Nebelfelsen:
Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf das monatliche Einkommen, daher ist es egal, in welchen "Stückelungen" gezahlt wird. Auf den Monat verteilt darf die Grenze halt nicht unterschritten werden.
Bei Kontopfändungen ist die Sache eine andere.
Du hast ja verschiedene Möglichkeiten zu pfänden. Z.B. kannst Du eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber oder auch beim Arbeitsamt ausbringen, diese dürfen dann als Drittschuldner den die PFG übersteigenden Einkommensteil nur noch an den Pfändenden überweisen. Die PFG ist also zu beachten, d.h. übersteigt das Monatseinkommen diese nicht, gibt es auch kein Geld für den Schuldner (Pfändung von z.B. Sozialhilfe kann man sich daher sparen...). Das beachten der Arbeitgeber und die Ämter von sich aus (sollten sie zumindest, in der Praxis gibt es da natürlich ganz andere Stories).
Wenn Du nun ein Konto pfändest, weist Du als Gläubiger die Bank an, Dir das komplette Guthaben (evt. auch den Dispo) eines Kontos zur Schuldtilgung zu überweisen. Die Bank weis natürlich nicht und es ist ihr auch egal, was nun genau für Gelder auf dem Konto lagen. Dementsprechend ist der Bank auch die PFG egal, das Geld ist erstmal weg. Ob Du als Schuldner DANACH dann dagegen vorgehen kannst, ist eine andere Frage.
Ich hoffe, die Antwort passte zu Deiner Frage, oder lag der
:gpaul: bei mir? *g*
Ergänzung:
Die PFG sind zum 1.1.2002 deutlich angehoben worden, so dass man als Schuldner seitdem oft echt fein raus ist. Wir merken das im Moment ganz drastisch, wie schwer es geworden ist, an Geld bei Schuldnern zu kommen.
Andererseits haben hoffnungslos überschuldete Fälle jetzt ganz andere Möglichkeiten gegenüber den Banken. So ist auch eine Privatinsolvenz mittlerweile recht interessant geworden. (Das ist jetzt o.T.)
Gruß, lmn