Beiträge von trick68

    Schade! Hab am 11.12.2007 alle Unterlagen geschickt, sowie überwiesen und mehrmals nachgefragt ob es bis zum 20.12.2007 klappen könnte, dass ich das Handy bekomme. Ich fahr am 21.12. in die Weihnachtsferien nach Österreich und hätte mein "Weihnachtsgeschenk" so gerne mitgenommen... UND obwohl die Verträge seit dem 14.12.2007 freigeschaltet sein sollen hat sich nichtmal mein Status auf der Internetseite geändert... *grummel* :(

    @fonemarkt.de - Ich habe gestern euer Angebot bestellt und auch in der Bemerkung den abweichenden TT-Preis für das P1i in Höhe von 69,00 € angegeben und Vorkassezahlung ausgewählt.


    In der E-Mail Benachrichtigung von euch ist aber noch der alte Preis mit 109,00 € angegeben und folgendes Zitat:


    "Bitte überweisen Sie uns den Betrag bitte auf folgendes Konto (bei Vertragswahl aktivieren wir erst nach Geld- und Antragseingang)"


    Ähm... soll ich jetzt schon überweisen, damit Ihr die Verträge überhaupt aktiviert?


    Sorry...dass ich das jetzt nicht sofort verstehe.


    MfG

    andrea80


    ach wie Recht du hast. Ich glaube fast jeder "Ausländer" in Deutschland wäre froh, wenn er richtig und gut Deutsch schreiben und sprechen könnte. Meine Mutter selbst hat Deutschkurse für türkische Frauen an der Volkshochschule gegeben. Diese Frauen haben in ihrem sozialen Umfeld NUR türkisch gesprochen, weil es auch fast keine deutschen Nachbarn und/oder Bekannte gab die mit ihnen überhaupt gesprochen hätten. Wer will schon mit "Kopftuchfrauen" reden. Nun wird munter propagiert, dass die Ausländer kein deutsch lernen wollen und will sie nun per Gesetz und Verordnung dazu verdonnern. Aber den Kurs den meine Mutter gegeben hat -und der immer gut besucht war- hat man vor 2 Jahren abgeschafft weil die Bezirksämter kein Geld haben und die Angebote verringert werden mussten :flop:


    Und der Vorschlag mit der Nationalhymne... Na gut. Ströbele sollte mal mit seinem Pressereferenten reden, so denn er einen hat.
    Aber was wäre falsch daran, z.B. für Ausländer die eingebürgert werden wollen eine Werbemappe für Deutschland mitzugeben die auch die deutsche Nationalhymne in der jeweilegen Landessprache enthält. Ich glaube es motiviert mehr sich in eine Gesellschaft zu intregieren, die einem die Hand ausstreckt und nicht eine, die lediglich über Konflikte sinniert.


    Dazu mag eine Nationalhymne in der jeweiligen Lnadessprache nicht nötig sein.
    Aber ein etwas entspannterer Blick auf die Dinge schon!


    Sieht man sich mal die aktuellen Themen im GEPLAUDER mal an, dann heißt es: ...´die Türken hier ...der Russe, Albaner, Araber da. Dann ...Rütli Schule hier, Wedding, Köln usw. da. Straßenkampf, Skinhead erschießt Schwarze und Kind, Koma etc etc.


    Und langsam nervts. Das erinnert mich an meine Schulzeiten wo ich auch manhmal Schiss hatte vermöbelt zu werden. Wer kam da nicht alles...der Faruk, der Daniel und wie sie alle hießen. War nicht schön, aber ich lebe und im Rückblick betrachtet war es doch Kinderkram. Nur mittlerweile schreibt jeder darüber. Entweder die Medien tun es oder eben man selbst im Internet. :rolleyes:


    Ich krieg davon langsam Gerhinweh :cool:

    Hallo liebe Freunde,


    weder die Suche hier noch eine mehrtägige Suche bei e**y hat etwas ergeben. Daher hoffe ich ihr könnt mir helfen. Mein XDA mini ist mehrmals auf den harten Steinboden gefallen. :rolleyes:
    Bis auf zwei Beulen am Gehäuse oben und unten ist allerdings alles noch heil. :top:


    Da die Beulen mich jedoch optisch stören habe ich folgende Fragen:


    1. Woher kann man ein original Frontcover beziehen?


    2. Ist ein eigenhändiger Austausch möglich und wenn ja? Wie?



    Vielen Dank schonmal für eure Antworten.



    Euer


    trick68

    Naja, ich sehe das nicht so ganz wie meine Vorposter. Zunächst einmal hat der Verkäufer ja was eingestellt um etwas zu verkaufen. Wenn der Preis unter dem von ihm gewünschten Betrag liegt -Pech-


    Nach so kurzer Zeit im vorhinein dir abzuraten den Recht geltend zu machen, halte ich für zu einfach. Nur weil einige nicht so gute Erfahrungen gemacht haben heißt das noch lange nicht, dass du es schaffen könntest. Such dir jemand der in deinem Bekanntenkreis Jura studiert hat und frag ihn was du als erstes machen solltest. Nämlich den Verkäufer schriftlich zur Leistung auffordern ihm eine Frist von ca 2 Wochen setzen und ihm gleichzeit das Geld anzbieten. Wohlgemerkt! Anzubieten und nicht gleich zu zahlen. Dieses Schreiben verschickt man dann am Besten per Einschreiben und Gutschein. Dann hätte man schonmal fürs Gericht einen tauglichen Beweis.


    Dies funktioniert allerdings nur, und da muss ich meinen Vorpostern recht geben, wenn der Verkäufer existiert, d.h. er hat seine richtige Adresse angegeben. Sollte er das eh nicht gemacht haben, dann würde ich eventuell darüber nachdenken, den Fall der Polizei zu melden, da er dann höchstwahrscheinlich vorgehbat hatte den Käufer zu hintergehen und in diesem Fall wärst du dann wieder der Gelackmeierte gewesen.


    Sollte es jedoch seine richtige Adresse gewesen sein und der Verkäufer reagiert nicht auf das Schreiben. Wieder sein Pech, denn dann wäre er mit Fristablauf in Verzug und man könnte zum Amtsgericht des eigenen Wohnortes dackeln und auch ohne Anwalt den Fall der Gerichtsstelle berichten und das Beste ist, die Helfen einem sogar dabei eine Klage zu formulieren. Gerichtskosten müssen jedoch vom Kläger vorgeschossen werden, so das hier so ca. 100 € fällig wären, die jedoch auch der Andere zahlt wenn man gewinnt.


    Denn man sollte nicht unterschätzen, dass ein Urteil 30 Jahre gegen den Schuldner vollstreckbar ist.


    Also nicht verzagen. Ein kleiner Hinweis sei mir noch erlaubt. Dies soll keine Rechtsberatung sein. Ich schreib nur was ich machen würde. Mir behagt nämlich diese "Vergissesmentalität" nicht so ganz. Ich finde an Abmachungen muss man sich halten oder sie erst gar nicht eingehen.


    Viel Erfolg

    Ja klar typische Touristenfalle...


    Obwohl dies kaum in der Türkei behilflich sein sollte, ist es nach deutschem Recht so, dass grds. dem der eine für sich günstige Rechtsposition begehrt die Darlegungs- und Beweispflicht obliegt.


    Konkret für den Fall, dass kein Übernahmeprotokoll vorliegt, ist zunächst einmal der Verleiher in der Darlegungspflicht da er ja einen Schaden behauptet und Schadensersatz begehrt.


    Wenn er dies jedoch substantiiert darlegt, d.h. seine Behauptung mit einer schlüssigen Geschichte untermauert, muss man als Gegner ebenso substantiiert bestreiten den Schaden verusacht zu haben.
    Dennoch bleibt der Verleiher beweispflichtig und er muss dann den Beweis führen.


    An deiner Stelle würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Sprich mit deinem Hotelier und bitte ihn dir zu helfen.
    Lass dich auch nicht auf irgendeinen Kuhhandel ein. Sprich: erstmal mit 1000€ erschrecken um dann guten Willen zu zeigen und lediglich 100-250 € zu kassieren. :flop:


    Warts ab, so wirds kommen :rolleyes: