Naja, ganz so wuerd ich das nicht sehn ... nur um nochmal klarzustellen.
Der Mangel muss vorgelegen haben ... ABER .. was der Mangel ist, das ist der springende Punkt.
Nicht der eigentliche Fehler der erst jetzt aufgetreten ist muss schon vorgelegen haben, sondern der Mangel also der Fehler im Material oder bei der Produktion der zu dem jetzigen Ausfall gefuehrt hat.
Das ist es was im Streitfall dem Hersteller bewiesen werden muss ... wohlgemerkt im Streitfall.
Soweit muss es ja aber nicht kommen.
Wenn es wirklich kein Fall fuer die Gewaehrleistung ist dann kann man immernoch versuchen mit Penetranz und laaaaangen Briefen an die Kulanz des Herstellers zu appelieren.
Wenn doch ... tja ... Verbraucherschutz, boese Briefe und und und
Tja, Zeit muss man sicher haben :p