontlineshop.com
allgemeingültige Promo-codes für den frontlineshop:
preview - 5€ Startguthaben bis 04.11.05
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und immer noch gibt's im Handel AXE-Duschgels incl. Promoaufkleber mit individuellen 10 €-Startguthaben-Codes, nutzbar bis 31.12.05.
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Eigentlich müßte es jeder T-Punkt haben, nur denke ich mal, daß die offizielle Werbung der Telekom und die 10€-Preis-Auszeichnung der Geräte erst morgen beginnen wird, noch sind die "alten Preise" von 30-40 € zu "besichtigen". Wenn es einzelne T-Punkte z.B. im Rahmen eines vk-offenen Sonntags schon aus Kulanz (da der Sonntag ja eigentlich angebotsfreier Raum bei der Telekom ist ) schon vorher ausgeben, wird die Rechnung wohl auf Termin gelegt werden o.ä.....
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Ich hab' die Bundles heute im T-Punkt (Stichwort vk-offener Sonntag) bekommen, pro Person eines (aber mehr wollte ich auch gar nicht haben....). Offiziell waren die Bundles aber noch nicht mit 10 € ausgezeichnet und beworben. Ich denke mal, die schon vor Ort vorhandenen Bundles werden ab morgen mit einem anderen Preis in der EDV geführt...
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...und gekauft
Kann den Netlock bestätigen, habe heute die Family mit den Trios ausgestattet.