Beiträge von lmn

    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Dann wird auch kein seriöser Mandant einen Fuß in die Kanzlei setzen. Mal angenommen, ich komme mit (m)einem Vertrag zum RA und sage, dass er diesen auf einen bestimmten Punkt prüfen solle. Dann sagt der mir, klar, aber ich kann Ihnen nicht sagen, was es kostet. Lassen Sie am besten mal einen Blanko-Scheck da.
    Ich vergleiche das mit (Auto-)werkstätten: Da bekomme ich auch einen Kostenvoranschlag, ohne dass genau abgeschätzt werden kann, wie aufwändig die Reparatur letztendlich ist. Verschätzt sich die Werkstatt zu ihren Ungunsten, hat sie eben Pech gehabt.


    Whoaa, ich glaube, ich habe den Beruf verfehlt: Ein Stundenlohn von 200-300€ brutto ist artig.


    MfG
    bimmelbommel



    Wenn Du kommst und die Prüfung eines konkreten Punktes verlangst ist dies auch etwas anderes als wenn Du telefonisch die Kosten der "Prüfung des Arbeitsvertrages" erfragst.
    Im ersten Fall kann der Anwalt konkret abschätzen, welcher Aufwand zu betreiben ist.
    Im zweiten Fall liegt noch nicht einmal der AV zur Einsicht vor. Stell Dir vor als Anwalt sage ich Dir "pauschal fünfzig Euro" und Du kommst dann mit einem dicken Geschäftsführer-Dienstvertrag, möchtest wissen, wie Deine Haftung im einzelnen gestaltet ist und ob die Bezüge vielleicht besser über Deinen Auslandswohnsitz in Biaritz zu versteuern wären.


    Schlussfolgerung: Der Anwalt kann Dir konkret die Kosten mitteilen, wenn er konkret Deine Wünsche kennt. Du telefonierst auch nicht mit einer Autowerkstatt und verlangst am Telefon eine ernsthafte Antwort auf "Was kostet es mein Auto zu reparieren". Allenfalls fragst Du "Was kostet eine neue Kupplung inkl. Montage für meinen Golf III Bj. 92" Und wenn sich dann bei der Reparatur herausstellt dass weitere Teile defekt sind dann will die Werkstatt natürlich auch mehr Geld. ;)



    Nur am Rande: Deine Ansicht zum Stundenlohn hinkt. Ein Anwalt betreibt im Grunde ständig Quersubvention, denn:
    - er rechnet normalerweise nach Streitwert ab. Klage über 500 Euro, aber stundenlang komplizierte Schriftsätze basteln = Verlustgeschäft.
    - es kommen nicht 24 h am Tag Mandanten. Nimm also den Umsatz eines Monats und ziehe die Fixkosten ab. Den Rest kannst Du dann auf Stunden umrechnen - Du wirst Dich wundern.


    Grüße,
    lmn

    Bimmelbommel,


    kein seriöser Anwalt wird Dir auf Deinen Telefonanruf hin einen Fixpreis machen - vor der Beratung ist kaum abschätzbar, wie umfangreich diese dann konkret wird.


    Natürlich sind die Gebühren aber geregelt. BRAGO war gestern, RVG ist heute.
    Einfache Beratung demnach 0,1 bis 10 Gebühr (je nach Aufwand) aus Streitwert x, welchen ich bei Beratung über Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt ansetzen würde.
    Jedenfalls ist die Erstberatung, und NUR die, gegenüber einem Verbraucher auf 190 Euro gedeckelt, plus Kostenpauschale von max. 20 € plus MwSt.


    Wenn die Beratung sich wirklich auf 15min beschränkt und der Sachverhalt unkompliziert ist wäre mE eine Rechnung über 50 - 75 € plus MwSt im Rahmen.


    Grüße,
    lmn

    Ich wurde am Freitag nachmittag von einem o2-Techniker angerufen, der sich mit mir zusammen der Sache in mehreren Gesprächen sehr kompetent angenommen hat.


    Offenbar war, wenn ich es recht verstanden habe, bei der Aktivierung der Karten der Datendurchlauf bei mir völlig durcheinander geraten, woraus die verschiedenen Fehler (eine oder beide "Nummern nicht vergeben", RUL nicht setzbar, keine abgehenden/angehenden Anrufe möglich) resultierten, die Behebung war wohl auch recht aufwendig.


    Die Karten scheinen jetzt beider zu funktionieren, RUL ist auch gesetzt. Schade nur, dass die Behebung der Fehler insgesamt fast vier Wochen gedauert hat.

    Zitat

    Original geschrieben von Bing_der_Otter
    Inzwischen sollten die MC Probs behoben sein...


    ... nur leider meine noch nicht. :(


    Letzter Stand: Rufumleitung auf Mailbox lässt sich nicht setzen, seit gestern zusätzlich Sim1 nicht erreichbar und abgehende Anrufe nicht möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von Bing_der_Otter
    Einfach mal bei der Hotline anrufen und helfen lassen.....


    Bei der Multicard gibt es halt momentan immer noch das eine oder andere Problem. Außerdem ist es ein recht beliebtes Produkt, was viele Kunden anspricht. Daher gibt es auch einen recht großen Aufwand für die Bearbeitung...


    Naja, mit der Hotline telefoniere ich fast täglich...;)


    Die HL ist auch durchaus hilfsbereit und verständnisvoll; was ein wenig ärgert ist aber, dass sich die Sache dermaßen hinzieht. Die HL kanns halt auch nur weiterleiten, und dann hakt´s.
    Immerhin führe ich über die Nummern auch Geschäftsgespräche, so dass ich mich zwar, auch weil es ein neues Produkt ist, nicht übermäßig aufrege, der Zustand aber langsam doch unhaltbar wird.

    hallo zusammen,


    jetzt muss ich auch mal zur Multicard posten.


    Ich habe meine am Montag aktivieren lassen. Seitdem funktionieren zwar (nach einigen Anrufen bei der Hotline) beide Karten, zeigen die Homezone an und ich kann telefonieren, jedoch sind sowohl Handy- als auch HZ-Nummer für Anrufer nicht erreichbar (Ansage "Diese Nummer ist nicht vergeben).


    Nachdem bis heute keine Besserung eintrat teilt mir ein Hotline-Mitarbeiter gerade mit, dass dies ein allgemeines Problem aller seit letzter Woche aktivierten Multicards sei und eine Fehlerbehebung (erst) am 31.10. erfolgen kann. In Einzelfällen seien auch abgehende Telefonate nicht möglich.


    Ich kann also nur raten: Lasst bis mindestens in die nächste Woche die Finger von einer Multicard-Aktivierung...

    Hallo Stefan,


    (huh, nach Monaten mein erstes Posting hier!)
    Du kommst vom Radio aus nach unten auch ohne dass Du das Armaturenbrett auseinanderreißen musst. Löse die vier Schrauben vom Handschuhfachkasten und ziehe diesen nach vorne raus. Mit dünnen Finger kannst Du eine Leitung vom Radio bis hierhin ziehen. Dann nach unten in den Beifahrerfußraum und dort links hinter der Seitenverkleidung weiter.
    Hast Du ein Bj. <94? Dann habe ich die Position des Zigarettenanzünders nicht im Kopf, bei >94 dürfte aber auch dort die Abnahme kein Problem sein, wenn Du den Aschenbecher rausnimmst kommst du Dran.


    Grüße, Lars

    SiN und thalabel:


    Was soll das denn?
    Wenn es zugesichert war, war es zugesichert. Das hat nix mit schriftlich zu tun, auch nix mit der Beweisbarkeit, sondern imho damit, dass man zu seinem Wort steht.
    Wenn superreal sich da dumm ausgedrückt hat, dann würde ich an seiner Stelle mal tief in mich kehren und forschen, was ich da gesagt habe. Und wenn dabei rauskommt, dass wohl doch zwei Wochen zu verstehen waren, dann würde ich dazu stehen - natürlich eine Funktionsprüfung des Geräts vorbehalten, wenn es am Anschluss lag, sieht die Sache anders aus.


    Wie die Sache rein formularjurisitsch aussieht und dass der Käufer sicher ein Beweisproblem hätte, ist mE zunächst mal zweitrangig, erst kommt ausnahmsweise mal die Moral...


    thalabel: Der Text einer evt. EMail müsste natürlich geprüft werden. Wenn´s da so drin steht...


    Gruß, lmn