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Re: Rechtliche Frage: Autoversicherung/Fahranfänger
Du scheinst da das hier geltende Versicherungssystem misszuverstehen. In Deutschland ist nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug selbst versichert. Prinzipiell kann also jeder den Wagen Deiner Eltern bewegen (natürlich mit gültigem Führerschein).
Aufpassen musst Du nur, ob Deine Eltern eine bestimmte Rabattart abgeschlossen haben, z.B. "nur Fahrer über 25" oder ähnliche. Das kannst Du mit einem Anruf bei der Vers. schnell rausfinden. Wenn ja, müsste der Tarif entsprechend geändert werden. Ansonsten Gute Fahrt!
Gruß, lmn
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....der eine Typ aus der RTLII-Sendung "praktiziert" quasi um die Ecke von meinem Büro, da habe ich doch spontan den Entschluss gefasst, mal vor seinem Haus zu parken und ihm anschließend den Amtsarzt auf den Hals zu hetzen...
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Hallo funkwelle,
zunächst einmal bekommst Du einen Halterauskunft über das zuständige Straßenverkehrsamt. Dort musst Du ein berechtigtes Interesse nachweisen, welches Du durch den Unfall hast. Kurze schriftliche Anfrage reicht, kostet ein paar Euro. Der Halter wird von Deiner Anfrage ebenfalls benachrichtigt.
Die oben erwähnte Nummer 01802-5026 ist die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer und damit erste Ansprechadresse nach einem Unfall, wenn die Versicherung nicht bekannt ist. Dort erhälst Du über das Kennzeichen die Versicherungsnummer und -anschrift des Unfallgegners.
Ruf dort auf jeden Fall an, ist oft überlastet, also notfalls öfter versuchen.
Danach kannst Du Dich direkt an die gegnerische Versicherung wenden.
Der Anruf kostest übrigens, da billige 01802, nicht viel.
Gruß, lmn
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Danke, dann werde ich mal zuschlagen! 
Gruß, lmn
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Ne, die P&P meine ich nicht, bei der gibt es kein Problem. Ich meine die Festeinbauvariante.
Bei den "einfacheren" war da zumindest in der Vergangenheit die Sprachanwahl blockiert.
Gruß, lmn
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Tach zusammen,
ich weiss ja, dass es dazu schon einige Threads drüben bei HK gab, die aber meines Wissens nur das s35 betrafen.
Wie ist das mit der Siemens Comfort? Blockiert diese die Sprachwahl auch beim ME45, so dass kein Weg an einer Professional Voice vorbeiführt?
Gruß, lmn
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Wenn Du den Wagen als Selbständiger verkaufst, läufst Du Gefahr, als Händler zu gelten.
Wenn der Wagen entnommen wurde und Du als Privater verkaufst, kannst Du die Gewährleistung ganz normal ausschließen (Formularvertrag ADAC etc.).
Gruß, lmn
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Zitat
Original geschrieben von chico
Mittlerweile hat wohl auch der letzte Zweifler gemerkt,
daß bei diesen Sendungen alles von vorne bis hinten gespielt und erfunden ist.
Und grad deswegen verstehe ich nicht warum es a) soviele Sendungen gibt
und b) einige Menschen diese Sendung überhaupt anschauen.
Ich kann mich noch daran erinnern, daß vor vielleicht 10-15 Jahren in ARD / ZDF
auch eine Gerichtshow kam. Das waren allerdings wahre Streitfälle,
und die Gerichtsverhandlungen sollten kein Spektakel,
sondern eben eine sachliche Verhandlung darstellen.
Fazit: Heutzutage schon so viel Müll, daß man den Überblick nicht mehr hat.
Und trotzdem so viele Zuschauer...
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Ja, damals gab es noch das "Verkehrsgericht" in Spielfilmlänge im ZDF.
M.E. die einzig wirklich realistische Gerichtsshow, die es je gegeben hat. Ist glaube ich zwischenzeitlich mit einer Länge von 45 min. nochmal aufgelegt worden, damit war dann aber auch der Realismus hin.
Gruß, lmn
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Re: Re: Re: Abgelaufen HU
Zitat
Original geschrieben von King
So steht es im Bussgeldkatalog! Was ist mit Versicherungsschutz im Fall der Fälle?
Im Zweifel nix schlimmes, da der technische Mangel ursächlich für den Unfall sein müsste. Das ist mehr als unwahrscheinlich. Anders sieht es da aus bei modifizierten Bremsen usw.
Gruß, lmn
(Wow, mein erster Beitrag!
)