ZitatOriginal geschrieben von elfentraum
...sondern allein darum, dass es an Verständnis dafür fehlt, mal an einer Landstrassen-Steigung 2,3 Minuten hinter einem Rennradler im Wiegetritt hinterherfahren zu müssen, ohne überholen zu können. :eek: - Wie furchtbar!!!...
Wie breit ist eine durchschnittliche Landstrasse? Wohl so etwa 6,50 m wenn kein Randstreifen dabei ist. Da stimmst Du mir doch zu. Das macht pro Fahrbahn roundabout 3 m.
Ein Rennrad braucht ca 1 m dieser Fahrbahnbreite. Fährt der Radfahrer nun im Wiegeschritt benötigt er etwa die doppelte Breite, also 2 m. Der Autofahrer hat als Sicherheitsabstand zum Radfahrer mind. 1,50 m einzuhalten. Jetzt sind wir beim Überholen schon auf der Gegenfahrbahn.
Ein Rennrad braucht ca 1 m dieser Fahrbahnbreite. Fährt der Radfahrer bergab mit hoher Geschwindigkeit benötigt er etwa die doppelte Breite, also 2 m. Der Autofahrer hat als Sicherheitsabstand zum Radfahrer mind. 1,50 m einzuhalten. Jetzt sind wir beim Überholen schon wieder auf der Gegenfahrbahn.
Wenn ich also einen Radfahrer (Rennrad oder nicht) überholen will, muss ich fast immer komplett auf die Gegenfahrbahn wechseln. Bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von bis zu 80 km/H ein erhebliches Sicherheitsrisiko für beide Verkehrsteilnehmer.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Bereiche schon mit einem Überholverbot (durchgezogene Linie) belegt sind. Ein überholender Autofahrer also eigentlich eine Ordnungswidrigkeit begeht wenn er an einem Radfahrer vorbei will.
Mein Fazit: Ein Radfahrer der auf einer Landstrasse fährt, obwohl ein Radweg (Zustand ist sch*egal) vorhanden ist, begeht eine "Nötigung im Strassenverkehr".