Beiträge von Bienenmann

    du solltest dich an deinen händler wenden und dich auf deine rechte aus der gewährleistung berufen. zwar bist du jetzt in der beweispflicht (bzw. seit dem 7. monat nach dem kauf), aber es sollte eigentlich nicht abgestritten werden dass massenhaft telefone vom typ k750 mit fehlerhaften/minderwertigen joysticks ausgeliefert werden.


    die garantie ist ohnehin eine freiwillige leistung von se. alles was die jetzt machen könnten, wäre kulanz. und da würd ich mich bei se absolut nicht drauf verlassen.

    Also ich kann nur folgende Tatsachen berichten:


    1. Ich habe seit März 05 meinen Eplusvertrag direkt von Eplus und habe meine Rechnung immer per Bankeinzug beglichen bis auf einmal im November. Ich habe den Betrag dann nicht gleich bezahlt, sondern auf eine Nachricht von Eplus gewartet (telefonieren ging nach wie vor und ich es hätte ja auch sinn gemacht, wenn die im nächsten monat einfach 2x abbuchen), die dann 3-4 Wochen später kam mit Zahlungsaufforderung, der ich umgehend nachgekommen bin. Wäre das öfter passiert, hätte ich das schon gemerkt. Und zwar wegen der Sperrung für abgehende Anrufe/SMS für mehrere Tage.


    2. Ich habe einen Eintrag bei Bürgel FPP, der von Eplus stammt. Was dort genau steht muss mir Bürgel erst noch mitteilen.


    Demnach sind die Aufzählung der Kriterien, von SchnittenGott nicht abschließend.

    Heute ist es halt so dass der geneigte Geizhals nicht nur sparen möchte, sondern zugleich auch noch keinerlei Einbußen in Sachen Service in Kauf nehmen möchte.


    Dabei ist es doch absolut üblich dass man bei Kreditkarten Zinsen zahlt, wenn man nicht bei Fälligkeit sofort bezahlen möchte oder kann.


    Wobei ich es sogar begrüße, wenn der Rechnungsbetrag überwiesen werden muss. Es kann schließlich immer mal wieder Buchungen geben mit denen man nicht einverstanden ist. Und der Widerspruch ist evtl. noch nicht bearbeitet bevor abgebucht wird.

    Ich hab gerade in einer Broschüre zum Score auf schufa.de entdeckt, dass z.B. Telekommunikationsunternehmen nicht detaillierte Kenntnis über die Einträge in Schufa erhalten, sondern nur erfahren dass "keine nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäfte gespeichert" sind. Ist das wahr, dann kann es bei einem Mobilfunkvertrag aufgrund von Schufa keine Ablehnung geben.


    oldfan
    Es gibt bei der SCHUFA unterschiedliche Löschfristen für verschiedene Arten von Einträgen.
    Z.B. Angaben über Giro- und Kreditkartenkonten ab Mitteilung über Auflösung des Kontos


    oder


    Angaben über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung

    Ja hab schon an E-Plus geschrieben. Die lassen sich ja immer Zeit beim Beantworten von Anfragen. Also ist es wohl so dass der Eintrag entfernt wird, wenn man die Schuld beglichen hat und nicht etwa über einen gewissen Zeitraum festgehalten wird dass man mal nicht bezahlt hat!?

    Hallo,


    wer hat schon Erfahrungen mit den Auskunftsdateien von Bürgel, Schufa und Co. gemacht?
    Ich frage mich zum einen, ob Einträge in SCHUFA auch dann negative Auswirkungen haben können, wenn sie nicht mit dem Nichtzahlen oder verspäteten Zahlen von Rechnungen zusammenhängen. Z.B. Mehrere Girokonten oder Kreditkarten oder Mobilfunkverträge.


    Und zum anderen, wie man diese Einträge wieder los wird. Ich hab z.B. einen bei Bürgel FPP von Eplus, weil im November 05 der Rechnungsbetrag nicht abgebucht werden konnte. Hab alles umgehend beglichen und davor oder danach gabs auch keine Probleme mehr. Bleibt dieser Eintrag jetzt bis zum Ende der Vertragslaufzeit?
    Würd nämlich gern noch nen T-Mobile Vertrag abschließen und die haben das wegen diesem Eintrag verweigert.


    Gruß
    th