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Original geschrieben von BlindGuardian
...All diese Serien wirken für mich hochwertiger als deutsche TV- Serien!
Und wenn man eine Möchtegern-Deutsche-Erfolgsserie hat, kommt auch noch der passende Kinofilm dazu -> Der Clown
Bitte verschont mich!
Also wenn Du die Produktionen bei den Privaten meinst, da gebe ich dir zum grossen Teil recht. Es gibt aber auch bei den Privaten Eigenproduktionen die durchaus eine Qualität besitzen.
Bei den ÖR sieht es ein wenig anders aus. Klar gibt es auch dort minderwertigen Schrott, aber zumindest die eine oder andere Serie setzt in der Qualität Masstäbe.
Vielleicht nicht in den für dich wichtigen Punkten
Die amerikanischen Serien die Du oben als Beispiele höchster Qualität im TV genannt hast, sind eigentlich keine. Aneinandergereihte Belanglosigkeiten, die zugegebenermassen hübsch anzusehen sind. Die Bilder sind recht bunt, die Mädels schauen nett aus und die Macker sind immer für einen Lacher gut.
Ist das Qualität?
Ich bitte dich :eek:
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Original geschrieben von Jochen
Gefallen und gut sein gehören halt nicht zwingend zueinander.
Das ist der "casus knackus", viele Serienformate haben eben einen begrenzten Fankreis, was an der Thematik und/oder den mitwirkenden Schauspielern liegt.
Ich persönlich sehe mir auch gerne Formate mit Dieter Pfaff an und auch die letzte Serie mit Jutta Speidel hat mir gut gefallen. Ja mein Gott, ich bin halt auch schon etwas älter .
Unabhängig der persönlichen Präferenzen ist bei den ÖR im Regelfall die Qualitätsdichte höher. Natürlich gibt es auch Ausrutscher nach unten, Schwarzwaldklinik, Traumschiff und so sind nicht mein Fall und IMHO auch qualitativer Schrott.
Da fällt mir auf, die Negativbeispiele lassen sich verifizieren: Heisst der Produzent Rademann und läuft die Serie im ZDF kann man es ungesehen in die Tonne kippen
Aber pauschal zu behaupten es gibt keine guten eigenproduzierte Formate im deutschen Fernsehen ist Schwachfug.
cu
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Vielleicht wäre es ja einfach mal eine Massnahme die ÖR einzuschalten ?
Es gibt sehr gute eigenproduzierte Serienformate im deutschen (deutschsprachigen) Fernsehen, wenn ihr euch aber nur die Privaten reinzieht, seid ihr selber schuld.
cu
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Original geschrieben von yox
Selbst wenn irgendwo eine ABE vorliegt....
Sers,
ohne jetzt nähere Informationen recherchiert zu haben. Es reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers bei den Reifendimensionen, inwieweit diese dann die Felgengrössen/-art beinhaltet, weiss ich nicht.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Kopie eines Gutachtens, ähnlich der ABE und sollte mitgeführt werden.
Inwieweit diese Unbedenklichkeitsbescheinigung schon im Handbuch ausgewiesen ist sollte ThRe einfach mal nachschauen. Das ist ähnlich wie mit der Postzulassung beim Radio, da liegt diese Zulassung auch als Kopie im Anhang des Handbuchs.
Ohne Gewähr auf Richtigkeit
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Ich sehe gerade bei Ford die Varianten durch.
Es scheint als hätte der Händler die Bereifung ausgetauscht. Da würde ich auch mal beim Verkäufer nachfragen.
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Re: Alufelgen nicht eingetragen?
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Original geschrieben von ThRe
Hallo zusammen!
Habe vor zwei Jahren einen Ford Ka mit Alufelgen vom Händler gekauft. Habe aber erst jetzt festgestellt, dass auf den Reifen eine andere Größe steht als im Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Reifen: 165/65R13
Brief: 165/60R14 72R (alternativ: 155/70R13 72Q M+S)
Drunter steht noch:
Ziff.20 u. 21 Felge 5JX14H2
Kann das richtig sein???
Was kann ich tun?
Gruß
Thomas
Alles anzeigen
Das scheint eine Alternativbereifung zu sein die als Ausstattungsvariante geordert werden kann. Eine entsprechende Freigabe bekommst Du beim Autohändler, eine Eintragung muss nicht zwingend erforderlich sein.
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Auf einmal so still geworden
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Nein ich nehme das nicht persönlich, warum auch
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Original geschrieben von elfentraum
...macht es sowieso keinen Sinn, hier über Geschmeidigkeit, Rücksicht und Toleranz zu diskutieren...
Rücksicht und Toleranz, ja von mir aus, warum nicht? Geschmeidigkeit bei Umgehung der StVo kenne ich nicht und toleriere ich nicht .
Zitat
Original geschrieben von elfentraum
...Entweder Gesetzesreiter oder kompromißlose Gaspedaltreter...
Das einzige was mich enorm aufregt und bei dem ich einen Riesenhals bekomme ist, wenn sich eine Gruppe, egal welche, herausnimmt, sich nicht an die gültige Vorschriftenlage halten zu müssen.
Das gilt ganz besonders für den einen oder anderen hirnlosen Strassenverkehrsteilnehmer und da mache ich keinen Unterschied zwischen Schleichern, Rasern, Lichtproleten, Radfahrern.
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Original geschrieben von elfentraum
General Custer:
Nein, verdrehen war nicht meine Absicht. Ich hatte schon verstanden, dass Du von Landstrassen MIT Radweg schriebst. Der :flop: sollte sich nicht auf Dein gesanmtes Posting beziehen, sondern eher auf das Wort "Nötigung", dass ich für völlig überzogen erachte.
In diesem Sinne - sorry, wollte Dich nicht zum :flop: stempeln. elfe
Es gibt aktuelle Urteile in denen z.B. das absichtliche Langsamfahren auf der linken Spur einer BAB, obwohl die rechte Spur frei wäre, eine Nötigung darstellt. Ein solches Beispiel kann IMHO ohne Verrenkungen auf meine Beispiele umgesetzt werden.
Der Radfahrer verhält sich ordnungswidrig und begeht eine Gefährdung im Strassenverkehr. Die Feststellung einer Nötigung wäre dann Ermessenssache eines Gerichtes.
Der Radfahrer ist verpflichtet einen Radweg zu benutzen, wenn dieser als solches gekennzeichnet ist (Verkehrsschilder 237,240 oder 241).
Punktum, Ende der Diskussion.
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Original geschrieben von elfentraum
Hey, hey, und was ist mit trödelnden, zwei Zentimeter hinterm Lenkrad klemmenden Omis, Opis und Asiatinnen? Ich fahre ca. 50000 km. Auto pro Jahr (Werbebranche, Freiberufler) und lebe auf dem Land...
Die Skrupel, bei durchgezogener Linie zu überholen, erlebe ich, gerade Sonntags bei kaum einem Autofahrer. Oder ist es ein Unterschied, dass der Radler "illegal" fährt und Trude Trödel "legal" mit 45 km/h zu Tante Lara Langsam?? Abgesehen davon gibt es fast nirgends im Spessart Radwege an den kleineren (schönen!) Landstrassen - Fahrverbot für Radler??? :flop:
elfe
Du verdrehst mein Posting unzulässigerweise ins Gegenteil, dafür gibt es einen :flop:
Ich habe geschrieben:
Zitat
Mein Fazit: Ein Radfahrer der auf einer Landstrasse fährt, obwohl ein Radweg (Zustand ist sch*egal) vorhanden ist, begeht eine "Nötigung im Strassenverkehr".
Ich bezog mich ausschliesslich auf Landstrassen mit vorhandenem Radweg. Und da ist meine Aussage zu 100% korrekt.