Beiträge von cardphone1


    Daß die Netzabdeckungskarte für das Gebirge nicht viel taugt, meine ich auch, ich hatte aber meistens Verbindung in meinem Urlaubsgebiet (Osttirol). Probier's einfach aus! Nimm dir eine Rubbelkarte von dort nach Hause mit, die du rechtzeitig vor GH-Verfall im Kontomanager im Internet einlöst, dann hast du wieder 12 Monate Zeit zum Verjubeln des Komplett-GH. Da ich überraschend nicht rechtzeitig runterkam, schickte mir eine Freundin eine Rubbelkarte gegen einen 10-Euroschein im Brief, hätte aber auch eine eMail mit dem zweiteiligen Aufladekode genügt (es ging hier um die Gesprächsprepaid). Das ist alles noch einfacher, als es klingt. Andernfalls verfällt das GH nach 12 Monaten, du kannst dir aber den GH-Rest auf (d)ein österr. Konto überweisen lassen, abzüglich Bearbeitungsgebühr. Ein Bankkonto in Österreich? Nix leichter als das (Sparcard)!


    Später als binnen 12 Monaten wieder aufladen geht net!


    Sollten alle Stricke reißen, verquatsche ich mein GH per Roaming in Deutschland, das Dingens bucht sich hierzulande in das Netz von O2 ein.



    LG,
    cp

    Aber sind die verhältnismäßig seltenen DVB-T-Senderstandorte denn nicht genau bekannt? Die sind doch in den veröffentlichten DVB-Karten der Rundfunkanstalten genau eingezeichnet, somit sollten die beiden fotografierten Standorte auf solchen Karten schnell zu finden sein, meine ich.



    LG,
    cp

    08/15


    Meine ich auch!


    Eigentlich haben alle, die sich bishier zur Thematik äußerten, Recht.


    In der letzten Zeit haben die Betreiber, so scheint es mir, sich schon auf klarere Verhältnisse eingestellt, als doch im Zusammenhang mit Pauschalpreisen für Telekom.-Leistungen manche Betreiber einschränkend von einer sog. "Fair-Use"-Nutzung durch den privaten Verbraucher reden. Und damit kann ja nur ein mehr oder minder durchschnittliches Nutzungsverhalten gemeint sein.


    Das Urteil wird dazu beitragen, künftig den Nutzungsrahmen für den Verbraucher sichtbar zu machen, welchen sein Diensteanbieter dem Pauschalpreis zugrunde legt. Bisher ist diese Berechnungsgrundlage ein Geschäftsgeheimnis gegenüber dem Markt, sodaß der Endverbraucher nicht wusste, woran er ist - schnell flog er raus (Congstar)! Was nun künftig aus diesem Telefonie-Rahmen herausfällt, ist über- oder untertrieben, ist nicht normal (dh., nicht 08/15).


    Netter Nebeneffekt: Diese offene Festlegung des 'Durchschnittes', des 'Normalen", bewirkt künftig auch beträchtliche diagnostische Vereinfachung für die Gesundheitspflege, denn wenn Herr Mustermann künftig seine Gattin wg. irgendwelcher Probleme zum Hausarzt schickt, gibt er ihr zusätzlich den EVN mit:


    EVN 'normal' = Fr. Mustermann gesund,


    hingegen


    EVN 'abweichend', d.h. zuviel/zuwenig = Telefonitis/Kontaktarmut = Überweisung zum Psychiater!



    LG,
    cp

    Re: Blockiert / Verzögert Callmobile bewusst Rufnummerportierungen?


    Zitat

    Original geschrieben von juiz
    Da ich mit der Preispolitik bei Callmobile nicht mehr klar kam und Bestandskunden u.a. kein Upgrade in den günstigeren Internettarif (24 ct / MB) gewährt wurde, habe ich Ende Juli in den neuen o2o Tarif gewechselt.
    Wie vom callmobile Support empfohlen, habe ich 3 Tage bevor ich mein callmobile Kundenkonto gekündigt habe, eine Rufnummerportierung bei o2 in Auftrag gegeben. Und eben 3 Tage später mein Kundenkonto gekündigt bei callmobile...


    Jesses, warum denn das alles so auf den letzten Drücker?


    Meines Wissens kann man formell den Portierungsprozess doch schon Wochen vorher anstoßen, bspw. den Umzug der Nummer einen Monat vor Vertragsende beim bisherigen Anbieter "beantragen".


    Allerdings kann ich aus tatsächlicher Erfahrung nichts dazu beitragen, da ich sowas noch nie komplett durchgezogen habe.


    Jedoch ist in den Fachartikeln zu lesen, daß am Vertragsende der technische Teil der Portierung durch die beteiligten Betreiber praktisch über Nacht vollzogen wird, es wird dabei nur noch frühmorgens die zu portierende und freigegebene Tel-Nr. in eine von T-Systems zentral gewartete Datenbank eingepflegt, aus der sich der neue Betreiber dann für seine Zwecke bedient.


    Auf die Erklärung des Kundendienstes, der die Schuld an der zweiwöchigen Portierungsdauer auf den vorherigen Anbieter abschieben möchte, würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen, schon die Behauptung, daß 'cm' die Nummer wg. Beschwerdeanrufen dann gar nicht mehr rausrücken würde, klingt irgendwie dubios...


    Du sollst da vll. bloß nicht mehr anrufen, um keine andere Sichtweise des Problemfalles zu hören... ;)


    Und übrigens musst du zwischenzeitlich auch nicht ohne Telefon dastehen, ich bspw. hab' mir aus der Pfanni-Aktion 'ne funktionierende PP-Nummer binnen 3 Tagen besorgt, beim Latscha.



    LG,
    cp


    [edit:]
    ich sehe gerade, bei CM scheint es doch mächtig zu haken:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=319492
    :flop:

    aufladen für Dummies in Italien:


    bspw. Autobahnraststätte an der Kasse. Du legst dort einen Zettel mit deiner ital. Händinummer und dem Netzbetreibernamen hin sowie den abgezählten Aufladebetrag. Schreib noch drauf: "ricaricare il telefonino, prego!"

    Es soll zufolge den Hinweisen dort einige Zeit dauern, bis der EVN durch ist, d.h., nach meinem Verständnis schaltet dort ein CS-Mitarbeiter ein/zweimal in der Woche die gewünschten EVN frei, falls das überhaupt schon funktionieren sollte. Was sagt denn das Prepaid-Wiki dazu?



    LG,
    cp

    Zitat

    Original geschrieben von herold
    So ganz zuverlässig scheint das alles aber nicht zu funktionieren. Habe einige Tests hinter mir:
    [...]
    Die Sticks melden sich nach dem Flashen jedenfalls immer noch mit E160X oder nur E160. Irgendwo ist folglich ein Haken an der ganzen Sache, den wir alle wohl noch nicht sehen.


    Gruß herold


    Naja, vll. sollte jeder mal seinen Huawei-Stick zerlegen, die Hardware mit den Chips + Typenbezeichnug fotografieren, originalen Firm- und Softwarestand feststellen, auch das Land des Erwerbes nicht vergessen, beworbene Eigenschaften aufschreiben usw. und die Ergebnisse hier ins Forum reinstellen.


    Wenn 10/15 User das hier machen würden, könnte man wohl schnell das System herausfinden, welches sich hinter dem ganzen Versionswirrwarr verbirgt.


    Oder vll. einfach mal bei Huawei nachfragen?




    LG,
    cp

    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Lade Dir mal diese Datei per Rechtsklick und "Ziel speichern unter..." herunter und speicher Sie unter C:\Programme\Mobile Partner\config\
    Danach starte Mobile Partner und Du solltest einen Button namens Statistik sehen, wo ausschließlich das über den UMTS-Stick übertragene Datenvolumem aufgeführt ist. Zusätzlich wird diese Datei auch dafür sorgen, daß Du über den Stick telefonieren kannst. Dazu wird es dann einen Button namens "Anruf" oder sowas geben.


    Hallo Timeslot!


    Verstehe ich das richtig, du hast die originale "PluginsConfig.xml" bearbeitet und Konfigurationen für diverse Huawei-Sticks hinzugefügt und diese bearbeitete Datei dann zum Download bereitgestellt?


    Ich hab das Dingens nämlich mal mit der bei mir auf dem Notebook vorhandenen Datei "PluginsConfig.xml" im Config-Verzeichnis der MobilePartner-SW verglichen.


    Es handelt sich um die MobilePartner-SW, mitgeliefert zu einem Huawei E160 Stick von Yesss/Hofer (Aldi Östereich, E160 OHNE Erweiterung "E", "X", "G", keine Netz-, SIM- od. SW-Sperren).


    In dieser hiesigen Konfigurations-Datei gibt's nur den Teil "common".


    Ich stelle 'meine' originale PluginsConfig.xml mal hier zum Download zur Verfügung, die Statistikfunktion der mobil übertragenen Bytes ist mit dieser Konfig.-Datei mit dieser MobilePartner-SW von Haus aus aktiviert:


    http://rapidshare.com/files/258515477/PluginsConfig.xml
    (2,5 Kilobyte)


    Nur mal so vergleichsweise, ich verbinde im Moment damit keinerlei Problematik.



    LG,
    cp

    Sehr gut erklärt, Carpo!


    Damit wäre nun die Angelegenheit wohl zu einem mehr oder minder befriedigenden Ende gebracht. Mit der Rückzahlung des Kaufpreises hat sich "Chefkassierin" mehr als fair gegenüber dem Kunden verhalten, eine Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern, lag damit offenkundig nicht vor. Mit einer Zivilklage des Käufers ist nicht zu rechnen. Die betr. Telefonnummer darf jetzt ohne weiteres erneut an einen interessierten Dritten weiter gegeben werden.



    LG,
    cp