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Original geschrieben von s.ude
Nööö, seh ich nicht so, dass es nur bis zu 12 Monaten geltend gemacht werden kann ... ich verstehe die zivilrechtlichen verjährungsfristen da etwas anders. Ist wirklich eine ungerechtfertigte Bereicherung, aus der gewisse Ansprüche gegenüber dem Bereicherten resultieren, für die die jeweils gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen gelten.
Genau, so sehe ich da auch.
Hast du da einen Paragraphen für mich parat.
Hab die Antwort schon mal vorformuliert:
Kündigung meines Eplus-Vertrages Kundennummer: 5xxxxxx
Mobilfunknummern: 0163 xxxxxxxxx, Rückerstattung, Ihr Schreiben vom 31.7.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
in o.g. Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung:
Es gibt keinen Vertrag, der mich verpflichtet, Ihre Rechnungen binnen 8 Wochen zu reklamieren. Der o.g. Vertrag ist gemäß meiner Ihnen vorliegenden Kündigung vom 28.03.2004 bereits seit April 2006 gekündigt. Seitdem ist auch die Mobilfunkkarte deaktiviert.
Mithin liegt ein klarer Fall von unberechtigter Bereicherung vor (§§ 812, 818, 194ff BGB).
Ich erwarte daher die Rückerstattung in voller Höhe bis zum 21.08.2008 auf mein Ihnen bekanntes Konto.
Andernfalls werde ich die Angelegenheit unverzüglich und zwar exakt am darauf folgenden Tag an meinen Rechtsanwalt zur weiteren Verfolgung übergeben, die Öffentlichkeit und Verbraucherschutzorganisationen einschalten.
mfg
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Original geschrieben von Hilfsprofi
Ob dieser Passus in den AGB einer gerichtlichen Überprüfung standhält ist fraglich. Diese Frist wurde ja gewählt, da Verbindungsdaten nicht beliebig lange überprüfbar sind. Hier geht es aber um eine Grundgebühr, für die E-Plus keine Anspruchsgrundlage hat. Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.
so sehe ich das auch.
Nach den Gesetzen der Logik gibt es schließlich keinen Vertrag, ergo auch keine AGB, die ich zu beachten hätte, ergo wie du schon sagst:
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Klarer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung.
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Original geschrieben von s.ude
Bist du rechtsschutzversichert?
ja
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Original geschrieben von Andreas2107
Du merkst erst jetzt, dass E-Plus monatlich was zu Unrecht von Deinem Konto abgebucht hat? Schickst Du mir mal Deine Bankverbindung, würde ich auch gern mal probieren.
Im Ernst: Hast Du eine Kündigungsbestätigung von E-Plus erhalten?
Ja, ich weiß, ist keine Glanzleistung. Keine Entschuldigung aber eine Erklärung: Ich hatte 4 oder 5 E+ Verträge nur um für 3 ct ins Festnetz zu telefonieren, deshalb wusste ich keine Nummer.
ja, E+ hat die Kündigung bestätigt.
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Schade, trotzdem danke für die sehr kompetente und verständliche Antwort.
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Original geschrieben von s.ude
Ich verstehe nur Bahnhof...
Welche Rechnung und wieviel Grundgebühr wurde überzahlt?
Ich hatte einen E+-Vertrag von 2004-2006. Obwohl die Kündigung bei E+ vorliegt, haben sie 24 Montate lang, also bis 2008 10,-€ Grundgebühr monatlich weiter abgebucht.
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Hallo,
ich hatte meinen 2004 geschlossenen E+ Vertrag pünktlich 2006 gekündigt.
Und 2006 neue E+ Verträge abgeschlossen und diese auch pünktlich zu 2008 gekündigt.
Vorige Woche kam dann noch eine Rechnung ins Haus und zwar von dem bereits 2006 gekündigten Vertrag, obwohl ich keinen Vertrag mehr bei E+ hatte.
Ich habe dies sofort reklamiert. Die Kündigung von 2004 lag tatsächlich bei E+ vor, man wolle die Sache sofort klären.
Gestern erhielt ich von E+ die schriftlich die Nachricht, ich hätte 8 Wochen nach Rechnungserhalt kündigen müssen, die Frist sei verstrichen, eine Rückerstattung der gesamten überzahlten Grundgebühr von 10,- € pro Monat sei deshalb nicht möglich, man würde mir 30,-€ erstatten.
Ist E+ damit im Recht?
Gruß frajo
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Hallo,
hat jemand eine Idee, ob man meinem geliebten 6310i Freisprechen beibringen kann, wie das heute alle neuen Handy können?
Gruß frajo
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Hallo,
hat jemand schon mal von einem Einbau-Lautsprecher für das 6310 gehört, mit dem man freisprechen kann?
Gruß
frajo
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wie könnte ich das am günstigsten lösen? z.B. mit Wifi ein Wlan suchen. Gibt's eigentlich Bluetooth-Wlan Adapter?